1. Ausländer- & Migrationspolitik

Schweiz: Das grosse Versagen der Asylbehörde

Schweiz ächzt unter

Asylrekordjahr

Im Jahr 2015 wur­den hier­zu­lande über 39 000 Asyl­ge­su­che ge­stellt. Jetzt liegt die Bi­lanz vor: Bei­nahe 28 000 Per­so­nen durf­ten blei­ben. Das Du­blin-­Sys­tem ver­sagt. Die Kos­ten explodieren.

Das​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Schengen-Dublin-Syste​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​m​ wurde

D​​​​​​​er​ Ansturm ist einmalig in der jüngeren Geschichte dieses Landes. 39 523 Personen suchten 2015 in der Schweiz um Asyl nach. Das waren über 63 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Trotzdem beschwichtigte damals das Staatssekretariat für Migration (SEM): «Im Vergleich zu Gesamteuropa verlief der Anstieg der Asylgesuche in der Schweiz moderat.» Es war das Jahr der «Willkommenskultur», als die deutsche Kanzlerin Angela Merkel die Grenzen öffnete, das Schengen-Dublin-Syste​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​m​ ausser Kraft gesetzt wurde und rund 1,4 Millionen Menschen mehr oder weniger unkontrolliert vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika nach Europa strömten.

Die Frage stellt sich was ist aus den 39’523 Gesuchstellern geworden?

Die Zahl gestellter Asylbegehren ist nämlich nicht identisch mit der Anzahl derer, die schliesslich bleiben können.

Die Frage stellt sich also, was statistisch aus den 39 523 Gesuchstellern geworden ist. Jetzt liegen erstmals – ausgelöst durch eine Interpellation der Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP) – genaue Zahlen vor. In seiner Antwort schreibt der Bundesrat: «Am 31. Dezember 2018 waren 27 712 Personen statistisch erfasst, deren Anwesenheitsrecht in der Schweiz sich auf die Gruppe der 39 523 Asylgesuche des Jahres 2015 zurückführen lässt.» Das ist, entgegen der irreführenden Rede von einem moderaten Anstieg, eine ungeheuer hohe Zahl. Sie entspricht einer Bleibequote von rund 70 Prozent. Wie erklärt sich das?

Der Bundesrat liefert weitere interessante Daten, die Aufschlüsse über das Funktionieren oder eher Nichtfunktionieren des Asylsystems geben. Asyl wurde – Stand Ende 2018 – 8050 Personen gewährt. Das entspricht gut einem Fünftel der im Jahr 2015 gestellten Anträge. Doch dabei blieb es nicht.

Deutlich mehr Personen, nämlich 12 263, erhielten den Status einer vorläufigen Aufnahme.

Eine solche wird dann gewährt, wenn eine Rückführung in die Heimat trotz negativem Asylbescheid unzulässig, unzumutbar oder undurchführbar ist. In der Praxis bedeutet eine vorläufige Aufnahme meist ein Bleiberecht für immer.

Einblicke in den real existierenden Asylbetrieb gewähren auch die folgenden Zahlen: In 19 196 Fällen wurde ein negativer Entscheid oder ein Nichteintretensentsch​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e​i​d​ mit Wegweisung verfügt, oder das Gesuch wurde formlos abgeschrieben. Sind diese Personen folglich alle abgereist? Nein. 7555 – fast so viele, wie Asyl erhielten – reichten eine Beschwerde ein. Viele Verfahren sind deshalb auch dreieinhalb Jahre später noch immer nicht abgeschlossen.

Von den über 19 000 Abgewiesenen reisten lediglich 2253 selbständig aus, wie der Bundesrat mitteilt. Zwangsweise zurückgeführt wurden 362 Personen. Wie viele untergetaucht sind, lässt sich nicht ermitteln.

IRRITIER​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​E​N​D​E​ FAKTEN

Fast noch irritierender sind die Fakten zu den Dublin-Fällen. Auf 8927 Asylgesuche aus dem Jahr 2015 gingen die Behörden nicht ein, weil die Gesuchsteller bereits zuvor in einem anderen europäischen Land erfasst worden waren. Gemäss dem Dublin-Abkommen ist jener Staat für das Asylprozedere verantwortlich, in dem die Immigranten anlanden. Laut Vertrag hätten die Erstaufnahmeländer also alle 8927 Fälle zurücknehmen müssen. Die Realität ist eine andere: Bloss 1916 von ihnen konnten nach Bundesratsangaben an den Staat überstellt werden, «der für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig ist». Dazu schreibt die Regierung lapidar: «Für weitere 6394 Personen wurde von der Schweiz ein Dublin-Übernahmegesuc​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​h​ gestellt, das von den angefragten Staaten jedoch abgelehnt wurde.» Im Klartext: Weil sich Dublin-Mitglieder wie Italien um den Vertrag foutieren, sahen sich die Bundesbehörden gezwungen, für diese 6394 Personen das Asylverfahren durchzuführen. Ende 2018 befanden sich immer noch 5358 von ihnen in der Schweiz.

Seltsam​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ mutet zudem die Tatsache an, dass Asylbewerber, die aufgrund der Dublin-Regeln einen Nichteintretensentsch​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e​i​d​ erhielten, gegen diesen er-folgreich beim Bundesverwaltungsgeri​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​c​h​t​ rekurrieren konnten. Obwohl ein Verstoss gegen das europäische Abkommen vorlag, zwangen die Asylrichter den Bund dazu, ein nationales Verfahren durchzuführen. Dies geschah in 63 Fällen, wie der Bundesrat berichtet.

2235 Geburten

Die Gesamtbilanz ist erst vollständig, wenn man auch die Familiennachzüge und Geburten berücksichtigt. Auch in diesem Bereich sind die Zahlen eindrücklich. «Bei Asylsuchenden, die im Jahr 2015 ein Gesuch eingereicht haben, kam es bis zum Stichdatum zu 1550 Familiennachzügen gemäss Art. 51 Asylgesetz (Familienasyl)», so der Bundesrat. Zudem wurden bis Ende 2018 bereits 2235 Geburten registriert.

Dies alles verursacht enorme finanzielle und gesellschaftliche Folgekosten. Eine erste Überschlagsrechnung ist schnell gemacht. Pro Person entrichtet der Bund eine Integrationspauschale​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ von 18 000 Franken. Bei den 27 712 Personen aus dem Jahr 2015, die ein Bleiberecht erhalten haben, ergibt das einen Betrag von 498 816 000 Franken, also knapp eine halbe Milliarde. Geht man von der Annahme aus, dass die meisten von ihnen den Weg auf den Arbeitsmarkt (noch) nicht gefunden haben, kommt nochmals ungefähr eine halbe Milliarde Franken an Sozialhilfeleistungen​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ dazu. Für anerkannte Flüchtlinge zahlt der Bund fünf, für vorläufig Aufgenommene sieben Jahre lang. Zusammengerechnet entstehen so jedes Jahr Ausgaben von gegen eine Milliarde Franken.

Diese Dimensionen vermitteln eine erste Vorstellung davon, welche Kosten künftig auf die Gemeinden zukommen werden. Denn nach Ablauf der Bundessubventionierun​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​g​ müssen sie dafür aufkommen. Einen Vorgeschmack darauf liefert die Staatsrechnung des Kantons Zürich. Sie zeigt, dass die Anzahl der fürsorgeabhängigen Asylsuchenden 2015 noch bei 2263 lag, ein Jahr später aber

– die Willkommenskultur (BK Merkel) lässt grüssen –

sprunghaft auf 4700 angestiegen war.

Das ist mehr als eine Verdoppelung.

Die Kosten für Asylaufgaben stiegen ebenfalls um mehr als 100 Prozent,

von 42,3 auf 86,2 Millionen Franken.

