1. Sonstiges

40 Jahre EMRK-Mitgliedschaft sind nicht genug

Wie neh­men Sie die po­li­ti­sche Ent­wick­lung in Eu­ropa wahr? Sind Sie nicht auch be­sorgt darü­ber, was sich da in­ner­halb un­se­res Kon­ti­nen­tes zu­sam­men­braut?

Politische Spannungen nehmen zu. Demokratische Menschen- und Grundrechte werden immer mehr verletzt. In verschiedenen europäischen Ländern ist die Meinungsäusserungsfre​iheit zur Farce geworden, die Freiheit der Medien ist eingeschränkt. Staaten werden von den Regierungen so umgebaut, dass Oppositionen kaum mehr Chancen haben gehört und gewählt zu werden. Es besteht auch in Europa die Gefahr von Diktaturen. Nationalistische Strömungen ergänzen das Bild. Dabei haben nationalistische Diktaturen im 20. Jahrhundert zur grössten Katastrophe geführt, welche die Welt jemals gesehen hat. Direkt oder indirekt waren über 60 Staaten am Krieg beteiligt, über 110 Millionen Menschen standen unter Waffen. Die Zahl der Kriegstoten liegt zwischen 60 und 70 Millionen. Der zweite Weltkrieg hinterliess unglaubliches Leid und Zerstörung.

Mit der 1950 geschaffenen Europäischen Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) wollte man eine kollektive Aufsicht für die Einhaltung der Grundfreiheiten und Menschenrechte über alle ihr angehörenden Staaten schaffen. Entwicklungen wie jene, welche zum 2. Weltkrieg geführt haben, sollten damit verhindert werden.

Die Schweiz braucht die EMRK …

Die Schweiz hat sich vor über 40 Jahren der EMRK angeschlossen. Sie ist das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Freiheitsverletzungen​ durch den Staat und zur Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte. Heute wird sie in der Schweiz von allen staatlichen Gremien angewendet und garantiert damit grösstmöglichen Schutz jedes Einzelnen vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen. Die EMRK dient aber nicht nur dem Schutz einzelner Bürger, sondern auch dem Schutz von Staaten, insbesondere von kleinen Staaten. Grosse und mächtige Staaten haben andere Mittel, ihre Interessen durchzusetzen. Die Schweiz hat also alles Interesse daran, diesen völkerrechtlichen Schutz zu behalten.

… und die EMRK braucht die Schweiz

Die Schweiz ist für den Europarat und damit auch für den Gerichtshof ein ausgesprochen wichtiger Partner. So hat sie in verschiedensten Bereichen Reformen vorangetrieben und bringt in einem schwierigen Umfeld viel Erfahrung und mögliche Strategien zur Konfliktlösung ein und hat dabei einen grösseren Einfluss, als dies ihrer Grösse und Position entspricht.

Aber es gibt auch kritische Punkte: Es gibt trotz allem immer wieder Entscheide des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die mit den Grundsätzen der Subsidiarität nur schwer zu vereinen sind. Hier sollte sich der Gerichtshof wieder vermehrt auf den Kern der Grundwerte und Menschenrechte konzentrieren.

Die EMRK ist eine Errungenschaft, welche wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen. Wir erleben im Moment eine ernsthafte und gefährliche Entwicklung. Würde die Schweiz die Konvention kündigen, würde das nicht ein Ende der Menschenrechte in der Schweiz bedeuten, da wir eine starke Menschenrechtskultur haben. Es wäre aber eine Rechtfertigung für viele andere Staaten, die im eigenen Land keine solche Kultur leben. Die CVP will keine Welt ohne verbindliches Recht, sie will Unrechtsstaaten keinen Freipass geben.

Im Gegenteil. Mit der EMRK sorgen wir dafür, dass Europa aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs auch für das 21. Jahrhundert die richtigen Konsequenzen zieht.

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Comments to: 40 Jahre EMRK-Mitgliedschaft sind nicht genug
  • März 17, 2016

    Werte Frau Elisabeth Schneider-Schneiter,

    Diese Menschenrechte sind sicher sehr gut, müssen sein, aber bitte immer mal auf die Menschen und Bürger gerichtet, welche ihren Verpflichtungen nachkommen, ihre Aufgaben erfüllen, nicht straffällig sind.

    Denn die Staaten sind in erster Linie dazu verpflichtet, die Kinder, Frauen, Männer (Bürger) zu schützen. Auch deren legal erworbenen Güter und Eigentümer.

    Was in den letzten Jahrzehnten im Namen der EMRK abgezogen wurde, ist unverständlich und kommentiere ich nicht weiter.

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    • Juli 19, 2021

      Menschenrechte, Herr Nabulon, gelten für ALLE, und es braucht gewichtige, auch in der EMRK enthaltene Gründe um die Menschenrechte einzelner Personen einzuschränken. Güter und Eigentümer sind keine Themen der europäischen Menschenrechtskonvent​ion.

      Viele Leute machen den Fehler Menschenrechtsfälle aus Informationsbruchstüc​ken aus Presseartikeln nachzuvollziehen. Wenn man detaillierter in die Thematiken einsieht, z. B. über die nachlesbaren Urteilsbegründungen, kann einem vieles was unverständlich scheint plötzlich viel klarer werden.

      Ich wüsste von einigen Fällen wo ein Gerichtsurteil des EGMR Gutes für die Schweiz bewirkt hat, und ich fände völlig daneben angesichts von vielleicht 100 Verurteilungen der Schweiz zu unterschiedlichsten Themen über mehr als 40 Jahre auf dieses wichtige Rechtsinstanz zu verzichten … gerade in der Schweiz, wo kein Verfassungsgericht auf Bundesebene existiert.

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    • Juli 19, 2021

      Zu 100% Richtig, Herr Nabulon. Es soll ja Leute am Linken Rand geben die dann wieder so tun als hätten Sie was gegen Menschenrechte geschrieben oder meinen es gäbe in der CH ansonsten keine Menschenrechte welche geachtet werden. Ein Traum.

      Richtig tolles Kompliment, Herr Nabulon! Danke

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    • Juli 19, 2021

      @Werner Nabulon. Von was genau sprechen Sie? Von den ca. 2 % … Die Schweiz wurde nur selten verurteilt» Seit dem helvetischen Beitritt vor 40 Jahren sind 5940 Beschwerden gegen die Schweiz eingegangen. Bei weniger als 2 Prozent der Fälle – 125 Mal – kam es zu einem Urteil. In 82 Fällen wurde die Schweiz wegen Menschenrechtsverletz​ungen verurteilt. http://www.srf.ch/new​s/international/egmr-​urteile-ist-die-kriti​k-gerechtfertigt

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    • Juli 19, 2021

      Frau Sägesser

      Es muss aber nicht bedeuten, dass das neue Urteil nun korrekter ist. Und vorallem ist Fragwürdig, dass Sie hier der Schweiz fast vorwerfen, dass sie in 82 Fällen von 125 falsch geurteilt habe. So könnte ich hier auch erklären, was sind schon 125 angebliche Urteile, welche falsch gewesen sein sollten, wenn ich aber X-Tausende Urteile lese im Bereich des EMRK, bei welchen man einfach wegschaut?

      Wäre es nicht sinnvoller, dass sich die EMRK mal um die effektiven Probleme kümmern würde? Länder zur Rechenschaft zieht, welche sich in keinster Weise an Menschenrechte halten, aber den “Vertrag” auch unterschrieben haben?

      Aber heute wird immer über Peanuts diskutiert und die Masse der Ungerechtigkeit lässt man einfach geschehen. Dies wäre die Aufgabe der Politik und nicht sich darum zu kümmern, welches dieser 125 Vielleichtfalschurtei​le nun widersprochen werden kann.

      Vielleichtfa​lschurteile aus dem Grund, dass die meisten Urteile, bevor sie in die EMRK kommen, sicherlich bereits über mehrere Instanzen gelaufen ist. Aber interessanterweise dann mehrere Instanzen so entschieden haben, und nun einfach EINE EMRK nun anders. Dies oder solches Verhalten widerspricht grundsätzlich sogar dem Demokratiegedanken, welcher auf einer Mehrheit entsteht.

      Wenn also mehrere Instanzen ein Urteil bilden, dieses dann bestätigen, ist dies die Mehrheit und nicht die EMRK, welche keine Kenntnis hat von z.B. regionalen oder örtlich bedingten Grundlagen und der daraus entstehenden Urteilen.

