1. Aussenpolitik

EU Gerichtshof ist zuständig, Nationale Gerichte nicht.

Der EU-­Ge­richts­hof: ein will­kür­li­ches Ge­richt mit ei­ge­ner Dynamik

Die EU sagt es klar und arrogant: “Das letzte Wort zum europäischen Recht wird immer in Luxemburg gesprochen werden. Und nirgendwo sonst. ».

Wenn wir uns als unabhängiger Staat mit einem ausgeprägten Demokratieverständnis​ und den damit verbundenen Prinzipien der Gewaltenteilung und des effektiven Föderalismus dem Rahmenabkommen beugen, würden auch wir uns dem EU-Gerichtshof (CJEU) in Luxemburg und seinen zentralistischen Tendenzen unterwerfen. Dieses Gericht könnte sich somit über die Schweizer Verfassung und Gesetze stellen. Dies ist eine klare Politisierung und Instrumentalisierung der Gerichte für die Ziele der EU. Wir würden dem Ermessen der Richter in Luxemburg unterliegen.

Es scheint, dass die Gesetze und Gerichte eines souveränen Staates in der Europäischen Union (EU) wenig Bedeutung haben, da sie vollständig ignoriert werden.

Ein erstaunlicher Fall des deutschen Bundesverfassungsgeri​chts (BVG) ist kürzlich von der EU scharf kritisiert worden. Die EU-Kommission sah in der Entscheidung des BVG eine Verletzung ihrer Souveränität. Konkret handelte es sich um eine Entscheidung des Karlsruher BVG, die ein Staatsanleihenprogram​m der Europäischen Zentralbank (EZB) verurteilte und von der EZB verlangte, die Rechtmässigkeit des Programms innerhalb von drei Monaten nachzuweisen. Andernfalls wäre die Deutsche Bundesbank nicht mehr in der Lage, sich zu beteiligen. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission betrachtete dies als Unverschämtheit und ihre Aussagen waren daher hart und unmissverständlich. In ihrer Erklärung sagte sie: “Das letzte Wort zum Europarecht wird immer in Luxemburg gesprochen werden. Und nirgendwo sonst.” Er stellte unmissverständlich klar, dass die nationalen Gesetze und Gerichte der EU-Mitgliedstaaten sowie deren demokratische Prozesse der CJEU untergeordnet sind und daher de facto irrelevant werden können. Offenbar fordert Brüssel von seinen Mitgliedstaaten blindlings Gehorsam. Neben der Souveränität eines Landes tritt der EU-Kommissar auch das ursprüngliche demokratische Prinzip der Gewaltenteilung mit Füssen. Die entschiedene Verurteilung Brüssels ist ein weiteres Beispiel dafür, dass in der EU Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit bzw. Demokratie nur eine marginale Rolle zu spielen scheinen und lediglich anmassende Klischees und Rhetorik zur Selbstdarstellung sind. Die EU-Kommissare scheinen den Willen des Volkes und die Souveränität eines Landes als ein unerwünschtes Hindernis zu sehen, das durch politische Mechanismen umgangen werden kann. Dies ist äusserst beunruhigend und wirft Fragen auf. