Man hättte
- die Auszahlung von Boni und Dividenden der CS unterbinden sollen und schärfere Regeln erlassen müssen.
- von der Finanzmarktaufsicht Finma, der SNB und vom BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... früher intervenieren müssen.
- „nicht leichtfertig das Notrecht anwenden dürfen. Eine innerstaatliche Anfechtung ist daher nicht möglich. Hier werden das Fusionsrecht und fundamentale Grundsätze des Gesellschaftsrechts zur Seite geschoben. Das Aktionariat von CS und UBS wurde enteignet. Da es keinen Rechtsschutz gibt, wird Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verletzt. Es sind Strafklagen zu erwarten.“ (Prof. Peter V. Kunz und Peter Hettich)
- „Die SNB hätte sich im Umfang von 25-30% an der CS beteiligen sollen.“ (Prof. em. Martin Janssen)
Man muss
- ein Trennbankensystem einführen – also die Trennung des risikoreichen Investment-Banking-Bereichs, des Kreditbankenbereichs und der Vermögensverwaltung. Eventuell sind einzelne Geschäftsteile zu verkaufen, um die Bankengrösse und damit die Risiken zu reduzieren.
- das profitable Schweizer Geschäft der CS abspalten oder zumindest in anderer Form selbständig weiterführen.
- der Finma mehr Kompetenzen geben, z. B. um Banken mit Sanktionen disziplinieren zu können.
- die Verantwortlichen der CS zur Rechenschaft ziehen.
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