Recht oder Unrecht – mein Vaterland !
Die gegenwärtige Debatte in Deutschland um Hehlerei, d.h. den Kauf gestohlener CD mit Daten von Schweizer Bankkunden, zeigt Beunruhigendes. So soll der Präsident eines Bundes-landes, Mitglied der SPD gesagt haben, der Kauf gestohlener CD werde durch die Höhe der in die Staatskasse gespühlten Mittel gerechtfertigt. Gilt dieses Prinzip im Sinne der Rechtsgleichheit, ausser für Mitglieder der Bundes- und der Länderregierungen, in Zukunft auch für andere Kriminelle, die z.B. einem Einbrecher gestohlenen Schmuck im Wert vieler Millionen abkaufe und die dann unter Hinweis auf die Höhe der Beute straffrei werden? Zwar machen die deutschen Gesetze nur die Hehlerei mit materielle Sachen strafbar. Aber man kann eine CD anfassen, sie ist ein materielles Gut. Und ist Diebstahl für einen Dritten in Deutschland kein krimineller Akt. Entspricht das AngebotAls Angebot im ökonomischen Sinn wird allgemein die angebot... an die Diebe, ihnen die gestohlenen Datenträger für Millionen von Euros aus Steuergeldern abzukaufen, nicht einem Auftrag?
Schon Hitler hatte das, was er als das Interesse des deutschen Vaterlandes betrachtete, weit über das Recht gestellt. Deshalb stand über dem Tor eines des grössen Konzentrationslagers der Satz: „Recht oder Unrecht – mein Vaterland“. Dieser Geist lebt bei vielen deutschen Politikern offensichtlich weiter, darunter befinden sich auch die SPD Politiker, die die Hehlerei unterstützen und die vor nicht langer Zeit bedauernd meinten, früher habe man Probleme mit renitenten Kleinstaaten noch militärisch lösen oder wenigstens die Kavallerie schicken können.
Gotthard Frick, Bottmingen
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsMich erstaunt, dass Herr Frick der SP angehört!
Offensichtlich hat er keine Ambitionen, in dieser Partei
Karriere zu machen. Was er darlegt, ist grundrichtig,
geht indessen völlig gegen den Strich der SP, welche
die betreffende Hehlerei mindestens stillschweigend
gutheisst
… natürlich stimmt das, grundsätzlich. Deshalb auch meine Zustimmung.
Trotzdem geht es NICHT um Hehlerei, d.h. NICHT die gestohlene Ware (die CD), sondern um heimlich kopierte DATEN. Und da wird es juristisch schwierig… niemand von uns hätte etwas dagegen, wenn die Bundesanwaltschaft von einem Aussteiger des Medellin-Kartells INFORMATIONEN kaufen würde, um einen kolumbianischen Drogen-Baron und Schwerstverbrecher dingfest zu machen… (auch das wäre der Kauf von “geklauten” Daten)
Ich sehe in Deutschland (eigentlich in vielen Teilen von EU-Europa), gerade beim Umgang mit Daten, das Problem, dass die Obrigkeit mit zweierlei Mass misst. Wenn Sie als Gewerbler sich auf nicht ganz astreinem Weg Kundendaten für die Werbung verschaffen, kann es Ihnen in Deutschland passieren, dass Ihnen die Obrigkeit den Arsch aufreisst, dass Sie nicht mehr sitzen können (Datenschutzgesetz).
Wenn die Obrigkeit selber solche Dinge macht, dann wird darauf gar nicht eingegangen… da wird gar nicht gefragt, ob solche Beamte, die widerrechtlich erworbene Daten (nicht Diebesware!) ankaufen, sich ihrerseits schuldig machen, weil sie den Verkäufer nicht verhaften (Strafvereitelung im Amt, Begünstigung, Anstiftung zu einer Straftat…?).
Das Problem wird auf jeden Fall nicht gelöst durch eine naive, sachlich falsche Vereinfachung (… “Hehlerei”… ist es nicht).
http://textepollert.wordpress.com/2012/08/20/achim-h-pollert-der-botschaftsfluchtling/