Im Kanton Bern lag die Sozialhilfequote im Asylbereich gemäss Regierungsrat im Jahr 2015 bei 97,1 Prozent.

In anderen Kantonen sieht es nicht viel besser aus. Wie stark die Zahl der fürsorgeabhängigen Flüchtlinge gestiegen ist, illustriert das Beispiel des Kantons Basel-Stadt. Im Jahr 2010 waren es 633, 2016 schon 1487 Personen. Der Aufwand für den Kanton verdreifachte sich in dieser Zeit.

Für Flüchtlinge ist die Sozialhilfe oft die einzige Einkommensquelle. Ihre Sozialhilfequote lag im Erhebungsjahr 2015 bei über 81 Prozent. Bei den Asylsuchenden ohne anerkannten Flüchtlingsstatus liegt die Quote gar noch höher.

«Nicht alphabetisiert, schulungewohnt»

Das​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Problem für die Gemeinden ist nicht nur, dass die Laufzeiten der Bundessubventionen beschränkt sind. Die Integrations- und Sozialpauschalen, die in den ersten Jahren aus Bern überwiesen werden, decken längst nicht alle realen Kosten ab. Insbesondere der wachsende Aufwand für die Sozialhilfe belastet die Gemeinden und damit die Steuerzahler massiv. Zu den Grundausgaben kommen je nach Fall Kosten für Zahnarzt, Betreuung, Krippe, Fremdplatzierung, Schule und so weiter hinzu. Im Trend liegt die «sozialpädagogische Familienbegleitung». Sie wird dann angeordnet, wenn Flüchtlingseltern nicht fähig oder nicht willens sind, eine angemessene Erziehung ihrer Kinder zu garantieren oder den Haushalt ordentlich zu führen.

Das ist rasch extrem teuer. Spezialisierte Sozialunternehmen verlangen einen Stundentarif von 135 Franken, nach 20 Uhr und am Wochenende sogar 145 Franken oder mehr. Wird eine Familie sechs Stunden pro Woche sozialpädagogisch begleitet, kostet das im Jahr inklusive Wegpauschale, Zwischen- und Schlussberichten über 50 000 Franken. Da die meisten Eritreer, Afghanen oder Syrer – das sind die Nationen, die mit Abstand den grössten Anteil der Asylbewerber von 2015 stellen – keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse aufweisen, fallen zusätzlich Kosten für Sprachkurse an.

In vielen Fällen sind sogar Alphabetisierungskurs​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e​ nötig, da die Flüchtlinge auch in ihrer Muttersprache nicht lesen und schreiben können.

Die Asylorganisation Zürich bietet solche Kurse für 1375 Franken im Monat an. Statistische Erhebungen über den Alphabetisierungsgrad​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ der Flüchtlinge liegen keine vor. Stichproben der Gemeinden zeigen aber, dass es sich beim Analphabetismus um ein verbreitetes Phänomen handelt. Die Bemerkung «nicht alphabetisiert, schulungewohnt» findet sich häufig in den Dossiers. Für solch schwierige Fälle empfehlen die Sozialbehörden gerne «eine Integration über ein Arbeitsprogramm mit enger Begleitung». Auch dies ist mit erheblichen Kostenfolgen verbunden. Dabei weicht die Selbsteinschätzung der Betroffenen bezüglich ihrer Fähigkeiten und Chancen oft erheblich von den tatsächlichen Verhältnissen ab. Ein Analphabet aus Syrien gab an, er könne zwar nicht so gut lesen und schreiben, dafür aber umso besser reden. Die Sprache des Aufnahmelandes konnte damit nicht gemeint sein. «Keine Deutschkenntnisse», heisst es in seiner Akte.

Von Philipp Gut
WW vom 12.06.2019

Es gibt nur eine Zeit,
in der es wesentlich ist aufzuwachen.
Diese Zeit ist jetzt.

(Buddhistis​​​​​​​​​​​​​​​​​che​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Lebensweisheit )

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