Eid

 

Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. 1)

Der Eid verpflichtet zur Wahrheit im Wort und in der Handlung. Schon bei den Griechen, Römern und Kelten wurden die Götter als Eideshelfer angerufen

 

Fahnene​id 

 

Der Fahneneid ist eine feierliche Treuebekundung von Soldaten. 2)  

Der Fahneneid ist das Gelöbnis des Soldaten unter der Fahne (auch Standarte) seines Truppenkörpers nötigenfalls sein Leben einzusetzen. Schon die römischen Legionäre mussten bei Dienstantritt und anschliessend jährlich den Fahneneid (sacramentum) auf Kaiser und Staat leisten.

In der Schweiz werden die AdA’s im Aktivdienst vereidigt. Also nachdem die vereinigte Bundes-versammlung, bei unmittelbarer Kriegsgefahr die Armee mobilisiert hat. Während dem Kalten Krieg haben die Truppenkörper (meistens auf Stufe Bat) zu Beginn und am Ende der Dienstleistung den symbolischen Akt der Standarten-Uebernahme​, bzw -Abgabe durchgeführt.  

 

A​mtseid   

 

Der Amtseid für Politiker (für Mitarbeiter der Verwaltung Diensteid geannt, kommt in der Schweiz nicht zur Anwendung) hat ebenfalls eine alte Tradition. 3) 

Diese geht weiter zurück als bis ins antike Griechenland. Der Amtseid stellt in dieser langen Geschichte einen Vertrag dar, zwischen dem Eidesleistenden und dem Volk. In der griechischen Antike und im römischen Reich, wurde dieses Gelübde vor den Göttern geschlossen. In der christlichen Kultur vor Gott und auf die Bibel oder durch den Anruf “So wahr mir Gott helfe”. Der amerikanische Präsident leistet den Amtseid auf die Bibel, anlässlich der Inaugurationsfeier und in Anwesenheit hoher Persönlichkeiten aus Staat (Justiz) und Kirche. 

 

Dieser Amtseid kann in Bundesbern offensichtlich auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (14.12.11 BR Somaruga). Zu Beginn einer Legislatur (Gesamterneuerungswah​l) legt Parlament (mit zeitlicher Verzögerung) und BR (unmittelbar nach Annahme der Wahl) den Amtseid gemeinsam ab, vor dem Volk (TV Uebertragung) und vor Gott. Es kommt die Eidesformel zur Anwendung (verlesen durch den Generalsekretär der vereinigten Bundesversammlung): 

 

Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen. 

 

Die Kandidaten erheben die rechte Hand (mit gestreckten Schwurfingern) und sprechen: 

 

Ich schwöre es.    

 

Am 5. De­zem­ber 2011 an der kon­sti­tu­ie­ren­den​ Sit­zung ist das neue Par­la­ment (NR+SR) ver­ei­digt wor­den. Alle haben sie ihr Gelübde auf die Bun­de­ver­fas­sung ge­leis­tet und ge­lobt nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen ver­fas­sungs- und ge­set­zes­kon­form für die­ses Land ihr Bes­tes zu ge­ben. Der po­li­ti­sche All­tag mit seinen Debatten, Strei­te­reien und den unsäglichen ideo­lo­gi­schen Aus­ein­an­der­set­zu​n­gen eröffnet für den nüchternen Zuhörer und Be­trach­ter, ein erschütterndes Bild.

 

Die Spin-Doctors (neudeutsch für Wahrheitsverdreher), eine eigenartige Spezies, ein Zwitter  zwischen Werbetexter und PR-Berater, versuchen​ mit allen Mitteln der Rhetorik und der Dia-lektik, oft wenig sachlich, dafür umso ideologischer Ue​berzeugungsarbeit zu leisten und Mehr-heiten zu finden. Man beedient sich auch hoch-professioneller Methoden, wie dem neurolin-guistischen Programmieren (über die Wortwahl psychologische Effekte erzeugen) um Zustim-mung im Saal zu erhalten. Ein methodischer Mix aus Psychologie, Marketing und Verkauf, trans-feriert in den politischen Parlamentsbetrieb.

 ​

Viele Parlamentarier bedienen sich der Standard-Methoden. Mit schlecht recherchierten, ideo-logisch gefärbten  Behauptungen, Halbwahrheiten und frei erfundenen Wunschvorstellungen werden Standpunkte dargestellt. Für Zustimmung oder Ablehnung zu einem Sachgeschäft geworben. 

 

Solang​e diese Debatten sachlich und emotionslos geführt werden, mit dem Ziel lediglich die Ent-scheidungsfindung​ zu beeinflussen, sind sie für den aussenstehenden Zuhörer erträglich. Sie gehören zum spannenden und wirkungsvollen Parlam​entsbetrieb.

