… Aber warum handeln wir kaum danach?
So liest man hier: https://www.republik.ch/2024/10/21/tun-was-recht-ist?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=republik%2Ftemplate-newsletter-taeglich-2024-10-21
Wie wäre es, wenn das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V..., der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun..., die Kantone, die Gemeinden etc. ihre Pflicht gemäss Bundesverfassung (Artikel 2 und 73 der Bundesverfassung z.B.) und weitergehender Gesetzgebung wahrnehmen? Die Unternehmen inkl. Bauern und die Bevölkerung gehören entsprechend in die Pflicht genommen!
Als ich den Text las, kamen mir das Klimaurteil zu Gunsten der Seniorinnen, den zurückgehaltenen Biodiversätitsbericht, die Chemikalien im Wasser und vieles mehr in den Sinn. Dabei dachte ich, ja, wir haben noch einiges an Luft nach oben und sollten anstelle von «täubelen» und Dinge als nichtig abtun wohl eher uns «an der Nase nehmen».
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel