Die Sozialeinrichtungen der Schweiz sind für den sozialen Ausgleich und die gesellschaftliche Stabilität wichtig. Es gilt dazu Sorge zu tragen. Leider befinden sich die Sozialwerke in finanzieller Schieflage. Die Stimmberechtigten haben einer Sanierung der IV zugestimmt. Jetzt geht es um die Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls einen Schuldenberg von 7 Milliarden Franken aufweist. Das Sozialwerk hat sich in der Wirtschaftskrise aber insgesamt bewährt.
In einem längeren politischen Prozess wurde der vorliegende Kompromiss ausgearbeitet. Dieser sieht einerseits höhere Einnahmen durch steigende Lohnabzüge vor. Auf der anderen Seite werden auch die Leistungen in einem vertretbaren Rahmen reduziert. Die Höhe der Taggelder und die Dauer des Taggeldbezuges bleiben jedoch unverändert. Im internationalen Vergleich bewegen wir uns leistungsmässig immer noch in der Spitzengruppe.
Alternativen, wie einseitige Erhöhung der Einnahmen bzw. Lohnabzüge, waren im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... nicht mehrheitsfähig. Mit gutem Grund: Höhere Lohnabzüge treffen alle, auch Kleinverdiener. Bei einer Ablehnung müssten die Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung um 0.5 auf 2.5 Prozent erhöht werden. Bei einem Ja erhöhen sich die Abzüge um 0.2 auf 2.2 Prozent. Besser Verdienende bezahlen zudem ein Solidaritätsprozent.
Die Arbeitslosenversicherung als Absicherung gegen die Erwerbslosigkeit muss unbedingt saniert und gesichert werden. Nur so können auch in Zukunft von ArbeitslosigkeitAls arbeitslos bezeichnet man eine berufs- und arbeitsfähig... Betroffene mit dieser Versicherung rechnen. Die Vorlage verdient deshalb unsere Zustimmung.
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Kommentare anzeigen Hide comments* Verantwortung der Schadensverursacher einfordern, wie jede Versicherung *
Das strukturelle Defizit der ALV ist seit 2003 – das Defizit begann ein Jahr nach der Einführung der Personenfreizügigkeit. Ein Zusammenhang ist offensichtlich, wurde aber während der ganzen Debatte nicht erwähnt. Der massive Druck von den grossen Unternehmen und deren Interessenvertretern war in der Stimmlage während mehreren Parlamentsreden hörbar.
Die ALV ist eine Versicherung! Jede «Versicherung» holt das Geld bei den Schadensverursachern. Das SECO kann damit mehrere Milliarden CHF einnehmen. Die Vorgaben sind schon seit Jahren vorhanden, um Kontrollen durchzuführen und Schadenersatz für systematische Verstösse einzufordern. Mit diesen Aktivitäten können die Schulden reduziert und gute Dienste für die Zukunft geleistet werden. Zurzeit werden diese rechtsstaatlichen Kontrollen durch einflussreiche Personen noch verhindert.
Da höre ich die Sätze «We walk the talk – aber in den Unternehmen treffen andere Personen die Entscheidungen und darauf können wir keinen Einfluss nehmen.» Mit dieser Haltung verlieren die Wirtschaftsverbände Monat für Monat an Glaubwürdigkeit.
Künftig soll es heissen: «Wir, die Wirtschaftsverbände übernehmen zusammen mit den angeschlossenen Unternehmen die Verantwortung für die durch unser Handeln entstandenen Kosten, erstens für die Allgemeinheit und zweitens für jede Einzelperson, die den Anspruch geltend macht.»
Der Satz von Philipp Müller FDP-Nationalrat in der Zeitung Sonntag vom 22.08.2010 «Zu lange wurde der Ruf der Wirtschaft nach billigen Arbeitskräften erfüllt» erklärt die Situation kurz und deutlich.
