1. Ausländer- & Migrationspolitik

Bezahlkarte statt Bargeld: Ein Instrument auch für die Schweiz!

In Deutschland haben Landräte ein Instrument gegen unliebsame Migranten entwickelt, das erlaubt, einen Teil der Migrantenunterstützung auf eine Bezahlkarte zu laden, mit der die Menschen einkaufen gehen können. Und zwar nur in der Region, in der sie untergebracht sind. Geld abheben geht auch nicht. Der Landkreis kann das Guthaben jederzeit sperren oder einziehen, wenn es Ärger gibt. Erfolg hat sich bereits eingestellt: Die ersten Asylbewerber reisen ab.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Bezahlkarte statt Bargeld: Ein Instrument auch für die Schweiz!
  • Januar 27, 2024

    Sprich: Erfolg ist, wenn unliebsame Menschen aus der Gegend verschwinden? Ganz weg von der Erde sind sie jedoch trotzdem nicht. Kosten für die Karten und das Aufladen? Welche Geschäfte machen mit? Auch Restaurants/Tea Rooms zwecks Zeitvertreib, wenn die unliebsamen Menschen halt Hausordnungbedingt draussen bei Wind/Wetter sein müssen? Fragen über Fragen …

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    • Januar 28, 2024

      Nein! Illegale Migration soll damit erschwert werden. Oder lautet dein Motto: Legal, illegal, scheissegal?

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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