1. Gesellschaft

Externe Kinderbetreuung: Wo bleibt die Betreuungs-Gerechtigkeit?

Die KITA-Nutzer:innen dürfen keinesfalls gegenüber den Selbstbetreuer:innen von Kindern finanziell bevorteilt werden. Wenn schon höhere Steuerabzüge für externe Kinderbetreuung, dann dürfen diese nur für Doppelverdiener-Haushalte mit einem minimalen doppelten Arbeitspensum ausgerichtet werden.

Und jene Eltern und Grosseltern, welche auf Lohn und Freizeit verzichten, um die eigenen Kinder und Grosskinder zu betreuen, bekommen diese auch eine Entschädigung vom Staat? Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, wenn die Kinder ab und zu ihre Eltern auch untertags zu Gesicht bekommen.

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Comments to: Externe Kinderbetreuung: Wo bleibt die Betreuungs-Gerechtigkeit?
  • Dezember 19, 2022

    \”Doppelverdiener\”, Herr Sch.? Nach dem Ersten Weltkrieg geschah Unerhörtes: Frauen, welche die Arbeitsstellen der Militärpflichtigen übernommen hatten, wollten nicht mehr aufhören zu arbeiten, auch nicht, wenn sie einen Ehemann hatten, der sie ernähren konnte. Man begann solche berufstätigen Ehepaare abwertend als \”Doppelverdiener\” zu bezeichnen, und vielen Frauen wurde deshalb gekündigt. So erging es vielen Lehrerinnen noch bis 1960. Berufstätige Ehepaare sind natürlich nicht \”Doppelverdiener\”, sondern Mann und Frau haben je 1 (einen) Lohn. Diese falsche Bezeichnung \”Doppelverdiener\” gehört seit siebzig Jahren in den Müll. – In der Wirtschaft gibt es andere doppelt Verdienende: Angestellte, die doppelt so viel \”verdienen\” (bzw. eher bekommen), wie Kollegen mit der gleichen Leistung. Das fällt aber neben den zehn- und hundertfach Abräumenden in den Teppichetagen nicht auf.

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