1. Finanzen & Steuern

Internationaler Mindestsatz für die Körperschafssteuer: Gewinne besteuern, wo sie anfallen

„Die G 7 will verhindern, dass multinationale Unternehmen ihren Firmensitz in Länder verlegen, in denen sie nur gering besteuert werden. Die Unternehmen sollen überall mindestens 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen. Das Problem der Steuervermeidung kann man aber auch dadurch lösen, dass man die Unternehmen nicht nur an ihrem Sitz besteuert, sondern in allen Ländern, in denen sie Gewinne machen. Dem können sich die lokalen Unternehmensteile nicht entziehen.
Die nationale Zuordnung der Gewinne hat gegenüber dem Mindeststeuersatz drei wichtige Vorteile. Erstens kann der von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Steuersatz von Land zu Land verschieden sein – zum Beispiel, weil die gewünschte Staatsausgabenquote variiert. Zweitens funktioniert die Zuordnungslösung in den beteiligten Ländern auch dann, wenn sich nicht alle Länder beteiligen. Drittens ist zu bedenken, dass die Regierenden daran interessiert sind, sich mehr (Ausgaben-) Macht zu verschaffen, als die Bürgerinnen und Bürger wünschen. Mindeststeuersätze sind ein Mittel dazu.“ (Roland Vaubel, in Ökonomenstimme vom 1. Juli 2021)
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