Ein grundlegender Punkt geht in der Pharmapolitik vorsätzlich vergessen: Es ist Aufgabe des Staates, das Menschenrecht auf Gesundheit und damit den Zugang zu Medikamenten zu gewährleisten. Wenn er die Medikamentenversorgung an den Privatsektor delegiert, befreit dies den Staat nicht von seiner primären Verantwortung, die Menschenrechte zu schützen und zu respektieren. Somit muss die Politik diese Übertragung der Verantwortung rechtlich regeln, eine wirksame Aufsicht und Sanktionsmöglichkeiten sicherstellen. Das gilt für die Schweiz und auch für die USA!
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