1. Ausländer- & Migrationspolitik

Zivilschutzanlagen für Asylbewerber: Was geschieht im Notfall?        

                             

Bereits seit 1959 schreibt die Bundesverfassung vor, der Zivilschutz müsse «einem möglichst grossen Teil der Zivilbevölkerung das unversehrte Überleben ermöglichen». Doch seither sind die ergriffenen Schutzmassnahmen für die ganze Bevölkerung noch kein einziges Mal unvorbereitet für den Ernstfall geprobt worden. Falls ein Erdbeben oder ein atomarer, biologischer oder chemischer Unfall eine weite Region des Landes erfassen, ist ein grosses Chaos programmiert.                        

Jetzt kommt noch dazu, dass Zivilschutzanlagen durch Asylbewerber belegt werden. Zivilschutz als reine Beruhigungstablette für die Bevölkerung?

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