1. Sicherheit & Kriminalität

Es gab keinen Grund, den jungen Mann zu inhaftieren

In Administrativ­haft kommen Menschen, die die Schweiz verlassen müssen. Ein Fall aus dem Kanton Schwyz zeigt: Nicht immer handeln die Behörden dabei nach dem Gesetz. Was allzu oft niemand bemerkt. 

So liest man hier: https://www.republik.ch/2024/12/25/am-gericht-es-gab-keinen-grund-den-jungen-mann-zu-inhaftieren?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=republik%2Ftemplate-newsletter-taeglich-2024-12-25

Die Dublin-Haft soll verhindern, dass jemand untertaucht und nicht ausgeschafft werden kann. Die Behörden dürfen die Haft allerdings nur anordnen, wenn konkrete Anzeichen bestehen, dass die betroffene Person tatsächlich untertauchen oder fliehen will. Sind ausserdem weniger einschneidende Massnahmen wie eine Melde­pflicht möglich, dann darf die Haft nicht angeordnet werden. Wer in Dublin-Haft landet, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechts­vertretung. Doch man bekommt diese nicht automatisch, sondern muss sie sich selbst organisieren. Grundsätzlich überprüft bei der Dublin-Haft kein Gericht, ob die betroffene Person rechtmässig inhaftiert wurde. Bei der Untersuchungs­haft ist das anders: Diese muss innerhalb von 96 Stunden von einem Zwangs­massnahmen­gericht überprüft werden. Im Fall von Dublin-Haft geschieht das nur, wenn der Inhaftierte (oder eben seine Rechts­vertretung) die Überprüfung mit einem schriftlichen Gesuch beantragt. Es ist also gut möglich, dass eine Dublin-Haft nie vor ein Gericht kommt – und die Betroffenen nie rechtlich vertreten sind.

Dazu auch das Beispiel aus dem Link oben -> Fall, welcher von Anfang an unzulässig war: Es habe keine Gründe gegeben, den Mann zu inhaftieren. Die Behörden hatten laut den Richterinnen gar nicht abgeklärt, ob beim Mann die Gefahr des Untertauchens bestehe”. Zentrale prozessuale Garantie wurde verletzt -> rechtliches Gehör wurde missachtet.

Ist dies politisch so gewollt? Falls ja, frage ich mich, wie seriös dies ist und welchen Eindruck es auf das Rechtssystem und deren Mitarbeitende macht inkl. Aus-/Nebenwirkungen! Sollte doch der Zugang zum Recht für alle Personen gewährleistet sein. Ganz besonders wenn sie sich in Haft befinden.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Es gab keinen Grund, den jungen Mann zu inhaftieren
  • Dezember 27, 2024

    Auch den Magdeburger Terroristen hatten die Behörden schon seit langem auf dem \”Radar\”. Aus juristischen Gründen konnte man ihn nicht inhaftieren. Immer wieder sind unsere Gesetze und unsere Justiz dafür verantwortlich, dass Massnahmen, welche der gesunde Menschenverstand nahelegt, nicht vollzogen werden können.

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