1. Finanzen & Steuern

Internationaler Mindestsatz für die Körperschafssteuer: Gewinne besteuern, wo sie anfallen

„Die G 7 will verhindern, dass multinationale Unternehmen ihren Firmensitz in Länder verlegen, in denen sie nur gering besteuert werden. Die Unternehmen sollen überall mindestens 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen. Das Problem der Steuervermeidung kann man aber auch dadurch lösen, dass man die Unternehmen nicht nur an ihrem Sitz besteuert, sondern in allen Ländern, in denen sie Gewinne machen. Dem können sich die lokalen Unternehmensteile nicht entziehen.
Die nationale Zuordnung der Gewinne hat gegenüber dem Mindeststeuersatz drei wichtige Vorteile. Erstens kann der von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Steuersatz von Land zu Land verschieden sein – zum Beispiel, weil die gewünschte Staatsausgabenquote variiert. Zweitens funktioniert die Zuordnungslösung in den beteiligten Ländern auch dann, wenn sich nicht alle Länder beteiligen. Drittens ist zu bedenken, dass die Regierenden daran interessiert sind, sich mehr (Ausgaben-) Macht zu verschaffen, als die Bürgerinnen und Bürger wünschen. Mindeststeuersätze sind ein Mittel dazu.“ (Roland Vaubel, in Ökonomenstimme vom 1. Juli 2021)
Comments to: Internationaler Mindestsatz für die Körperschafssteuer: Gewinne besteuern, wo sie anfallen

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu