So liest man heute im Blick. http://www.blick.ch/news/politik/sieg-fuer-natalie-rickli-staat-soll-fuer-mord-und-vergewaltigung-zahlen-id3285984.html Der Staat ist das Volk, also der Steuerzahler und dieser soll dann bezahlen (denn die Behörden sollen haften und somit geht es um Steuergelder). Klar soll die Gesetzgebung beachtet und diese entsprechend um- und durchgesetzt werden! Klar sollen die Menschen vor Gewalt geschützt werden! Mit all dem bin ich einverstanden. Klar wählen wir das Parlament und das Parlament auch Richter (es sei denn die Richter werden direkt vom Volk gewählt) http://www.bk.admin.ch/themen/lang/00938/02124/02141/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEeYJ4gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- .
Es kann allerdings nicht sein, dass die Arbeit aus Angst nicht gut gemacht und übertrieben wird (Rekursgefahr, Staatsübergriffe etc.). Es kann auch nicht sein, dass die Presse an unzulässige Daten kommt und so Leben ohne gute Recherche vernichtet werden. Zudem ist es die Sache des Gerichts und der Polizei und nicht die Sache der Presse. Der Datenschutz muss hier also entsprechend funktionieren und die Daten zwischen den wirklich zuständigen Stellen korrekt laufen.
Welche Vor- und Nachteile, welche Konsequenzen sehen Sie, liebe MitschreiberInnen?
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsIch wäre für persönliche Haftung
Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in der persönlichen Haftung? Fälle für Versicherungen und Kämpfe der Opfer gegen die Versicherungen der Richter/Behörden? Grössere Angst vor Haftungsklagen? Mögliche Flut von Haftungsklagen? Gerne wüsste ich noch mehr, wie Sie dies sehen.
Ich denke, dass bei einer persönlichen Haftung die Richter vielleicht etwas weniger grosszügige Urteile fällen würden und etwas mehr auf den gesunden Menschenverstand (falls vorhanden) hören würden anstatt auf diese forensischen Gutachter.
…ist die “Krux” nicht bei diesen sog.” Gutachtern” zu suchen?Richter und Anwälte müssen sich doch auf solche Gutachten stützen können,und dann zu einem Entschluss zu kommen.Sind die Gutachten so,dass es dann hieb und stichfest ist…??
Ein sehr schwieriges Metier!!!…sind diese Gutachter mit einer Lizenz ausgestattet?..oder kann sich jeder als Gutachter betätigen….??
Ist darum oft der Eindruck von “Täterfreundlichkeit”?
Müsste da nicht ein ganz klarer Rast?er vorhanden sein mit klaren Vorgaben?
Irgend jemand haftbar machen ist schwierig ..am ehesten noch die Gutachter…!
Die Gutachter sind doch in einem Interessekonflikt: Sie wollen so viel wie möglich Straftäter zum Therapieren, um ihre Existenzberechtigung zu beweisen und dieses Computer-Analyse-Programm Fortres zu vermarkten.
Es wäre ein guter Ansatz, auch die Gutachter persönlich in die Haftung zu nehmen.
Ja,das Problem ist ja wohl auch der “Patient” selbst.Die wissen natürlich durchaus,was auf sie zukommt.So werden sie wohl einfach sooo antworten,wie es ein Gutachter erwartet.So werden die Ergebnisse logischerweise stets zuuu optimistisch ausfallen.Dann kommen die Gesetze,laut denen im Zweifelsfalle füür den Angeklagten geurteilt werden muss…!…und schon wartet u.U.die Freiheit wieder…!Man steht sich halt auch etwas selbst im Wege..!!
Das der Steuerzahler da eine Verantwortung übernimmt,tut den Entscheidungs-Trägern nicht gross weh.Es müsste diese schon auch etwas treffen!!!……,darum eine Haftung auch für diese Berufsgruppen!…jedoch nicht im vollen Umfange…!..einfach soo dass sie an ihr “Handeln” errinnert werden.
Ich bin absolut Ihrer Meinung, die persönliche Haftung wäre die beste Lösung! Aber ich befürchte, dies wird nie geschehen. Die Richter und Gutachter halten sich für unantastbar und dank unserem System arbeiten sie in einer geschützten Werkstatt.
Im Text der Verwahrungsinitiative war diese Haftung wie folgt vorgesehen:
„Sollte aufgrund dieser neuen Gutachten die Verwahrung aufgehoben werden, so muss die Haftung für einen Rückfall des Täters von der Behörde übernommen werden, die die Verwahrung aufgehoben hat.“
Nachdem in den letzten 10 Jahren grad mal eine lebenslange Verwahrung ausgesprochen wurde, greift diese Haftung nicht. Somit ist es für mich ganz logisch, dass nun der Staat generell in die Pflicht genommen werden muss. Es geht nicht um „Vergewaltiger“, wie Frau Sägesser so salopp meint. Ausgelöst haben diese Wende vor allem die Morde an Lucie, Marie und Adeline. In jedem dieser Fälle ist der Täter trotz anderslautender Prognosen wieder rückfällig geworden.
Der Staat ist nicht das Volk. Das behaupten ständig die SP-Leute.
Der Staat besteht aus den behördlichen Institutionen.
Das Volk ist der Souverän.
So ist die Schweiz korrekt aufgebaut.
Ja, und die Staatsangestellten sind die Angestellten des Souveräns, nicht ihre Vorgesetzten, das sollten Sie nicht vergessen!
Nein, die Staatsangestellten sind Angestellte des Staates.
Danke für Ihre Beiträge. Die Angestellten werden allerdings durch die Steuergelder bezahlt. Wer Steuern bezahlt, sollte auch klar sein… Folglich sind die Steuerzahler gemäss Staatsaufgaben auch die Arbeitgeber.