1. Politisches System

Bundesverfassungsgericht rügt Ex-BK-Merkel

Urteil in Karlsruhe Klage gegen Merkel: Bundesverfassungsgericht gibt AfD recht

Mit ihren Äusserungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Merkel hatte die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich zum Ministerpräsidenten mithilfe der Stimmen von CDU und AfD als “unverzeihlich” bezeichnet.

 

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht.
 
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Bildrechte: dpa

Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äusserungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt.

Das stellte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in einem Urteil in Karlsruhe fest.

Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstossen,

erklärte die Vorsitzende Richterin des zweiten Senats, Doris König.

Merkel habe mit der getätigten Äusserung in amtlicher Funktion die AfD negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt, heisst es im Urteil.

Das Argument der Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sieht das Bundesverfassungsgericht als nicht gerechtfertigt an.

Durch die anschliessende Veröffentlichung der Äusserung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung hätten die Antragsgegnerinnen ausserdem auf Ressourcen zurückgegriffen, die allein ihnen zur Verfügung standen.

Grundsätzlich dürften Politiker zwar öffentlich Kritik an anderen Parteien üben. Sie müssten aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äussern. “Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise”, sagte König. Merkel habe sich “im ausschliesslich amtsbezogenen Rahmen” geäussert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschliesslich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. “An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es”, erklärte die Vorsitzende Richterin weiter.

Quellenangabe:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/bundesverfassungsgericht-urteil-merkel-afd-aussage-100.html

 

Schlussfolgerungen für die Schweizerische Eidgenossenschaft

 

1. Benötigen wir nicht auch i.d. Schweiz endlich ein solches Verfassungsgericht, angesichts der Tatsache, dass der Schweizer Bundesrat sich des gleichen Vorwurfes schon mehrmals sich gegenüber sah, rein verfahrensrechtlich i.d. Schweiz heute jedoch noch keine Möglichkeit besteht, Verfassungsbrüche der Regierung in Bern durch Bundesräte rechtlich z.B. durch ein Bundesverfassungsgericht beurteilen, überprüfen zu lassen.

2. Bei der kürzlichen Bundesabstimmung über eine neue Handelsvereinbarung Schweiz mit der EU behauptete z.B. die dafür zuständige FDP-Bundesrätin K. Keller-Sutter, gut nachweisbar wahrheitswidrig, wenn wir Stimmbürger diese ihre Bundesvorlage nicht annehmen, der Handelsverkehr zwischen EU und der Schweiz zu 100 % ganz zum Erliegen komme. Noch unterstützt wurde diese Lüge durch ein durch die Bundeskanzlei im Internet aufgeschaltetes Video, wo bildlich alle Lastwagen an der Landesgrenze durch einen Schlagbaum gestoppt, und zusätzlich recht beeindruckend ein ca. 12 m breiter Wassergraben sich plötzlich auftat. Landesgrenze zur EU also zu 100 % abgeschottet, dicht. Diese dem Souverän vorgetäuschte Behauptung stimmte nachweisbar NICHT, weil nach wie vor der Handelsvertrag Schweiz-EWG vom 01.01.1973 in Kraft ist, womit 80 % des Waren-Handels Schweiz mit der heutigen EU auch bei einer Ablehnung weiterhin rechtlich abgedeckt ist. Alle Stimmbürger wurden so damit angelogen, bewusst irregeführt. Der Schweizer Souverän wurde also in 5’512’847 roten Abstimmungs-Büchlein diesbezüglich bewusst getäuscht, bewusst angelogen. Weshalb unsere direkte Demokratie jetzt aktuell auf den Prüfstand gehört, dies mittels jetzt einem unbedingt erforderlichen Verfassungsgericht.

Nachweis Freihandelspartner der Schweiz:

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandelsabkommen/partner_fha.html

3. Sieben Abstimmungsbeschwerden wurden insgesamt beim Bundesgericht in Lausanne (u.A. auch durch EX-Bundesgerichtspräsident  Niccolo Raselli, 6060 Sarnen/OW) eingereicht.

4. Darauf trat das Bundesgericht rechtlich erst gar nicht materiell darauf ein, weil eine Verfahrens-Gesetzeslücke besteht. Bei bestehenden Verfahren, bei Bundesabstimmungs-Beschwerden diese bis heute verfahrensmässig nämlich zuerst an die jeweiligen Kantons-Regierungen eingereicht werden müssen, diese sich natürlich durchwegs, nämlich als Kantons-Behörde bei Bundes-Angelegenheiten nicht zuständig erklärten, was richtig ist. Das Bundesgericht ging auch auf mein berechtigtes Begehren, die Legislative (beide Bundes-Parlamente in Bern) höchstrichterlich jetzt formell anzuweisen, aufzufordern, nämlich diese eindeutige Gesetzeslücke durch eine neue Gesetzesnovelle endlich zu schliessen, jedoch materiell – zu einfach – wieder nicht darauf ein.

Urteil vom 24. August 2021
l. öffentlich-rechtliche Abteilung,

1C_30812021, 1C_33912021, 1C*35212021, 1 C_359/2021 , 1C 36012021, 1C_36912021, 1C_41912021

4. Somit können weiterhin bei Verfassungsbruch weder die Parlamentarier noch die Bundesräte dafür haftbar gemacht, zur Verantwortung gezogen werden. Parlamentarier wie Bundesräte, sie werden sich natürlich nicht freiwillig selber diese “Fessel” anlegen lassen, bei Verfassungsbruch dann selber zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

 

Darum braucht es jetzt auch ein schweizerisches Verfassungsgericht, wie in Deutschland.

   

 

 

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