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    • Juli 19, 2021

      @Dany Schweizer
      «Es muss aber nicht bedeuten, dass das neue Urteil nun korrekter ist. Und vorallem ist Fragwürdig, dass Sie hier der Schweiz fast vorwerfen, dass sie in 82 Fällen von 125 falsch geurteilt habe. So könnte ich hier auch erklären, was sind schon 125 angebliche Urteile, welche falsch gewesen sein sollten, wenn ich aber X-Tausende Urteile lese im Bereich des EMRK, bei welchen man einfach wegschaut?»
      Es sind jedoch immer noch nur die wenigen 2 % gemäss gepostetem Link und nicht mein Vorwurf. Und das soll viel sein? Wie hoch ist denn die tolerierte Fehlerquote eines arbeitenden Bürgers? Zumal es auch um verurteilte Schweizer ohne Migrationshintergrund​ darunter haben kann (nicht nur Ausländer und Eingebürgerte).

      «W​äre es nicht sinnvoller, dass sich die EMRK mal um die effektiven Probleme kümmern würde? Länder zur Rechenschaft zieht, welche sich in keinster Weise an Menschenrechte halten, aber den “Vertrag” auch unterschrieben haben?»
      Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ich frage mich zudem nach der korrekten Zuständigkeit betr. zur Rechenschaft ziehen. Wäre da nicht eher auch der Internationale Strafgerichtshof (Carla del Ponte zog ja einige vor Gericht …) zuständig? Zudem auch die gesetzlichen Möglichkeiten innerhalb der Länder um überhaupt bis «nach Strassbourg» zu gelangen.

      «Aber heute wird immer über Peanuts diskutiert und die Masse der Ungerechtigkeit lässt man einfach geschehen. Dies wäre die Aufgabe der Politik und nicht sich darum zu kümmern, welches dieser 125 Vielleichtfalschurtei​le nun widersprochen werden kann.»
      Wie soll sich die Politik darum kümmern können in der globalisierten Welt mit Interessenskonflikten​? Beispiel «Fall Ghadaffis» und Menschenwanderungen, Beispiel EU und Türkei, Beispiel Wirtschaft und billige Rohstoffe, billige Produktion etc.»?

      «Vielleicht​falschurteile aus dem Grund, dass die meisten Urteile, bevor sie in die EMRK kommen, sicherlich bereits über mehrere Instanzen gelaufen ist. Aber interessanterweise dann mehrere Instanzen so entschieden haben, und nun einfach EINE EMRK nun anders. Dies oder solches Verhalten widerspricht grundsätzlich sogar dem Demokratiegedanken, welcher auf einer Mehrheit entsteht.»
      Hier fehlt die Diskussion über das «Wie, weshalb etc.), doch in Urteilen sollte man dies nachlesen können, wenn man denn will und sich die Zeit nimmt, resp. nehmen will.

      «Wenn also mehrere Instanzen ein Urteil bilden, dieses dann bestätigen, ist dies die Mehrheit und nicht die EMRK, welche keine Kenntnis hat von z.B. regionalen oder örtlich bedingten Grundlagen und der daraus entstehenden Urteilen.»
      Steht denn alles, was gewisst werden muss in den Unterlagen? Falls nicht, wäre die Arbeit der verschiedenen Instanzen -> bis also zum Gerichtshof für Menschenrechte fragwürdig. Etwas Wissen über Länder und Regionen sollten jedoch auch zur Allgemeinbildung gehören. Genauso wie sich auf dem laufenden halten (wie in anderen Berufen auch).

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Wenn also mehrere Instanzen ein Urteil bilden, dieses dann bestätigen, ist dies die Mehrheit und nicht die EMRK, welche keine Kenntnis hat von z.B. regionalen oder örtlich bedingten Grundlagen und der daraus entstehenden Urteilen.”

      Ich denke, hier bestehen gewisse Missverständnisse bezüglich der Arbeitsweise und Kompetenzen des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

      De​r EGMR entscheidet nicht darüber ob ein Urteil das über mehrere Instanzen gefällt wurde richtig ist oder falsch. Es entscheidet NUR UND AUSSCHLIESSLICH über Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvent​ion. Führt ein Urteil zum Beispiel zur Ausweisung eines Ausländers, dann kann er beim EGMR nicht fordern das sein Urteil überprüft wird, sondern NUR ob seine Ausweisung menschenrechtskonform​ ist bzw. eine mögliche Menschenrechtsverletz​ung verhältnismässig ist. So bestätigt der EGMR viele (sogar die meisten) Ausweisungsentscheide​ Schweizer Gerichte auch. Auch wenn sich jemand mit seinem Urteil vom Gericht unfair behandelt fühlt, kann er beim EGMR nicht um Prüfung seines Urteils bitten, sondern nur um Prüfung ob sein Verfahren fair war. Entscheidet der EGMR das das Verfahren unfair war, müssen die Schweizer Gerichte den Fall wieder aufnehmen.

      Es gibt beim EGMR durchaus Respekt vor regionalen und örtlich bedingten Grundlagen. Es gibt Gesetze die sind absolut, z. B. das Folterverbot, aber ansonsten gibt es durchaus Spielraum. Hier ein interessantes Interview mit der Schweizer Richterin am EGMR, Helen Keller, aus dem so einiges hervorgeht:

      http:/​/www.tagesanzeiger.ch​/schweiz/standard/Ver​suchen-Sie-mal-fremde​-Richter-auf-Englisch​-zu-uebersetzen/story​/21009874

      Es kann sicher nicht Rechtfertigung für die Verletzung von Menschenrechten durch Schweizer Behörden/Gerichte sein das anderswo auch Menschenrechtsverletz​ungen begangen werden, auch noch schlimmere nicht. Das Gericht wird nur auf Antrag (Beschwerde) tätig, und die Kompetenzen sind eng umfasst: das Leute welche den EGMR als “fremde Richter” ablehnen gleichzeitig dafür plädieren das sich der EGMR als supranationale Organisation bei Menschenrechtsverletz​ungen aktiv in die Angelegenheiten souveräner Staaten einmischen soll ist wohl eines der grossen Widersprüche in der Argumentation.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      Es geht NUR um Menschenrechtsverletz​ung, welche auch über mehrere Instanzen gelaufen sein muss, um es EGMR zu einem Urteil kommen zu lassen. Von etwas anderem habe ich nicht gesprochen. Ein normales Urteil geht ja auch nicht an den EGMR.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schweizer, Sie schrieben von einem “neuen” Urteil, das nicht “korrekter” sein muss:

      “Es muss aber nicht bedeuten, dass das neue Urteil nun korrekter ist. Und vorallem ist Fragwürdig, dass Sie hier der Schweiz fast vorwerfen, dass sie in 82 Fällen von 125 falsch geurteilt habe. So könnte ich hier auch erklären, was sind schon 125 angebliche Urteile, welche falsch gewesen sein sollten”

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    • Juli 19, 2021

      Richtig Herr Wagner

      Im Zusammenhang mit den Urteilen aus dem EGMR, dies war das Thema und Gespräch, nichts anderes. Es ist wohl nicht nötig, dass man dies jedesmal erneut wiederholt, damit man nicht wiederum irgendwas erlesen möchte.

      Es ist und war immer in Bezug zum EGMR, wenn Sie die Diskussion verfolgt haben, alles gelesen haben, wäre diese Ablenkung oder Korrektur Ihrerseits überflüssig gewesen.

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    • Juli 19, 2021

      Richtig Herr Frank Wagner,
      Und in erster Linie ist es die Aufgabe vom Staat und dem Gericht, „Bewohner“ lesen sie genau, Menschen eines Landes vor Kriminalität zu schützen. Und zwar vor Psychischen Folter und Zugriffen ebenso wie vor Psychischen Zugriffen und Übergriffen. Weiter sind deren Güter und Eigentümer zu schützen.
      Gehen wir einmal davon aus, Spekulativ, Grenzen existieren nicht mehr. Wir hätten einen Weltstaat, der sich gemäss EMRK genau dafür einsetzen MUSS, die „Folgsamen Menschen“ vor den „unfolgsamen kriminellen Menschen“ zu schützen.
      In so einem Fall müsste ein Gericht nicht mehr darüber befinden, ob jemand „abgeschoben wird“, sondern nur noch wie lange so jemand ins Gefängnis muss, um seine Strafe für seine Schandtaten abzusitzen.
      Eigentlich könnten ja diese Kriminellen froh sein, dass man per Gericht darüber entscheidet, ob sie wieder in Ihr Heimatland zurück müssen, anstelle lange Haftstrafen hier abzusitzen.
      Gemäss EMRK Bestimmungen, entscheiden wir per Verfahren und Urteil, ob die Tat geschah, von dem/den Tätern beweisbar vollbracht, um sie dann einer angemessenen Strafe zuzuführen.
      Ein Mann/ Frau muss sich im klaren sein, so viel Verstand darf von jedem erwachsenen Menschen erwartet werden, wenn dieser per Zufall Familien Vater / Mutter ist, sein Tun folgen für seine Familie hat. Theoretisch darf man alles tun, muss aber die Folgen die dabei entstehen können, tragen.
      Man darf nicht einfach andere Menschen schänden, verletzen, gar töten, oder sich an derem Eigentum vergreifen, überfallen, ausrauben, und so weiter.
      Das sind Aktionen welche Strafen nach sich ziehen. Was eine EMRK da jeweils entscheidet, verstösst gegen ihre eignen Bestimmungen, nur diesen Fundis dort in der EMRK kann man das nicht beibringen, die Missbrauchen diese Gesetze, so sehe ich das.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Eigentlich​ könnten ja diese Kriminellen froh sein, dass man per Gericht darüber entscheidet, ob sie wieder in Ihr Heimatland zurück müssen, anstelle lange Haftstrafen hier abzusitzen.”

