1. Sonstiges

Schwarzhörer und -seher einen Riegel schieben

Die Re­vi­sion des Bun­des­ge­set­zes über Radio und Fernsehen führt zu einer unbürokratischen Lösung. KMUs mit we­ni­ger als 500‘000 Fran­ken Um­satz sind von der Ab­gabe aus­ge­nom­men. Diese Frei­grenze führt dazu, dass 75 Pro­zent aller Un­ter­neh­men nicht ab­ga­be­pflich­tig sind. Bei einer Ab­leh­nung gilt das be­ste­hende Ge­setz, das auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung zwangsläufig zu mehr Kon­trol­len führen müsste.

Oder wie soll ein Gewerbebetrieb nachweisen, dass seine Mitarbeitenden während der Arbeit wirklich nie einen Radio-, TV-Empfänger benutzen bzw. mit einem PC, einem Smartphone oder Tablet auf eine TV- oder Radio-Sendung zugreifen. Nie, weder für einen Wetter- noch eine Strassenzu­stands­ber​​​icht, weder im Büro, in der Werkstatt noch im Auto? Den damit verbundenen administrativen Aufwand oder die zwangsläufig ausgebauten Kontrollen möchte ich keinem Betrieb zumuten.

Für die Privathaushalte wird es günstiger. Die Kosten reduzieren sich von 462 auf 400 Franken pro Jahr. Wer auf Radio und Fernsehen verzichtet, zahlt während einer Übergangsfrist von fünf Jahren ebenfalls nichts. Wer in einem Alters- und Pflegeheim oder einer Studenten- oder Ferienwohnung wohnt sowie Ergänzungsleistungsbe​​​ziehende sind von der Abgabe ebenfalls verschont.

Die Vorlage ist ausgewogen. Alle, die eine Leistung beziehen, bezahlen. Schwarzsehen und Schwarzhören gehört der Vergangenheit an. Die Ehrlichen profitieren von tieferen Kosten. Ein JA ist die konsequente Antwort.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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