Interessant ist es zu erfahren, wie vielen inländischen Arbeitnehmenden gesagt wurde, ihre Fähigkeiten genügen nicht, dabei ist der Hauptgrund für die Berücksichtigung von ausländischen Arbeitskräften oft die Entschädigung, die unter den normalen Ansätzen liegt. Die Mechanismen der Vorgehensweise – Unregelmässigkeiten gegenüber den Anspruchsgruppen und dem Staat – können in einer geeigneten Untersuchung herausgefunden werden.
Zurück zur ALV: Der Arbeitsmarkt soll wieder wie ein geregelter MARKT mit Angebot und Nachfrage funktionieren. Im Weiteren sollen die Missstände behoben und der Schadenersatz eingefordert werden. Prinzip «Offenlegung ist nichts Negatives. Wer nichts zu verbergen hat, kann seine Handlungen offenlegen und kontrollieren lassen.» Anschliessend lösen sich die strukturellen Defizite in Luft auf. Es braucht keine Revision mehr und auch keine Anpassung der Beiträge in der vor wenigen Jahren als sehr gut beurteilten Arbeitslosenversicherung.
Die Revision brauchen wir nur, damit die Abzocker weiterhin Boni kassieren können. Wäre ja zu blöd das Geld in die Arbeitslosenkasse versickern zu lassen…
Die Arbeitslosenversicherung muss erhalten bleiben! Doch nur wer längere Zeit arbeitslos ist, resp. war weiss um die Sissifusarbeit, sich zu bewerben. Erhält man doch die Dossiers nicht so schön zurück, wie geschickt, werden Porti seitens Jobanbietenden gespart (man kann ja die Unterlagen holen, wenn man diese noch braucht) u.a.m. Die Arbeitslosenversicherung kann meines Erachtens am besten gesichert werden wenn sie so wenig als nötig gebraucht wird. Hier gilt es die Wirtschaft zu motivieren, Stellen zu schaffen anstelle Gewinnoptimierung für wen oder was auch immer, andererseits die Motivation – spreche hier vom Sinn der Arbeit – zu schüren. In den letzten Jahren wurde die Arbeitslosenversicherung leider bloss einseitig (zu Lasten der Arbeitslosen) am Leben erhalten. Höchste Zeit, finde ich, dass die Wirtschaft ihre soziale Verantwortung vermehrt wahrnimmt. Dies ohne Zustupf des Bundes (Bund bezahlt, Wirtschaft kassiert). Dies wird sich nämlich auch auf die Aus- und Aufgabenseite des Bundes/Kantone und Gemeinden und nicht zuletzt auf die Steuerzahlenden auswirken. Ein funktionierender Staat – zäme geits!
Vierte ALV-Revision: Hütet Euch am Morgarten!
Die heutigen Habsburger sind bürgerlich ausgerichtet, FDP, CVP, SVP. Sie treten meistens in Krawatte und gut gekleidet im Parlament in Bern auf. Bei der 3-ten
ALV-Revision im Jahre 2002 haben sie es fertig gebracht die permanente Solidaritätsabgabe auf ihren Löhnen zu kürzen auf den heute gültigen maximalen Lohnbetrag von 126`000.- Fr. im Gegensatz zum Bundesrat, jedoch mit dem Versprechen die Sozialbeträge wieder zu erhöhen wenn dies nötig wird.
Die ALV im heutigen Zustand muss saniert werden das ist Allen klar.
Müssen aber einmal mehr nur Kleinverdiener zur Kasse gebeten werden ? und bei den Grossen ist man zufrieden mit einer Erhöhung der Beitragspflicht auf 315`000 Fr. trotz damaliger Aussage.
Wenn das Parlament dem Bundesrat gefolgt wäre hätten wir heute bei ALV ein viel kleineres Defizit.
Das damalige Versprechen der Bürgerlichen wird einmal mehr nicht eingehalten. Die schweizerische Sozialpolitik richtet sich heute am Kurzhorizont des Stimmbürgers. Und im Moment fressen sie alles was ihnen vorgelegt wird.
