1. Finanzen & Steuern

Erbschaftssteuern – Steuerinitative

In den naechs­ten 30 Jah­ren fal­len in un­se­rem Land gi­gan­ti­sche Erb­schaf­ten an. 120 Per­so­nen wer­den je mehr als eine Mil­li­arde Fran­ken er­ben. Des­halb haben SP, EVP und Gruene eine Erb­schaft­steu­er­re​­form In­itia­tive ge­st­ar­tet. Be­reits heute weist die Schweiz die hoechste Ver­moe­gens­ver­tei­​lung aller wirt­schaft­lich hoch ent­wi­ckel­ten Laen­der auf und er­hebt als prak­tisch ein­zi­ges Land in Eu­ropa prak­tisch keine Erb­schaft­steu­ern fuer di­rekt Nach­kom­men.

 

Wieso sollen wir fuer unsere Arbeit besteuert werden, wenn gleichzeitig die Erben, direkte Nachkommen, welche seit ihrer Geburt auf vielfaeltige Weise vom Reichtum der Eltern profitieren konnten, befreit sind oder Nichtverwandte mit Steuersaetzen bis zu 49% belastet werden.

 

Die Volksinitiative sieht fuer Erbschaften ab zwei Millionen Franken einen Steuersatz von 20% vor. Damit ist sichergestellt, dass das hart erarbeitete Haus ohne Versteuerung an die Nachkommen vererbt werden kann. Fuer Unternehmen gibt es zusaetzliche Freibeitraege und KMU sind nicht betroffen. Damit die Kantone durch den Wegfall der kantonalen Erbschaftssteuern keine Mindereinnahmen erleiden, werden sie mit einem Drittel am Ertrag beteiligt. Zwei Drittel kommen der AHV zu gute.

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