1. Sonstiges

Bewaffnete Neutralität ein Friedensgarant

Soeben ist der NATO Gip­fel (in Chi­ca­go) zu Ende gegangen. Für die Schweiz hat BR Burk­hal­ter daran teilgenommen.  An­geb­lich um in einer neuen Part­ner­schaft die Cy­ber-­Ab­wehr für unser Land zu entwickeln.  aBR Ogi hatte den Bei­tritt der Schweiz zur PfP (Part­ner­ship for Pe­a­ce) vor­an­ge­trie­ben, mit dem Ziel die schwei­ze­ri­sche Lan­des­ver­tei­di­gu​ng mit­tel­fris­tig über eine Be­rufs­ar­mee, in die Obhut der NATO zu ge­ben. Er nannte die PfP Trai­nings­la­ger für den Bei­tritt. Den EWR (ab­ge­lehnt vom Schwei­zer­volk) hat er (in sei­ner Sport­be­geis­te­rung​) Trai­nings­la­ger für den Bei­tritt zur EU genannt. 

Am Ende des 2. Weltkriegs (1939-1945)  wurden die NATO in Westeuropa (Nordatlan​tische Truppen-Organsiation)​ und die WAPA in Osteuropa (Warschaupa​kt), als militärische Blöcke, mit hohem gegen-seitigem Bedrohungspotential, einander gegenüber gestellt. Der Westblock (NATO) unter der Führung der USA und der Ostblock (WAPA) unter der Herrschaft der stalinistischen Sowjetunion. Die NATO als Verteidigungsarmee (für den Notfall mit Angriffspotential) und die WAPA als mechanisierte (Kampf-Panzer, gepanzerte Infanteriefahrzeuge) Angriffsarmee. Beide Blöcke wurden mit A/B/C-Waffen auf-gerüstet. Permanente Provokation und Bedrohung seitens der damaligen politischen Führer (Stalin, Chrustschow, Breschnew) der UdSSR, gegen den Westen (USA und Westeuropa) haben zum Kalten Krieg (1945-1985) geführt. In der heissen Phase (ca 1950-1975) sind auch für die Schweiz bedroh-liche Situationen entstanden. Die damalige Taktik der WAPA bestand aus der “Feuerwalze”, was bedeutete (ungeachtet von Landesgrenzen), Bombardements und Artilleriebeschus​s der intensivsten Art, flächendeckender Angriff mit Panzern und aufgesessener Infanterie. Die Drohgebärden waren permanent spürbar und sichtbar. 

Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurden die WAPA-Truppen  aufgelöst. Die NATO-Armee weiter entwickelt zu einer Angriffsarmee, mit globalen Einsatzmöglichkeiten,​ in enger militärischer Führung der USA. Gleichzeitig mit dem Ende der Bedrohung aus dem Osten, hat sich auch für die Schweiz, eine  Reorganisation der Landesverteidigung aufgedrängt. Der Gedanke einer NATO-kompa-tiblen Berufsarmee hat BR und Armeeführung, aber auch viele Politiker fasziniert.​ Nach mehrmaliger Reduktion der Sollbestände, Liquida​tion von Truppengattungen, per​sönlicher Ausrüstung und kollek-tivem Material und Waffen, sowie Fahrzeugen ist das Chaos unübersehbar. 

Die notorischen Armeeabschaffer, die pazifistischen Träumer und die GSOA freuts. Die einst stolze Milizarmee, getragen von einem kompromisslosen Wehrwillen im Volk, ist mutiert zu einer Truppe, welche derzeit den Auftrag (BV Art 54) nicht mehr erfüllen kann. Ein Ende dieses Niedergangs ist im Moment nicht absehbar. Noch immer wollen mehr als ein Drittel der Armeekader (Offiziere und Berufsunteroffiziere)​ die Berufsarmee, und liebäugeln mit dem Beitritt zur Nato. Unter den Politikern herrscht entweder Nichtwissen, oder eine gefährliche Zerstrittenheit, in Fragen der Landesverteidi-gung und der Ausgestaltung der Armee. 

Die Geschichte der Landesverteidigung der vergangenen 160 Jahre, zeigt unmissverständlich auf, seit sich die Schweiz zur bewaffneten Neutralität bekennt,  mit einer starken  Milizarmee die Grenzen sichert und ihr Territorium notfalls verteidigt, konnte sie sich den Frieden sichern. Ein ausgeprägter Wehrwillen im Volk, zusammen mit der humanitären Tradition, geschickter Aussenpolitik und moderater Diplomatie sind zusätzliche friedenssichernde Massnahmen. 

Das ist der Weg der Schweiz und unserer Landesverteidigung. Damit haben wir uns den Frieden gesichert, und es wird uns viel Goodwill und Glaubwürdigkeit entgegengebracht. Die Milizarmee ist traditionell im Volk verwurzelt. Eine Berufsarmee wird dies nicht mehr sein, sie entwickelt sich zu einer Macht im Staat und kennt keinerlei Verbundenheit zum Volk. Mit einem Beitritt zur NATO verlieren wir nicht nur unsere Neutralität,  auch unsere weltweite Glaubwürdigkeit und unsere Selbstbestimmung in  Fragen der Landesverteidigun​g.               

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