1. Wirtschaft

JA zu Mindestlöhnen für Velokuriere

Wenn das Lohn­ni­veau in vie­len Be­rei­chen gleich­zei­tig an­ge­ho­ben wird (Mi­ni­mal­lohn), ist ein Aus­wei­chen für die Un­ter­neh­mer schwie­rig, ins­be­son­dere für Tätig­kei­ten, die nicht ins Aus­land ver­la­gert wer­den kön­nen, und es be­steht die Chan­ce, den An­teil der un­te­ren Lohn­ein­kom­men auf Kos­ten von Ge­win­nen und der obe­ren Lohn­ein­kom­men zu er­höhen. Gleich­zei­tig kur­beln die re­la­tiv hohen Kon­su­m­aus­ga­ben der Mi­ni­mal­lohn­emp­fä​n­ger die Kon­junk­tur wie­der an, was die Ver­dienst­mög­lich­k​ei­ten aller wie­der er­höht.

Es liegt primär in der Verantwortung der Wirtschaft, Löhne zu bezahlen, die einen minimalen Lebensstandard erlauben. Wenn dies nicht via Gesamtarbeitsverträge​ (GAV) oder Normalarbeitsverträge​ (NAV) erreicht werden kann, müssen subsidiär gesetzliche Bestimmungen für Minimallöhne erlassen werden. Es darf grundsätzlich nicht geduldet werden, dass sich Unternehmungen mit tiefen Löhnen indirekt über Sozialbeiträge des Staates an die Angestellten unterstützen lassen.

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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