      Sie glauben eine Ausweisung gäbe es ANSTELLE einer Haftstrafe? Dann haben Sie denke ich etwas grundlegendes nicht verstanden.

      Zitat:

      “Man darf nicht einfach andere Menschen schänden, verletzen, gar töten, oder sich an derem Eigentum vergreifen, überfallen, ausrauben, und so weiter. “

      Ach, darf man nicht einfach? Interessante Neuigkeit …

      Zitat:

      “Gem​äss EMRK Bestimmungen, entscheiden wir per Verfahren und Urteil, ob die Tat geschah, von dem/den Tätern beweisbar vollbracht, um sie dann einer angemessenen Strafe zuzuführen.”

      Dazu braucht es keine EMRK-Bestimmungen, um eine Tat nachzuweisen und eine angemessene Strafe auszusprechen … Die EMRK verbietet weder Tatnachweise noch angemessene Strafen.

      Ihr Beitrag, Herr Nabulon, ist etwas wirr.

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    • Juli 19, 2021

      Sie können alles aus dem Kontext reissen und als Zitate präsentieren, Herr Wagner. Ihr Hobby, das lass ich ihnen.

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    • Juli 19, 2021

      Einfach so Info mässig:
      Wenn Links immer wieder imense Steuern einfordert, oder man Personen / Firmen wegen Ihrer Vermögen als Gauner anprangert, verstösst das ebenso gegen die EMRK Bestimmungen. Als Raubritter betätigen sich dann sogenannte Sozialisten…

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    • Juli 19, 2021

      Dann sagen Sie mir doch was Sie damit meinen wenn Sie schreiben “Eigentlich​ könnten ja diese Kriminellen froh sein, dass man per Gericht darüber entscheidet, ob sie wieder in Ihr Heimatland zurück müssen, anstelle lange Haftstrafen hier abzusitzen”.

      Ihr letzter Beitrag ist grober Unfug. Steuern einfordern oder gar Ehrverletzung gegenüber Personen oder Firmen wird über die EMRK nicht thematisiert. Sie sollten die EMRK mal lesen, die wichtigen Teile sind gerade mal 3-4 A4-Seiten. Sie finden die EMRK per Google auch in Deutsch.

      Ansonsten​ interessieren mich Ihre Angriffe gegen Linke nicht, ich bin kein Linker.

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    • Juli 19, 2021

      Weiss ich das auch, dass sie gemäss ihrer Sichtweise, Herr Wagner, kein Linker sind, gut, lass ich so stehen.
      Sie wissen was ein Mensch ist? Oder.
      Wenn in einer EMRK steht, was man mit Menschen nicht tun darf, trifft das ebenso auf Gruppen, oder juristische Personen zu.
      Und nein, man zieht ja nicht Medienmässig und Verbal über seine “Gegner” her, und dies aufs Übelste.
      Beweihräuchert sich noch gegenseitig, zieht sich den Heiligenschein über…

      Traut sich dann so eine Person oder auch Firma, sich dagegen zu wehren, machen viele der Schmierfinken welche die Texte verfasst haben auf Beleidigt, reichen wegen angeblicher Ehrverletzung Klage ein. Die Frage bleibt dann, wo diese Personen eingentlich eine Ehre haben???

      Aber dass Sie Herr Frank Wagner kein Linker sind, ja okay, offenbar sind ihnen diese Linken etwas Suspekt? Bitte, lesen Sie die EMRK und, wenn etwas nicht explizit steht, führt etwas Menschenverstand zur Erkenntnis, das ist das mit dem Denken, dazu, es könnte ja doch nicht statthaft sein???

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    • Juli 19, 2021

      Völlig richtig Herr Nabulon und Herr Schweizer. Die Texte Ihrer Gegenredner kommmen mir reichlich wirr vor, ich will dann gar nicht weiter drauf eingehen.

      Die Gegenredner -denke ich- haben grundlegendes nicht verstanden.

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  • März 17, 2016

    Tatsächlich gehen wir einem europaweiten Einheitsbrei der politischen Korrektheit entgegen. Linke Meinungen bis zu den Kommunisten, die ebenfalls wie die Faschisten Millionen Menschen auf dem Gewissen haben, sind alle politisch korrekt. Rechts davon gibt es gemäss Mainstreampresse nur Hinterwäldler, Kapitalisten, Neonazis und dergleichen. Die EMRK und dessen Gerichtshof waren erforderlich für all die europäischen nachbarlichen Banditenstaaten sowie Griechenland, Spanien unter Franco und Portugal unter Salazar. Anstatt den europäischen Nationen ihre nationale Würde zu belassen, wird ohne Mitwirkung nun ein Suprastaat gezimmert und abweichende Meinungen verbannt. Nur Rechtsstaaten dürfen zB in das Gebilde EU aufgenommen werden. Wie ist es denn möglich, dass die Schweiz Asylbewerber aus solchen Staaten nicht zurücksenden darf, weil dort die Verhältnisse für die armen Wirtschaftsmigranten unverhältnismässig schlecht seien. Wie ist es möglich, dass Bundesrichter EU-Recht vor unsere Verfassung stellen und Gesetze, basierend auf der Verfassung, für nicht anwendbar erklären. Warum erklärt die EU hingegen das Recht der EU oder des Europäischen Gerichtshofes der EMRK vorgehend und warum muss die Schweiz das Gegenteil machen? Der Meinungseinheitsbrei der Staatsmedien müsste auch einmal thematisiert werden.

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    • Juli 19, 2021

      Die europäische Menschenrechtskonvent​ion hat mit der EU gar nichts zu tun, so verstehe ich Ihre Argumentation nicht. Die Undifferenziertheit die Sie beklagen kommt von rechts und links, “Neonazi” ist sicher ein Totschlagargument, “Gutmensch” aber auch.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn die EU mit der EMRK nichts zu tun hat, so hat dies auch die Schweiz nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Der Europäische Gerichtshof ist ein Organ der EU. Die EU akzeptiert nicht, dass der Europäische Menschenrechtsgericht​shof dem Europäischen Gerichtshof vorgeht. Das ist der Punkt. Bedenklich ist auch, dass unser Bundesgericht Europäisches Recht unserer Bundesverfassung vorgehen lässt und Bundesgesetze, die basierend auf einem Verfassungsartikel nicht anwendbar erklärt. Falls die EU die Einwanderungsinitiati​ve nicht akzeptiert, soll sie doch die Bilateralen kündigen. Diverse Studien haben jedenfalls nicht ergeben, dass die Schweiz sehr darunter leiden würde. Die Schweiz leidet unter dem hauruck eingeführten Euro, der eingeführt worden war um nicht rückgängig zu machende Fakten für ein supranationales Europa zu schaffen.

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    • Juli 19, 2021

      Es gibt einen europäischen Gerichtshof (EUGH), das oberste Gericht der EU. Es gibt einen europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der Gerichtshof des Europarats. Beide haben NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS miteinander zu tun, behandeln völlig unterschiedliche Fälle, es geht auch keiner dem anderen vor. Die EU als Organisation ist weder Mitglied des Europarats noch hat sie die EMRK ratifiziert.

      Was ein angeblich dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgehender europäischer Gerichtshof jetzt mit der Einwanderungsinitiati​ve oder der Euro-Einführung zu tun hat erschliesst sich wohl niemandem ausser Ihnen. Völlig unsinnig.

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    • Juli 19, 2021

      Hier gilt wohl noch das Recht mit zu diskutieren auch wenn ,man eventuell nicht aller Politischen Systeme und Wege der CH und dessen Umgebung habhaft ist.

      Im übrigen Herr Wagner hat die CH die Europäische Menschenrechtskonvent​ion am 28. Nov.1974 letztmals ratifiziert.
      Konvent​ion zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist lediglich eine von verschiedenen Staaten unterzeichnetes Schriftstück das verpflichtet die Konvention einzuhalten. Verbindlich ist lediglich die franz.und engl. Fassung, nicht aber die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.

