Begrenzungsinitiative: Marktzutritt heisst nicht Beitritt zum EU-Binnenmarkt!
Bundesrätin Keller-Sutter erzählt brandschwarzen Unsinn. Die Annahme der Begrenzungsinitiative würde für Schweizer Unternehmen den EU-Marktzugang „kappen“. So falsch. Die Schweiz gehört dem EU-Binnenmarkt nicht an – weil sie nicht Mitglied der EU ist. Sie schafft die Gesetze, welche die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz regeln, autonom – als selbständiger Staat. Die von der EU geschaffenen Binnenmarkt-Regelungen wurden bisher nie automatisch auch für die Schweiz verbindlich.
Mittels bilateralen Verträgen ist die Schweiz keineswegs dem BinnenmarktEin Binnenmarkt ist ein [[Wirtschaftsraum]] in dem alle [[Pr... der EU beigetreten. Ziel dieser Verträge war und ist es vielmehr, zwischen zwei souveränen, eigenständigen Verhandlungspartnern – der EU auf der einen, der Schweiz auf der andern Seite – einvernehmlich die Bedingungen für gegenseitigen Marktzutritt auszuhandeln. Marktzutritt heisst indessen nicht Binnenmarkt-Mitgliedschaft.
Geht es um Marktzutritt, regeln die darum bemühten, gleichberechtigten Verhandlungspartner die Bedingungen, welche den Handel sowie wirtschaftliche Kooperation zwischen den Vertragsländern grenzüberschreitend erleichtern – ohne dass einer der Vertragspartner seine SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi... über seine Gesetzgebung preisgibt. Der Marktzugang zur EU ist durch das Freihandelsabkommen von 1972 gesichert, das gar nicht zur Debatte steht.
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