1. Medien & Kommunikation

Vimentis die Qualität sind wir.

Herr Bader Ihre Ana­lyse stimmt nicht ganz:

  1. Ich habe bei meinen Artikeln massiv mehr LeserInnen als vorher, auch mehr Bewertungen.
  2. Die wenigen Artikel, die hier geschrieben werden, sind interessant, auch wenn Sie nicht Ihrem Gusto (so wie ich Sie kenne) entsprechen.
  3. Die Diskussionsplattform wird von vimentis mit bestimmten Konditionen zur Verfügung gestellt und kann von jenen. die diese akzeptieren, gebraucht werden.
  4. Vorher hatte es viele Kommentatoren, die die Identität nicht kund tun wollten, was für die Betreiber Probleme gab. Es gab sogar solche, die sofort nach dem Kommentieren ihre Mailadresse wieder vom Netz nahmen. Es war deshalb möglich, dass ähnliche Kommentare von derselben Person stammen konnten.
  5. Im Moment schreiben fast alle mit ihrer Anschrift und richtigem Namen, ausser einer aus Luzern, der schon früher verschiedene Name verwendete und 2 Personen aus dem Ausland (Deutschland und Österreich).
  6. Wenn wir an Politik interessierte eine Diskussionsplattform wollen, müssen wir sie selbst bekannt machen. Schreiben Sie allen Bekannten usw. , damit diese die Plattform benützen.
  7. Es ist falsch, die Betreiber für etwas verantwortlich zu machen, was sie gar nie leisten können.
  8. Einer der Betreiber (StudentInnen) hat mir geschrieben, dass nach den Prüfungen (ich nehme an vor den Sommerferien) sie versuchen werden die Kommentarfunktion wieder einzuschalten. Sie müssen eine Lösung finden, wie sie, bei Verstössen, ohne Probleme reagieren können. Das geht eigentlich nur um Schreiber (Blogs und Kommentare), Leser und Bewertet sind für die Betreiber nicht relevant.
  9. Das Armutszeugnis (das Herr Bader beschreibt) geht nicht an die Betreiber sondern an die Benutzer, es ist sinnlos Betreibern die Schuld zuzuschieben, wenn einzelne Benutzer nicht lesen können.
  10. Einige Zeit das Forum von Netz zu nehmen, würde einen zu grossen Aufwand für die Wiederbekanntmachung bedeuten, denn immer noch lesen viele in diesem Forum.
  11. Ich lade Sie ein Herr Bader, ehrliche und transparente SchreiberInnen zu animieren mitzumachen. danke.
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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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