      Kontrolli​ert wird der Vollzug der Konvention Nr. 005 des Europarats durch denselben. Umgesetzt wird das ganze dann vom Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Demzufolge ist das EMRK wohl ein Part der EU. Im übrigen ist die Menschenrechtskonvent​ion und dessen Abkürzung nicht einmal ein Amtlich registrierter Titel oder Institution.

      Die EMRK sollte so oder so revidiert werden oder viel besser Abgeschafft werden, denn sie entspricht in keiner Art und Weise mehr den heutigen realen Weltanschauung und Verfassungen der verschiedenen Ländern die sie unterzeichnet haben. Also ein weiteres Desaster in der Politischen Struktur von Europa resp. der EU.

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    • Juli 19, 2021

      Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt zum Beispiel die Schweiz, weil sie einen rechtswidrigen Hausbesetzerverein in Genf aus dem Handelsregister gestrichen hat. Das sei unverhältnismässig. Die undemokratisch bestimmten Richter aus Staaten, die teilweise noch im Mittelalter stecken, weiten die sogenannten Menschenrechte ständig weiter aus, das heisst sie kreieren neues Recht. Die Schweiz braucht diesen Gerichtshof nicht. Der Europäische Gerichtshof der EU legt EU-Recht aus. Dieser Gerichtshof ist ein Apparat der Brüsseler Bürokratie und ist im Zweifelsfall gegen einzelne Nationalstaaten. In den letzten 10 Jahren hat die EU, resp. einzelne Staaten, ihr eigenes Recht missachtet. Im Namen einer höheren Idee geht alles. Völkerrecht kann nicht über unserer Verfassung stehen. Die OECD, Weltwährungsfonds, UNO-Organisationen und UNO-Konventionen, resp. deren nicht gewählte Funktionäre befehlen plötzlich Details der Flüchtlingspolitik, Besteuerung. Die Schweiz ist dabei, eine “”dynamische Uebernahme von EU-Recht” zu veranlassen unter Aufgabe unserer Souveränität. Selbst wenn dies der Schweizer Wirtschaft nützen würde, gibt es auch noch gewichtige staatspolitische Bedenken. Unser ganzer Staatsaufbau ist nicht EU-kompatibel; aber unsere Beamten lechzen nach Höherem. Auch sie wollen einen fast steuerbefreiten Beamtenjob in Brüssel (oder in der UNO). Deshalb braucht es eine neue Verfassungsbestimmung​, die klar und deutlich den Vorrang des Schweizer Rechts stipuliert.

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    • Juli 19, 2021

      So Schwarz/Weiss wie Sie das darstellen war der Fall mit dem Verein in Genf nicht:

      http://www.humanr​ights.ch/de/menschenr​echte-schweiz/egmr/ch​-faelle-dok/associati​on-rhino-schweiz

      W​elche Staaten meinen Sie genau die “noch im Mittelalter stecken”?

      Der Gerichtshof kreiert kein neues Recht. Der Gerichtshof legt die Menschenrechtskonvent​ion dynamisch aus, wie sich das für einen anständigen Gerichtshof gehört. Ein Gerichtsentscheid kann bedeuten, das ein Mitgliedsstaat Gesetze ändern muss um zukünftige Menschenrechtsverletz​ungen zu vermeiden, aber er schreibt die Gesetze nicht vor, nur die Zielsetzungen.

      Der​ europäische Gerichtshof der EU legt EU-Recht aus … ja, das ist seine Aufgabe. Ja, und das kann dazu führen das gegen einen Nationalstaat entschieden wird. Das ist logisch. Und?

      Es macht Sinn zumindest grundlegende gemeinsame Rechtsnormen für möglichst viele Länder Europas zu haben. Kleinstaaterei ist in heutigen Zeiten kontraproduktiv.

      H​ier können Sie mal ein Interview mit der Schweizer Richterin am EGMR, Helen Keller, lesen, das ist sehr interessant:

      http:​//www.tagesanzeiger.c​h/schweiz/standard/Ve​rsuchen-Sie-mal-fremd​e-Richter-auf-Englisc​h-zu-uebersetzen/stor​y/21009874

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    • Juli 19, 2021

      “Die Undifferenziertheit die Sie beklagen kommt von rechts und links”

      …und der Mitte, die gerne so tut, als ob links und rechts nur dumme Extremisten zu finden seien, weil die einzig Vernünftigen sich ja in der Mitte befinden.

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    • Juli 19, 2021

      Ich betrachte meine eigene Neigung zum Liberalismus nicht als “ausgewogene politische Position zwischen links und rechts”, sondern als eigene politische Orientierung. Aber auch hier gibt es sicher undifferenziertes denken.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn ich Ihre Argumentation richtig verstehe, Herr Linz, dann wollen sie die EMRK kündigen, weil Ihnen ein(!) Urteil des EGMR nicht passt.

      Gefallen Ihnen denn alle Urteile der Schweizer Gerichte? Und falls nicht, wollen Sie diese auch abschaffen? Was ist Ihre Alternative? Soll das Volk Richter spielen?

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    • Juli 19, 2021

      “…und der Mitte, die gerne so tut, als ob links und rechts nur dumme Extremisten zu finden seien, weil die einzig Vernünftigen sich ja in der Mitte befinden. “

      Wow, Danke für die starke Worte Stefan Pfister.. Dann wird Links also nie mehr bei Rechten von dummen Extremisten reden, weil Stefan Pfister dies ja ablehnt.

      “Wenn ich Ihre Argumentation richtig verstehe, Herr Linz, dann wollen sie die EMRK kündigen, weil Ihnen ein(!) Urteil des EGMR nicht passt.

      Gefallen Ihnen denn alle Urteile der Schweizer Gerichte? Und falls nicht, wollen Sie diese auch abschaffen?” Jetzt kommt der Witz daran. Damit stärkt man Schweizer Gerichtsurteile. Bei der DSI hat doch unsere Linken unser Rechtssystem so gelobt und verteidigt. Dann helfen wir doch mit es weiter zu stärken.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes

      Das ist halt poltisch gedacht und wird immer dann so gedreht wie es gras so passt.
      🙂

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    • Juli 19, 2021

      1. bezeichne ich nur Extremisten als Extremisten. Und wenn ein direkter Angriff auf die Menschenrechtskonvent​ion, wie ihn die SVP führt, nicht extrem ist, was dann?

      2. zum gefühlt 100. Mal: die EMRK ist kein “fremdes” Recht, sondern auch unser Recht. Von der Schweiz 1974 unterschrieben (damals sogar von der SVP befürwortet, da war sie zumindest in diesem Punkt noch vernünftiger). Die EMRK schützt ale Bürger vor staatlicher Willkür. Die Menschenrechte stehen zwar als Grundrechte auch in unserer Verfassung, doch das nützt mangels Verfassungsgericht herzlich wenig. Das Parlament kann jederzeit verfassungswidrige Gesetze beschliessen, und das Bundesgericht muss sich an diese Gesetze halten. Gerade deshalb brauchen wir den zusätzlichen Schutz durch die EMRK. Um die “classe politique” im Zaum zu halten.

      War das verständlich genug oder braucht es noch die 101. Erklärung?

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    • Juli 19, 2021

      “1. bezeichne ich nur Extremisten als Extremisten. Und wenn ein direkter Angriff auf die Menschenrechtskonvent​​ion, wie ihn die SVP führt, nicht extrem ist, was dann? “

      Also doch. Zuest wehrt sich Stefan Pfister wenn man pauschalisiert mit den Worten
      “…und der Mitte, die gerne so tut, als ob links und rechts nur dumme Extremisten zu finden seien, weil die einzig Vernünftigen sich ja in der Mitte befinden. “

      Und im nächsten Eintrag stellt er pauschal die ganze SVP als Extremisten dar. Was soll man dazu sagen? Zum Glück kennt man Stefan Pfister.

      Wenn so wie Linke ständig Andersdenkende beleidigen, diffamieren, gar den Tod wünschen (Gegen Herr Köppel), sich freuen wenn Leute sterben (Thatcher) oder Naziplakate entwerfen oder Andersdenkenden sagen sie gehören nicht zur Zivilgesellschaft, wenn das nicht Extremisten sind, was dann?

      “War das verständlich genug oder braucht es noch die 101. Erklärung?”

      Das Problem ist, dass es 100. mal FALSCH Erklärt wurde.

      Aber verwunderlich schon, bei der DSI noch so unseren Rechtstaat gelobt und geschützt und jetzt so tun als würden keine Menschenrechte in diesem Land gelten…
      Ach jetzt sogar dem Parlamant zutrauen Menschenrechtsverletz​ende Dinge zu beschliessen. Nööö da fällt mir nichts mehr ein. Nur dass es eben zum 100. Mal UNSINN ist.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      1. hören Sie doch endlich auf pausenlos hier irgendwelche Hasspredigen zu halten.

