1. Aussenpolitik

Schweizer Jagd auf Russen-Gelder

Der Schweizer Geschäftsführer von Transparency International, Martin Hilti, beanstandete in der SRF-Sendung «Echo der Zeit», dass das Schweizer Recht die Suche nach Oligarchengeldern schwieriger mache. Dies, weil die Schweiz, verglichen mit anderen Ländern, kein sogenanntes Behörden-Register über die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen führe – also zum Beispiel über die Geldgeber von Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse kotiert sind. Man muss speziell erwähnen, dass diese Organisation in diesem Bereich seit langer Zeit mehr Transparenz schaffen will.

Wären die Gesetze ein Hindernis, müsste die Schweiz beim Aufspüren von Oligarchengelder dem Ausland hinterherhinken. Das ist nicht der Fall. Bis heute (10.8.2023) hat unser Land russische Vermögen im Wert von 7,5 Milliarden Franken gesperrt – das ist mehr als Deutschland oder Frankreich.

Ausserdem: Was ist das überhaupt für eine Attitüde, unsere Gesetze sofort anpassen zu wollen, um Forderungen aus dem Ausland nachzukommen? Wenn wir keine Rechtssicherheit mehr gewährleisten können, dann sind wir nicht besser als eine Bananenrepublik.

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  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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