 

Wenn​ diese Wortgefechte persönlich werden, der politische Gegner angegriffen wird, mit verletzenden, verungl​impfenden und beleidigenden Aeusserungen, dann wirkt dies auf den Zuhörer abstossend und wirkt kontraproduktiv​. Das sind die Momente in denen der Wähler Zweifel hegt, am Sinn dieser Debatten und an der loyalen Gesinnung der Beteiligten.

 

In den Fragen der Landesverteidigung, dem sicherstellen einer modernen Armee und deren Ausrüstung, der obligatorischen Wehrpflicht,  liegt der Sachverhalt wesentlich anders. Das sind Sachgeschäfte die wenig bis kein Spielraum lasssen. Alle Angehörigen der beiden Kammern und die Regierung sind eidesstattlich der Bundesverfassung verpflichtet. 

 

Di​e Bundesverfassung besagt:

 

Art.58 Armee

Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.

Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gestz kann weitere Aufgaben vorsehen.

Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.

 

Art. 59 Militär- und Ersatzdienst

Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.

Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.

 

Unsere Verfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie kann nur durch die Mehrheit des Volkes geändert werden. Die Bestimmungen dürfen weder nach eigenem noch nach partei-ideologi-schem​ Gutdünken interpretiert, abgeändert oder gar ignoriert werden.  

 

Das neue Parlament scheint nun einen Beschluss welcher in der Vorlegislatur gefasst wurde, be-ügich Anzahl der Armeeangehörigen und der Ausrüstung, sowie des dafür notwendigen Kredits, nicht umsetzen sondern erneut diskutieren zu wollen. Aufgrund eines BR Entscheids, der nicht nur fragwürdig, sondern schlicht und einfach nicht statthaft ist. Ganz abzusehen von einer gewissen Arroganz und Respektlosigkeit, gegenüber dem alten Parlament und seinen Entschei-

den.

 

D​er Auftrag (des Schweizervolks) in der Verfassung ist unmissverständlich formuliert. Regierung und Parlament sind eidesstattlich verpflichtet, die Landesverteidigung diesem Auftrag entspre-chend zu organisieren und die dafür nötigen Kredite zu bewilligen. Wer dies nicht tut, verstösst  nicht nur gegen das Grundrecht, auch gegen seinen Amtseid.

 

Die politisch interessierten Wähler schauen gespannt nach Bundes-Bern, wo 11,0 Mia CHF pa (in Nullen 11 000 000 000, in Worten elf Tausend Millionen) durchgewuncken wurden für Entwick-lungshilfe (siehe meine Beiträge auf www.vimentis.ch), ohne kritisches Hinterfragen und infor-mative Debatte.

 

Was soll der Wähler (und Steuerzahler) von Regierung samt Parlament halten, denen 5,0 Mia CHF pa, zuviel sind für die eigene Sicherheit (Landesverteidigung und Armee). Eine Mehrheit noch immer zaudert die Zustimmung zu erteilen. Sind das Eidbrecher (Meineid) und damit Teil des Sicherheitsrisikos der Schweiz, oder pazifistische Träumer und defaitistische Gutmenschen? 

 

Weh​rpflicht   

 

Das S​chweizer-Volk hat die Wehrpflicht schon in der Original-Bundesverfas​sung verankert. Aenderungen werden durch Verfassungs-Initiativ​en dem Volk beantragt und kommen dann zur Abstimmung. Eine solche Initiative liegt zur Zeit in Bern, eingereicht durch die GSOA. Initiant ist aNR Jo Lang (BöFei Jo). Er ist Berufsschullehrer und bekämpft die Landesverteidigung (Armee) seit vielen Jahren, teilweise an vorderster Front, indem er als Berufsschullehrer die Jungen Männer beeinflusst sich um die Wehrpflicht zu drücken. Dasselbe Ziel hat auch die GSOA, die systematisch (seit einigen Jahren über den Internet-Auftritt)auf​ruft zur Wehrdienstverweigerun​g.

 

Das Unterschriften-Sammel​n und das Einreichen einer Initiative, ist ein verbrieftes, demokra-tislches Recht. Dagegen ist die aktive Motivation, junge Männer zur Wehrdienstverweigerun​g aufzufordern, ein massiver Verstoss gegen die BV. Parlamentarier die sich daran beteiligen, vergehen sich gegen ihr Gelübde (Amtseid, Meineid?.

 

 Quelle​: 1) 2) 3) Wikipedia Enzyklopädia

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Comments to: Eid oder Meineid in Bundesbern ?
  • März 31, 2012

    “Art. 8 Rechtsgleichheit

    1​ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen […] des Geschlechts […].”

    Das ist ein Grundrecht und hat mehr Gewicht als das, was sonst in der Verrfassung steht.

    Männer und Frauen müssen vor dem Gesetz gleich sein. Im Militär sind sie es nicht.

    Diejenigen, welche die Aufhebung der Wehrpflicht fordern, sind also verfassungstreuer als diejenigen, die beim Status quo bleiben wollen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister, ich stimme ihnen in Punkt 1 und 2 zu.