      2. Schön, wenn Sie daran glauben.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes

      Rechts kann nur Jender sein, welcher von mehr Links betrachtet wird. Und genauso wird Jemand der in der Mitte ist, andere mehr Links oder Rechts bezeichnen. Das ist so oder so eine Empfindung jedes Einzelnen. Ein Nazi bezeichnet sich selber auch nicht als Rechtsextremer, sondern er ist davon überzeugt richtig zu denken und alle Andern sind Linksetxreme.

      Aber​ im “Vorwurf” an Herr Pfister, dass er alles was mehr Rechts ist gleich als seine “lieblingsprartei (ironisch)” bezeichnet und die auch gleich so zuordnet, dem kann ich Ihnen recht geben. Für Herr Pfister scheint es nur seine Ansicht zu geben und die von Ihm so gerne genannte und gehasste Partei. Dabei müsste er mal einsehen, dass wenn er Grün denkt, alles oder nahezu alles Rechtsdenkend ist für Ihn und sein Fokus nicht immer nur auf eine Partei legen sollte.

      Dazu kommt, dass er immer noch nicht verstanden hat, dass mit seinen Angriffen genau dieser Partei, welche er immer angreift, ein Podium schafft. Diese in den Fokus stellt. Und auch noch nicht erkannt wie Politik funktioniert. Wer ist denn in aller Munde? Sicher Jene die pausenlos angegriffen werden, die stehen täglich in der Presse und “stet der Tropfen höhlt den Stein”.

      Irgendwann hat sich dank solchem in den Fokus ziehen diese Partei so im Kopf festgesetzt, dass man gar nicht mehr an Andere Parteien denkt, oder solche gar nicht mehr existieren. Das ist ja auch der Trick. Denn so erstellt man auch in den Ausrichtungen der Parteien eine immer grösser werdene Schere, und Mitteparteien werden damit dann verlieren, weil sie sich mehr Links oder mehr Rechts orientieren werden.

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    • Juli 19, 2021

      Es wird noch die 101. Erklärung brauchen. Ich denke die Tragweite der Tatsache das es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsba​rkeit auf Bundesebene gibt ist vielen Leuten überhaupt nicht klar. Über die übliche Ausländerschiene angegriffen, attackiert die Selbstbestimmungsinit​iative eine wichtige Rekursmöglichkeit für uns alle.

      Man erinnere sich nur an Marlène Belilos, eine Studentin aus Lausanne, die 1981 zu einer Busse verurteilt wurde weil sie angeblich an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen haben soll. Obwohl sie Zeugen beibringen konnte die bezeugt haben das sie an der Demonstration nicht teilgenommen hatte, blieb die Waadtländer Polizei beim Bussenbescheid. Auf Beschwerde beim Bundesgericht wurde ihr erklärt das das Bundesgericht keinerlei Rechtsgrundlage hat ihren Sachverhalt gerichtlich zu prüfen. Erst nach einem Verfahren auf eine Beschwerde von Frau Belilos und einer Verurteilung der Schweiz wurden Gesetzesänderungen angestossen die dazu geführt haben das ein Rechtsanspruch auf Prüfung einer strafrechtlichen Anklage durch ein unabhängiges Gericht (Rechtsweggarantie).

      Oder der Fall Howald Moor: er arbeitete in einer Umgebung in der er Asbeststaub ausgesetzt war, weshalb er 20 Jahre später an einer typischen Folgeerkrankung, Brustfellkrebs, erkrankte. Er konnte aber seinen damaligen Arbeitgeber nicht mehr auf Schadenersatz verklagen weil nach Schweizer Haftpflichtgesetzgebu​ng die Verjährungsfrist 10 Jahre nach dem “Schadensereignis” abläuft. Innerhalb dieser Frist war aber eine Erkrankung nicht absehbar, die Latenzzeit für diese Krankheit kann 20 Jahre und mehr betragen. Die Familie Moor hat daraufhin beim EGMR geklagt wegen der Verletzung des “Rechts auf ein faires Verfahren” und bekam recht. Leider hat Howald Moor selbst das Urteil nicht mehr erlebt, er starb bereits 2005 im Alter von 58 Jahren.

      In Deutschland, Italien, Spanien, überall gibt es unabhängige Instanzen wo Menschen bei Grundrechtsverletzung​en Beschwerde einlegen können, in Deutschland zum Beispiel das Bundesverfassungsgeri​cht, das Gesetze die im Widerspruch zur Verfassung stehen für nichtig erklären und vom Gesetzgeber eine Neuregelung fordern kann. In der Schweiz gibt es so etwas nicht.

      Das die SVP, die ja zum Beispiel die Härtefallklausel in der Ausländergesetzgebung​ hart bekämpft hat und mit Misstrauen gegen die Judikative (namentlich die Richter, die diese “missbrauchen” würden) begründet hat, für eine Aufgabe der Unterstellung zum EGMR kämpft ist massiv widersprüchlich.

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    • Juli 19, 2021

      Völlig richtig, Herr Schweizer. Da kann man sich wirklich fragen wer denn Extremistisch sein soll. Wenn so wie Linke ständig Andersdenkende beleidigen, diffamieren, gar den Tod wünschen (Gegen Herr Köppel), sich freuen wenn Leute sterben (Thatcher) oder Naziplakate entwerfen oder Andersdenkenden sagen sie gehören nicht zur Zivilgesellschaft, wenn das nicht Extremisten sind, was dann?

      “War das verständlich genug oder braucht es noch die 101. Erklärung?”

      Das Problem ist, dass es 100. mal FALSCH Erklärt wurde.

      Aber verwunderlich schon, bei der DSI noch so unseren Rechtstaat gelobt und geschützt und jetzt so tun als würden keine Menschenrechte in diesem Land gelten…

      Sehr gut erklärt, Herr Schweizer

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Rechts kann nur Jender sein, welcher von mehr Links betrachtet wird. Und genauso wird Jemand der in der Mitte ist, andere mehr Links oder Rechts bezeichnen. Das ist so oder so eine Empfindung jedes Einzelnen.”

      Die Einordnung in links und rechts ist NICHT relativ gesehen von der Sichtweise der Einzelperson, sondern eine allgemein genutzte Einteilung zurückgehend auf die Sitzordnung der ersten französischen Nationalversammlung nach der Revolution 1789. So müsste man einem konservativen, bürgerlichen Menschen der sich selbst nicht für rechts hält wohl fehlende Selbstwahrnehmung unterstellen.

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    • Juli 19, 2021

      “Rechts kann nur Jender sein, welcher von mehr Links betrachtet wird. Und genauso wird Jemand der in der Mitte ist, andere mehr Links oder Rechts bezeichnen. Das ist so oder so eine Empfindung jedes Einzelnen.”

      Vollko​mmen richtig Herr Schweizer. Und natürlich desto weiter man Links steht desto mehr sieht man alles als Rechts was der Meinung widerspricht. Natürlich auch umgekehrt, da haben Sie recht.

      “Dazu kommt, dass er immer noch nicht verstanden hat, dass mit seinen Angriffen genau dieser Partei, welche er immer angreift, ein Podium schafft. Diese in den Fokus stellt. Und auch noch nicht erkannt wie Politik funktioniert. Wer ist denn in aller Munde? Sicher Jene die pausenlos angegriffen werden, die stehen täglich in der Presse und “stet der Tropfen höhlt den Stein”.

      Irgendwann​ hat sich dank solchem in den Fokus ziehen diese Partei so im Kopf festgesetzt, dass man gar nicht mehr an Andere Parteien denkt, oder solche gar nicht mehr existieren. Das ist ja auch der Trick. Denn so erstellt man auch in den Ausrichtungen der Parteien eine immer grösser werdene Schere, und Mitteparteien werden damit dann verlieren, weil sie sich mehr Links oder mehr Rechts orientieren werden. “

      Perfekt erläutert, Herr Schweizer

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    • Juli 19, 2021

      Und wissen Sie was lustig ist Herr Linz..Die oben erwähnte Kampftruppe wenn die so wie mein Eigener anderen schwarz/weiss denken unterstellen und dabei selber MEISTER im schwarz/weiss denken sind.

      Darf Ich Sie noch was Fragen, Herr Schweizer Aber verwunderlich ist es doch schon, bei der DSI haben sie noch so unseren Rechtstaat gelobt und geschützt und jetzt so tun als würden keine Menschenrechte in diesem Land gelten…

      ai ai ai

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    • Juli 19, 2021

      Stimmt nicht Herr Wagner

      Die Sichtweise ist relativ, immer aus der Sicht des Aussagenden. Steht der Links sind die Andern Rechts, steht er mittig sind alles Linke und Rechte. Wenn Sie den Text gelesen hätten, dann hätten Sie erkannt, dass ich es klar aus der Sichtweise der aussagenden Person definiere.

