Was heisst das für die Umwelt und den Menschen?
Wir haben nach wie vor eine zu intensive Landnutzung mit zu grossem Stickstoffeintrag, die in der Schweiz und weltweit zum stärksten direkten Treiber des Biodiversitätsverlustes gehört. Und mit der Biodiversität gehen verschiedene Leistungen der Ökosysteme für den Menschen zurück. Das beeinträchtigt den Klimaschutz, den Schutz vor Naturgefahren und die Qualität von Grundwasser, Boden und Luft. Wir haben eben getrennte Politiken, aber keine umfassende Ökosystempolitik.
Brauchen wir dazu auch eine grössere Fläche von Schutzgebieten?
Wir haben ermittelt, dass in der Schweiz gut 30 Prozent der Landesfläche geschützt oder extensiv bewirtschaftet werden müsste, um den Erhalt wichtiger Ökosystemleistungen in Zukunft zu gewährleisten.
Heute hat die Schweiz etwa 12,5 Prozent der Landesfläche für die Erhaltung der Biodiversität ausgeschieden.
Das ist viel zu wenig. Das international vorgegebene Ziel der Biodiversitätskonvention waren 17 Prozent an Schutzgebietsflächen bis 2020, in Zukunft wird dies voraussichtlich auf 30 Prozent erhöht werden. Schon im Hinblick auf Artenverschiebungen mit dem Klimawandel müsste das Netz an Schutzgebieten angepasst werden. Dazu braucht es sowohl eine Ausweitung als auch eine Vernetzung geschützter Flächen. Dies erfordert eine sorgfältige Koordination. Momentan erscheint aber schon allein unsere recht starre Raum- und Zonenplanung nur bedingt darauf vorbereitet, um Schutzgebiete und nachhaltig genutzte Flächen sinnvoll auszuweiten, zu vernetzen und anzuordnen.
Wo würden Sie ansetzen, um die Biodiversität in der Schweiz besser zu schützen?
Wie gesagt, grossflächige Schutzgebiete müssen ausgeweitet, degradierte Flächen renaturiert werden. Die Leistungen der Ökosysteme müssen in Zielsetzungen und Steuerungsinstrumente der Politik und Wirtschaft einfliessen. Ein zu enger Aktionsplan des Bundes reicht dafür trotz guter Ansätze nicht. (Markus Fischer Der Professor für Pflanzenphysiologie ist Mitglied des Expertengremiums des Weltbiodiversitätsrats in BaZ vom 1.10.2020)
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