Da die Kantone als Besitzer der öffentlichen Spitäler und die Privatspitäler ein ökonomisches Interesse an einer guten Spitalbelegung haben, und die Kantone gemäss EFAS nur noch 26,9% – statt den bisherigen 55% – der Kosten übernehmen müssten, käme es nicht zur erwünschten Verlagerung von einer stationären zu einer ambulanten Behandlung.
Zusätzlich käme es mit EFAS zu vermehrten (unnötigen) Hausarztbesuchen, weil die Kantone rund einen Viertel der ambulanten Kosten übernehmen würden.
Auch bei der Langzeitpflege entlasten sich die Kantone auf Kosten der Selbstzahlenden und der Krankenkassen. Diese Kosten werden wegen der Überalterung der Gesellschaft in Zukunft noch ansteigen.
Nein zu dieser Mogelpackung!
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