      Aber es ist auch falsch, bürgerlich gleich mit Rechts zu erklären, was heute dank solchen Denkmustern leider aber immer mehr dargestellt wird. Bürgerlich heisst nicht automatisch politisch Rechts.

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    • Juli 19, 2021

      Falsch Herr Mannes

      “Darf Ich Sie noch was Fragen, Herr Schweizer Aber verwunderlich ist es doch schon, bei der DSI haben sie noch so unseren Rechtstaat gelobt und geschützt und jetzt so tun als würden keine Menschenrechte in diesem Land gelten…”

      Grundsä​tzlich unterstütze ich den Rechtsstaat in welchem wir leben und achte diesen auch in der Folge. Muss aber nicht bedeuten, dass ich mit allem einverstanden bin. Es ist mir, im Gegensatz einer Andern bewusst, dass unsere Demokratie nur solange funktioniert, wie man diese auch in der Rechtsstaatlichkeit akzeptiert, auch wenn es uns teilweise nicht in den Kram passt.

      Es ist mir z.B. auch bewusst, dass in JEDER Demokratie auch Fehlurteile entstehen können, auch wenn diese im besten Wissen und Gewissen gefällt wurden. So können auch die von Herr Wagner dargestellten Urteile sicher ein Fehlurteil darstellen, aber ob un das Urteil in der EMRK nun besser ist sei mal dahingestellt.

      Dem​okratie lebt aus der Menschlichkeit und des Respektierens von Dingen, auch solche die wir vielleicht anders erleben, erkennen oder haben möchten. Auch ich habe ein Urteil hinter mir, welches trotz vieler Zeugen völlig falsch dargestellt wurde. Aber deshalb renne ich nicht nach Brüssel um dieses zu stürzen, sondern lebe weiter und akzeptiere es einfach als Vergangenheit.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      “”Aber verwunderlich schon, bei der DSI noch so unseren Rechtstaat gelobt und geschützt und jetzt so tun als würden keine Menschenrechte in diesem Land gelten…””

      Danke für den Versuch, aber Fragen welche meine Person angesprochen sind, würde ich gerne selber beantworten. Dazu benötige ich keine Hilfe. Trotzdem danke für den Versuch. Aber entspricht nicht meiner Meinung, was Sie hier äussern.

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    • Juli 19, 2021

      :-))) Wir schätzen doch alle die Versuche…von dem
      “Grundsä​tz​lich​ unterstütze ich den Rechtsstaat in welchem wir leben und achte diesen auch in der Folge. Muss aber nicht bedeuten, dass ich mit allem einverstanden bin. Es ist mir, im Gegensatz einer Andern bewusst, dass unsere Demokratie nur solange funktioniert, wie man diese auch in der Rechtsstaatlichkeit akzeptiert, auch wenn es uns teilweise nicht in den Kram passt.

      Es ist mir z.B. auch bewusst, dass in JEDER Demokratie auch Fehlurteile entstehen können, auch wenn diese im besten Wissen und Gewissen gefällt wurden. So können auch die von Herr Wagner dargestellten Urteile sicher ein Fehlurteil darstellen, aber ob un das Urteil in der EMRK nun besser ist sei mal dahingestellt.

      Dem​​​okratie lebt aus der Menschlichkeit und des Respektierens von Dingen, auch solche die wir vielleicht anders erleben, erkennen oder haben möchten. Auch ich habe ein Urteil hinter mir, welches trotz vieler Zeugen völlig falsch dargestellt wurde. Aber deshalb renne ich nicht nach Brüssel um dieses zu stürzen, sondern lebe weiter und akzeptiere es einfach als Vergangenheit.”

      Da​​s sehe ich genau so, da haben Sie mich missverstanden. Es war nur ein Geschenk für meinen Eigenen und als Antwort für die welche bei der DSI unseren Rechtsstaat noch so lobten und jetzt schon fast als Unrechtsstaat hinstellen und gar das Parlament Diskreditieren. Selbst die vielen Linken welche im Parlament sitzen… Die doch sicher einen tollen Job machen, auch wenn dies Stefan Pfister bedauerlichweise anders sieht….

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Aber es ist auch falsch, bürgerlich gleich mit Rechts zu erklären, was heute dank solchen Denkmustern leider aber immer mehr dargestellt wird. Bürgerlich heisst nicht automatisch politisch Rechts. “

      Niemand erklärt “bürgerlich” gleich mit “Rechts”. Ich sprach von “bürgerlich KONSERVATIV”, und speziell eine konservative Gesinnung ist von der Herkunft der Unterteilung in Links und Rechts her tatsächlich eine eher rechte Gesinnung. Sie dürfen das gern anders sehen, aber vom Ursprung der Begriffe her ist das was ich schreibe eben nicht falsch. Mir fällt auf das Sie den Begriff “rechts” ausserordentlich negativ belegen … ich sehe das nicht zwangsläufig so.

      Zitat:

      “Es ist mir z.B. auch bewusst, dass in JEDER Demokratie auch Fehlurteile entstehen können, auch wenn diese im besten Wissen und Gewissen gefällt wurden. So können auch die von Herr Wagner dargestellten Urteile sicher ein Fehlurteil darstellen, aber ob un das Urteil in der EMRK nun besser ist sei mal dahingestellt.”

      Es​ geht nicht um Fehlurteile, und es geht nicht um Demokratie, denn Gerichtsurteile werden nicht demokratisch gefällt. Der EGMR entschied in den von mir erwähnten Fällen nicht ob ein Gerichtsentscheid richtig oder falsch war, sondern nur ob das Verfahren fair war. Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein Menschenrecht (andere Fälle behandelt der EGMR nicht). In beiden von mir erwähnten Fällen haben Urteile des EGMR zur Ausweitung der Bürgerrechte geführt (bzw. führen noch, bezüglich der Haftpflichtverjährung​ sind noch Gesetzesänderungen hängig), hatten also positive Folgen.

      Zitat:

      ​”Auch ich habe ein Urteil hinter mir, welches trotz vieler Zeugen völlig falsch dargestellt wurde. Aber deshalb renne ich nicht nach Brüssel um dieses zu stürzen, sondern lebe weiter und akzeptiere es einfach als Vergangenheit.”

      Wu​rde mit dem Urteil die EMRK nicht verletzt ist der EGMR nicht zuständig (der übrigens in Strasbourg sitzt, nicht in Brüssel). Der EGMR würde sie auch nicht für unschuldig erklären, weil er die Straftat nicht beurteilt hätte, nur das Verfahren.

      Zitat:

      “Aber verwunderlich schon, bei der DSI noch so unseren Rechtstaat gelobt und geschützt und jetzt so tun als würden keine Menschenrechte in diesem Land gelten…”

      Niemand​ behauptet das keine Menschenrechte in diesem Land gelten. Die Schweiz respektiert die Menschenrechte, ist dabei aber nicht unfehlbar … die Verurteilungsquote am EGMR ist niedrig, aber nicht null. So wie sich die DSI-Gegner gewünscht haben das betreffend Ausweisungen von Ausländern Einzelfallprüfungen stattfinden, wünschen sich Gegner der Selbstbestimmungsinit​iative Einzelfallprüfungen bei möglichen Menschenrechtsverletz​ungen … hier gibt es keinen Widerspruch.

      Wider​sprüchlich ist eher die Idee Automatismen bei Ausweisungen einzuführen mit Argumenten des möglichen Missbrauchs von Härtefallregelungen durch die Gerichte, aber den Gerichten offensichtlich betreffend Menschenrechtsverletz​ungen Unfehlbarkeit zu attestieren..

      Der EGMR ist wie der Airbag in einem Auto: man hofft das man ihn nie braucht, die allermeisten Leute brauchen ihn auch nicht … aber wenn er zum Einsatz kommt, kann er über Leben und Tod entscheiden. In manchen Ländern sind inzwischen Rauchmelder in Wohnräumen Pflicht … die allermeisten Häuser brennen nie.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      “und Herr Schweizer bastelt sich “Fakten” zusammen.”

      Bleiben​ Sie bitte sachlich und unterlassen Sie solche Unterstellungen. Wenn Sie glauben Menschen pers. anzugreifen, aber nicht begreifen, dass Sie sich selber disqualifizieren damit ist das Ihre Sache. Aber mit solchen Aussagen befinden Sie sich in meinem pers. Bereich und diesen haben Sie nicht zu “betreten”.

      PS: Sie waren die Person, die vor kurzer Zeit hier versucht hat zu erklären, wo der pers. Bereich eines Menschen beginnt und diese Grenze haben Sie klar überschritten.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      Haben ich Sie angesprochen?