      Ich bin aber dafür, dass jeder in der Schweiz ansässige seinen Dienst an der allgemeinheit leisten soll. Meines Erachtens sollte diese Dienstpflicht sogar auf die Ausländer ausgeweitet werden.
      Dies wäre auch zusätzlich ein Beitrag zur Integrierung der ausländischen Bevölkerung.
      Es schadet niemandem in der Schweiz die Idee der Solidarität am eigenen Leibe erfahren zu müssen.

      Der Dienst an der Allgemeinheit kann in Form eines Militär- oder Zivildienstes absolviert werden.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn dieser Dienst an der Allgemeinheit von allen hier Ansässigen zu leisten ist, ist es immerhin gerecht.

      Allerding​s bleibt das Problem, dass das Militär jetzt schon zuviele Soldaten hat. Wenn dann noch die Frauen und die Ausländer dazukommen, gibt es ein sehr teures Beschäftigungsprogram​m, das massiv Steuergelder verschlingt.

      So etwas wie Solidarität scheint man im Militär übrigens nicht zu lernen, denn die Militärpartei par excellence ist immer an vorderster Front dabei, wenn es darum geht, bei Sozialversicherungen,​ Entwicklungshilfe etc. zu kürzen. Einige Exponenten wollen gar die Sozialversicherungen komlett abschaffen. Ganz zu schweigen von den Kampagnen gegen Minderheiten.

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    • Juli 19, 2021

      Grüezi Herr Pfister, Sie sind unübersehbar im roten Hemd. Ihre Interpretation der Verfassung ist genau das, was wir unter keinen Umständen machen dürfen, nämlich: die BV nach eigenem Gutdünken auslegen. Wo kämen wir sonst hin, einzig das Bundes-gericht kann notfalls entscheiden was wie interpretiert werden darf. Die BV ist das Grundgesetz der Schweiz, sie ist menschen-rechtskonfor​m. Bei der Ausgestaltung werden die Menschenrechte berücksichtigt, aber auch unsere christliche Tradition und die Abendländische-Kultur​. Kein Land auf diesem Planeten wird akzeptieren, dass Menschenrechte oder andere Gesetze dem eigenen Grundgesetz übergeordnet ist oder wird.

      Warum Frauen in der Armee diskriminiert werden sollen, ist mir ein Rätsel. Während meiner mehrjährigen Dienstzeit (während dem Kalten Krieg) gab es noch den FHD (Frauenhilfsdienst). Heute sind die wehrdienstwilligen Frauen in der Armee integriert. Wie Sie Ihre Aussage begründen wollen, müssten Sie mir näher erklären.

      Was Sie sonst noch über die Armee und die Landesverteidigung von sich geben, ist weder nachvollziehbar, noch mit Fakten erhärtet. Ich erinnere mich, Sie haben schon in anderen Bloggs, oberflächliche Argumente vorgetragen.

      Ich vermute in Ihnen gar einen Wehrdienstverweigerer​. Das ist zwar Ihr (Menschen) Recht, zeugt aber nicht von hohem Verant-
      wortungsbewu​sstsein eines Bürgers für seinen Staat.

      Eigentlich würde ich (als Vertreter der älteren Generation) mich gerne mit Ihnen austauschen, aber Ihre Argumente sind weder von eigener Erfahrung geprägt, noch mit Fakts and Figures unterlegt. Ganz einfach aus dem Argumentarium der Wehrdienstverweigerer​ entnommen. Nein, mein Lieber, dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.

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    • Juli 19, 2021

      “Warum Frauen in der Armee diskriminiert werden sollen”

      Nicht die Frauen. Die Männer.

      Für Frauen ist Militär freiwillig.

      Männer​ werden zum Dienst gezwungen – oder zum Zahlen einer Strafsteuer.

      Und das widerspricht dem Grundrecht in Art. 8 der Bundesverfassung, das ich oben zitiert habe.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister, hier gerade ein Beispiel wie Zivieldienstleistende​ sinnvoll eingesetzt werden könnten:
      http://www.​vimentis.ch/d/dialog/​readarticle/zivildien​stleistende-an-schule​n—ein-win-win-proje​kt/

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  • März 31, 2012

    Punkt 1 und 2 wird tagtäglich auch in unserem Land zumindest verbal gegenüber Andersdenkenden massiv verletzt. Gesetze werden für die Einen milder ausgelegt, oder gar nicht angewandt, als gegenüber den Anderen.
    Gerade politische Auseinandersetzungen werden in diesem Land mittlerweile nur noch diskriminierend, diffamierend, unfair und äusserst intrigant geführt, wovon keine Partei ausgenommen ist – aber auffallend oft diejenigen durch besondere Schamlosigkeit auffallen die dauernd auf die Rechtsgleichheit, die Menschenrechte und auf Anstand pochen.
    Was geschrieben steht ist das eine – wie man’s interpretiert und umsetzt ist das andere. Taten sind immer auschlaggebender als Worte und prägen eindeutig die Geschichte der Menscheit mehr als diese.

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