Die Förderung der Alternativenergien ist extrem teuer und bringt dem Klima wenig. Die allermeisten Länder können sich die Dekarbonisierung ihrer Volkswirtschaften nicht leisten, oder sie wollen das nicht einmal.

Die Klimapolitik muss deshalb pragmatisch angepackt werden. Zuerst müssen die Emissionsreduktionsziele nicht mehr als absolute Gesamtzahlen von Tonnen definiert, sondern als Tonnen pro Einwohner formuliert werden, so dass die Zuwanderung die Emissionsreduktionsanstrengungen nicht unterläuft.

Dann muss die Reduktionswirkung von Forschungsleistungen zur Entwicklung neuer und besserer erneuerbarer Energien und zur Entnahme von Treibhausgasen aus der Luft auf die Klimabilanz angerechnet werden.

Es zeigt sich, dass die Schweiz schon längst vor 2022 klimapositiv war. Die öffentliche Diskussion muss sich also auf die Frage verlagern, wie sich die Schweiz an den Klimawandel anpassen soll. Da die erwartete Erwärmung im Bereich derjenigen der Zeit von 1870 bis 2022 mit in der Schweiz bekanntlich 2,1 Grad bleibt und diese damals kaum als Problem gesehen wurde, war vielen plötzlich unklar, was eigentlich in Zukunft das Problem ist. (Quelle: Prof. Reiner Eichenberger in Weltwoche vom 28.10.2022)

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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