      Dass​ Sie mir da widersprechen werden, war mir beim Schreiben bewusst. Sehen Sie es wie Sie möchten. Sie werden einfach nur spitzfindig in Ihrer Aussage, auf meine Antwort, welche ich Herr Mannes geschrieben habe.

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    • Juli 19, 2021

      Für mich unverständlich, dass man hier grosse Sprüche klopf, Andere beleidigt oder defamiert, aber selber pausenlos pauschalisiert auf explizit eine Gruppierung von Menschen herum hackt.

      Es scheint mir, dass einige User hier zuerst erkennen sollten, dass man vor der eigenen “Haustüre wischen” sollte, bevor man in nahezu jedem Vote hier einfach eine Personengruppe angreift, nur weil einem diese nicht in de Kram passt.

      Pervers wird das ganze dann, wenn genau diese Menschen dann hier erklären, dass die Andern Rassisten oder Ausländerfeindlich seien.

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    • Juli 19, 2021

      “Wider​sprüchlich ist eher die Idee Automatismen bei Ausweisungen einzuführen mit Argumenten des möglichen Missbrauchs von Härtefallregelungen durch die Gerichte, aber den Gerichten offensichtlich betreffend Menschenrechtsverletz​​ungen Unfehlbarkeit zu attestieren.”

      Jetz​t habe ich den Punkt verstanden. Yep, ist tatsächlich ein Widerspruch.

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    • Juli 19, 2021

      NB: Herr Wagner

      auch wenn Sie hier versuchen abzulenken. Auch “bürgerlich konservativ” bedeutet nicht automatisch, dass man Rechtsdenkend ist.

      bügerlich bedeutet:
      Adjektiv [nicht steig.]
      1. den Bürger betreffend.
      2. dem Bürgertum entsprechend. (z.b. “einen bürgerlichen Beruf wählen”)

      konservat​iv:
      Adjektiv
      1. an traditionellen Werten und überlieferten gesellschaftlichen Strukturen festhaltend.

      In keiner Definition wird erklärt, dass bügerlich oder konservativ oder bürgerlich konservativ Rechtsdenkende Menschen sind.

      Es scheint Ihnen aber auch noch nicht aufgefallen zu sein, dass ich z.B. eben genau solche Definitionen, wie z.B. links oder rechts, nahezu nie verwende. Diese heute genutzte Definition ist eine unsinnige Pauschalisierung von Menschen, welche anderer Gesinnung sind. Welche wir aber akzeptieren müssen und sollten, sonst wären wir keinen “Dreck” besser als Jene die hier Anderen vorwerfen, dass Sie Rassisten seien.

      Rassismus, bedeutet nicht, dass dies nur Ausländer betrifft, sondern auch Menschen einer anderen Gedankenseinstellung,​ welche somit auch nicht diskriminiert oder wertmindernd erklärt werden dürfen.

      Leider wird heute vieles einfach nur pauschalisiert und mit völlig falschen Worten in Verbindung gebracht, weil dies von der Presse so publiziert und genutzt worden ist, um Stimmung zu machen.

      Sie Herr Wagner, welcher hier uns kleinlichst Genau erklärt was wie in welchem Zusammenhang stehe (rein aus ges. Sicht), sollte oder müsste eigentlich sich auch in gleicher Weise peinlichst genau an solche Darstellungen und deren Korrektheit halten.

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    • Juli 19, 2021

      Es gibt auch genügend bürgerliche, die sagen, die SVP sei gar keine bürgerliche Partei. Aber das müssen die, die sich bürgerlich nennen, unter sich ausmachen. Was man klar sagen kann, ist, dasss die SVP eine destruktive Kraft ist.

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    • Juli 19, 2021

      ” Was man klar sagen kann, ist, dasss die SVP eine destruktive Kraft ist. ” Ja kann man, aber Nein muss man nicht. Wer am Linken Rand steht respektive grundsätzlich ein Anti-SVP-Reflex hat mag das so sehen.
      Was man klar sagen kann, ist, dasss die SP und Grüne Partei eine destruktive Kraft ist. und es gibt solche welche die Linke als Linksaussen oder gar extrem Links bezeichnen. Ist es darum richtig? Das kann man genau so umgekehrt sagen. Zum Glück gibt es Leute welche nicht Pauschalisieren (und nicht nur gegen Pauschalisierungen sind es aber genau tun) Somit würde ich das Pauschal über die Linken nicht sagen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      Sie können auch Ihre Ironie hier beiseite legen. Ich habe Ihnen nicht verboten zu antworten, sondern lediglich erklärt, dass Sie nicht angesprochen waren und auch den Text falsch gelesen haben.

      Dass Sie das so sehen, und sofort polemisch werden wäre zwar in dieser Sitation nicht angebracht. Unnötiger Schluss-Satz. “ürde ich doch Skype, Mail oder den gemeinsamen Besuch einer Beiz vorschlagen.”

      He​rr Pfister

      “Jetz​t habe ich den Punkt verstanden. Yep, ist tatsächlich ein Widerspruch.”

      Demz​ufolge unterstellen Sie der in der Schweiz gültigen StVO auch das Gleiche. Diese hat auch Automatismen, welche sofort zum tragen kommen, wenn man eine Verletzung der StVO begeht.

      “Es gibt auch genügend bürgerliche, die sagen, die SVP sei gar keine bürgerliche Partei. Aber das müssen die, die sich bürgerlich nennen, unter sich ausmachen. Was man klar sagen kann, ist, dasss die SVP eine destruktive Kraft ist. “

      Wie sagten Sie das? Zurecht gelegte Fakten?

      Nur weil Sie anderer Meinung sind steht es Ihnen nicht zu diese Partei als destruktiv zu bezeichnen. Und vorallem wird es nicht wahrer, auch wenn Sie dies immer und immer wieder predigen hier.

      Bedenklich, dass ausgerechnet Sie das hier so darstellen. Selber aber in einer Partei, welche das Ziel des Umweltschutzes in die Fahne schreibt, aber nicht erkennen möchte, dass die heute hohe Einwanderung genau diese Umwelt zubetoniert.

      Genau​ Sie sollten erkennen, dass immer mehr Menschen in der Schweiz auch mehr Stausee, AKW’s, Bauten, Strassen und was auch immer benötigt um diesen Menschen diese sog. Freiheit zu gewähren, welche Sie auch durch Ihre EU-Befürwortung sogar noch selber anheizen.

      Wer wirklich grün ist, der spricht oder schreibt nicht nur davon, sondern hilft zu verhindern, dass die Umwelt wirklich Hilfe bekommt mit “Einschränkung” und nicht mit sog. Globalisierung und Freiheitsgedanken.


      Was ich aber bisher erkennen kann, dass es bei heutiger Grünpolitik nicht um die Umwelt geht, sondern um Gebühreneinzug und dem Wunsch immer mehr Menschen in die Schweiz zu quetschen, dass mehr Gebühren und Abgaben bezahlen können.

      Irgendwie kommt mir das vor, wie: “Sparen, egal was es kostet” oder auf Umweltschutz bezogen: “Umweltschützen indem man immer mehr Menschen hat, welche dies tun könnten”

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  • März 19, 2016

    Ich verzichte auf weitere Kommentare. Alles wird “dynamisch” ausgelegt. “Dynamisch links”. Es wird auch eine dynamische Uebernahme von EU-Recht angepeilt. Unsere Richter sind auch schon auf der dynamischen Seite. Vielleicht schwingt ja das Pendel mal nach “dynamisch rechts”. Dies ist jedenfalls wirtschaftlich in Europa kaum zu erwarten, da ja die neuen Rechtsbewegungen nicht weniger etatistisch sind als die Linken.

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    • Juli 19, 2021

      Es wäre Schade wenn Sie auf weitere Kommentare verzichten. Allerdings ist das hier auf Vimentis Gewohnheit dass man von der linken Kampftruppe primitiv angegangen werden. Und wenn man sich zur wehr setzt, kommt Vimentis und sperrt nicht etwa die linke Kampftruppe, sondern eben die welche sich gegen diese Angriffe zur Wehr setzen. Darum verstehe ich Sie schon.. Zumal wir die Zeit stoppen können bis Sie auch auf diesen Kommentar hin provoziert und beleidigt werden. Ich kann Ihr Votum auch hier unterstüzten

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    • Juli 19, 2021

      Herr Peter M. Linz,
      Ich verstehe sie, dass Sie sich zurückziehen wollen.
      Sie haben ein paar User erlebt, die auf einfachste Weise eben genau diese Denkweise, wenn man von Denk Weise sprechen kann, vertreten.
      Nun, wohin diese Denk Weise, falls man von Denken schreiben darf, führt, erleben wir jeden Tag aufs neue. Wir erleben es in den sogenannten Rechts Trend, wenn die “normalen Bürger” die es eigentlich zu schützen gilt, das Gefühl haben, man nehme sie von Staateswegen nicht mehr ernst.
      Falls es solche rechten Rutsche geben wird, (was nicht in meinem Sinn ist) sind genau diese “Linken” Seiten dafür verantwortlich, weil sie schon lange den normalen Bürger auch einer EU nicht mehr ernst nehmen. Seine Rechte mit Füssen treten.