Die vierte ALV-Revision ist ein verkorktes Konkordanzkonstrukt und muss vom Stimmvolk im September zurück gewiesen werden. Das Parlament in Bern noch einmal über die Bücher schicken, dem modernen Raub-Rittertum die Stirn bieten, ist unsere Pflicht vor dem Fussvolk!
Am 26.09.2010 stimmen wir für über höhere ALV-Beiträge und Leistungskürzungen ab. Das betrifft vorallem jene Leute, die im Entlassungsfall keinen goldenen Fallschirm haben. Am Solidaritätsprozent müssen sich nur Leute des gehobenen Mittelstandes beteiligen. Er wird nur bis zu einem Lohnanteil von CHF 315’000 erhoben. Die CHF 1’889.99 (Solidaritätsprozent bei einem Einkommen von CHF 315’000 / 1% von 188’999 = Differenz zwischen 126’001 und 315’000) sind für Einkommensmillionäre kein Prozent mehr. Je mehr einer über CHF 315’000 verdient, desto geringer wird sein Solidaritätsbeitrag (im Verhältnis zum Einkommen).
Ich lehne die Revision des AVIG ab. Im Ablehnungsfall wird der ALV-Beitrag auf 2.5% erhöht. Das ist 0.3% mehr als es die Revision des AVIG vorsieht. Wesentlich dabei ist aber, dass es dann keine Leistungskürzungen gibt. Das ist gerade für Leute, die über keine goldenen Fallschirme verfügen und im Ernstfall auf die ALV angewiesen sind entscheidend.
Mir soll mal einer der Befürworter dieser ungerechten AVIG-Revision erklären weshalb ein kinderloser 24-Jähriger, der zwölf Monate lang ALV-Beiträge eingezahlt hat, nur für 9 Monate Leistung beziehen dürfen soll, wohingegen ein kinderloser 25-Jähriger für das Gleiche für zwölf Monate Leistungen beziehen darf. Wie begründen Sie die Diskriminierung der Leute, die jünger als 25 sind? Das ist einfach nur ungerechte Willkür.
Genauso wie die Bevorzugung von Leuten, die mehr als 315’000 verdienen. Wenn man von einem Solidaritätsbeitrag spricht, dann sollen sich gefälligst alle die mehr als 126’000 verdienen zu gleichen Teilen daran beteiligen. Es kann doch nicht sein, dass nur diejenigen, die bis 315’000 verdienen 1% zahlen müssen und jene, die mehr verdienen weniger 1% zahlen müssen. (Je mehr einer verdient, desto weniger als 1% gemessen an dem Einkommen, welches über 126‘000 liegt, muss er zahlen.) Das maximale Solidaritätsprozent beträgt für Leute, die 315’000 verdienen 1’889.99. Mehr als diesen Betrag muss niemand zahlen, auch Leute, die mehrere Millionen verdienen nicht. Das ist doch einfach ein Witz! Wo ist da das Gleichheitsprinzip? Wo ist bei dieser schlecht durchdachten Vorlage bzw. bei diesem faulen Kompromiss die Gerechtigkeit geblieben? Auf der Strecke?
Auch das Argument mit der Wirtschaft ist einfach nur lächerlich. Es gab einmal eine Zeit, da betrug der ALV-Anteil für Unternehmen 1.5%. Folglich können Unternehmen einen ALV-Anteil von 1.25% (würde bei einem Nein zur AVIG-Revision zum Tragen kommen) ohne Weiteres ertragen. Weniger Leistungskürzungen bei der ALV sorgen bei den Konsumenten in Krisenzeiten für weniger Angst. Es wird dann trotz Krise mehr konsumiert, weil man auf ein gutes Sozialnetz vertrauen kann. Wenn dieses Vertrauen in die Sozialwerke futsch ist, daran arbeiten einige Bürgerliche zurzeit, dann wird sich das in Krisenzeiten auch auf den Konsum auswirken.