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    • Juli 19, 2021

      Ich weiss was Sie beide meinen und kann Mehrheitlich zustimmen

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    • Juli 19, 2021

      Nochmals, Herr Linz: Der “Europäische Gerichtshof” (EGH) ist nicht identisch mit dem “Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” (EGM); der EGH ist ein Organ der EU und der EGM ein Organ der OECD und des Europarates..

      (eur​-lex.europa.eu/legal-​content/DE/TXT/?uri=U​RISERV%3Al16007)

      D​ie Schweiz ist Mitglied der OECD und des Europarates.

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    • Juli 19, 2021

      Ich kenne den unterschied zwischen dem europäischen gerichtshof und demjenigen für menschenrechte.

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  • März 19, 2016

    Ich schreibe doch noch mal einen Kommentar. Der Dresdner Aktionskünstler Philipp Ruch aus Dresden. Mag sein, dass er Doppelbürger ist, auf alle Fälle aus Ostdeutschland stammend, ist so ein Linker. Gutmensch ist ein zu gutes Wort. Nach dem Aufruf “Tötet Köppel” folgte gemäss Voraussagen ein abendlicher Hausbesuch bei Köppel. Als Waffen sollen Tierkadaver, Fäkalien und alles Denkbare, was an üblem Dreck aufzutreiben sei, zur Verfügung stehen. Unglaublich! Wir haben solche Nestbeschmutzer aus Grossdeutschland nicht nötig. Unbedingt sofort ausweisen. Bitte in Berlin demonstrieren und nicht in der friedlichen Schweiz.

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  • März 21, 2016

    Das EMRK braucht dringend eine Reform, heute werden durch das EMRG nur noch kriminelle geschützt, was mit den Opfern geschieht interessiert nicht, das normale Volk hat nach EMRG seine Menschenrechte verspielt. Das Gericht entwickelt die Menschenrechte in eigener Regie gegen die Völker weiter.

    Wir möchten, dass das EMRG reformiert wird, so das es wieder im Geiste der Gründer die Menschen schützt und nicht irgendwelche irregeleiteten Interessen !

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  • März 21, 2016

    Ich denk nicht, dass das EMRK eine Reform braucht.
    Liest man die EMRK Bestimmungen, sind die absolut in Ordnung, so befinde ich das.

    Schauen sie Straf Gesetzbücher an. Da steht für ein “Verbrechen”, es wird unter Strafe gestellt, wer dies oder das tut, Strafmass von bis zu Jahren.

    Dann geht man tatsächlich hin, nimmt Drogenkonsum, sei es Alkohol andere Drogen als Entschuldigung, strafmildernd, dass jemand das getan hat.
    (Also besauf Dich, zieh andere Sinnes verändernde Drogen rein, dann bist nicht mehr zurechnungsfähig, und bekommst strafmilderung).
    Richtig sollte man eine Strafverlängerung bekommen, weil man a) zu viele “Drogen” reingezogen hat, unzurechnungsfähig sprich gewaltbereit wurde, b) dazu das Verbrechen nachweislich getan hat.

    Und so nebenbei, auch eine EMRK macht aus Tätern Opfer, geht gar nicht. Gesetze richtig umsetzen, da sitzen nur meiner sichtweise nach Richter in dieser EMRK die ein sehr komisches Weltbild haben.

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  • März 21, 2016

    Ihre Replik tönt ja gut, aber hilft nicht weiter. Die “geschriebene” Menschenrechstkonvent​ion ist doch voll in Ordnung. Wir haben damals in der Schule eine Kopie erhalten und das besprochen (heute hören die Schulkinder, wenn überhaupt, wohl nur noch ein ideologisches Gefasel). Ja, die Schweiz befolgt die geschriebene Konvention. Aber was seit des Falls des eisernen Vorhangs (1991) in Europa damit geschehen ist, ist eine Sauerei. Wie sie sagen, gabs früher Kriege. Die gibts aber auch heute aber viel subtiler, eben “kalt” und schleichend. Starke grosse Nationen wollen von anderen profitieren und sie kontrollieren. Dazu wird ja gerade die EMRK und das entspr. Gericht, als nur eine von vielen Aktionsebenen (siehe Finanz-krieg, Wirtschafts-krieg, Asyl-krieg, etc.. ), total missbraucht. Dass nun die Schweiz den europäischen oder sogar den globalen Schlamassel korrigieren kann, ist doch Wunschdenken. Aber man sollte selbstsicherer unsere Prinzipen vertreten (eben gerade die NR’s und SR’s !!!!!) und sich nicht von allen Seiten auf die Nase pinkeln und enteignen und entwürdigen lassen, nur um überall “Liebkind” zu spielen.

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  • März 26, 2016

    Der eifrigsten Vertiefung wert wäre die Frage, die sich aus dem Titel ergibt, nämlich was Frau
    Schneider-Schne​iter denn vorzuschlagen hat, damit der von ihr wahrgenommene Mangel
    beseitigt werden kann. Diesen Vorschlag scheint sie ganz bewusst unterschlagen zu haben.

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    • Juli 19, 2021

      Ich sehe den Vorschlag von Frau Schneider-Schneiter: beim Bekenntnis zur EMRK bleiben.

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    • Juli 19, 2021

      @ Herrn F. Wagner: Wenn für Frau Schneider-Schneiter etwas nicht genug ist,
      so ist ihr damit eben eindeutig nur die Beibehaltung unserer EMRK-Mitgliedschaft
      ​zu wenig, sondern sie fordert verhalten weitere Integrationsschritte,​ die zu einer
      Zementierung führen sollen, woraus es kein Entkommen mehr gibt. Dies wäre nur
      mit einem schweizerischen Vollbeitritt zur EU möglich. Die als integrationsfreudig
      bekannte Frau Schneider-Schneiter weiss, dass mindestens 80% der Schweizer
      Bevölkerun​g diesen Schritt ablehnen. Weil sie die massiven Gegenrede fürchtet,
      scheut sie sich, dies ganz offen auszusprechen; sie redet zögerlich-zaudernd um den
      heissen Brei herum und und gesellt sich mit ihrem unoffenen Verhalten zur Mehrheit
      der Classe politique (Bundesverwaltung und -parlament). Die mindestens 80% sind
      natürlich auch in ihrer eigenen Wählerschaft vertreten. Sie verhält sich klug, aber
      unehrlich. Der nicht oberflächliche Leser merkt es und interpretiert Aufsatz samt Titel
      als weiteren verholenen Versuch, dem Volk die Unterwerfung unter ein marodes
      Gebilde schmackhaft zu machen. Ein Nebenaspekt ist ihre Unverfrorenheit, die
      Vimentis-Gemeinde für unbedarfte Tötsche zu halten.

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    • Juli 19, 2021

      Danke Herr Gasmann,
      Ich seh das auch so. Dazu habe ich nichts beizufügen. Diese unterwürfige Haltung vieler Parlamentarier ist manchmal unerträglich. Ich hab die europäische Idee einmal verteidigt, seit ich sehe was daraus geworden ist, kann ich das mit dem besten Willen nicht mehr tun. meiner Meinung nach lassen wir uns von der Kommission schon zuviel vorschreiben. P.S. Es ist mir klar, dass das zwei verschiedene Institutionen sind, falls mich jemand belehren möchte. Es geht mir ums Prinzip.

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  • März 30, 2016

    Ein ganz einfaches Beispiel Herr Wagner,
    Art. 14
    Diskriminierungsver​bot

    Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

    Man kann noch Art.9 / oder Art.10 / Art.11 dazu nehmen…..

    Dann die Medien (Zeitungen, Radio und TV Meldungen) genau nach solchen Verstössen durchforsten. Es braucht nun wirklich keinen Aufwand, da reisserischer Journalismus heute zur Tagesordnung gehört, und findet hundertfach Verstösse gegen diese Diskriminierung.

    N​ur, bei solchem Kollektiven Personen Parteien niedermachen, mit Schmutz bewerfen, fühlen sich genau jene, welche hier die EMRK Bestimmungen so hoch halten im Recht, dies zu tun. Somit wären wir dann bei Art 1 bis 6 die einfach so, ebenfalls nicht eingehalten werden.

    Aber, es sind ja immer die Anderen…die Schuld sind.

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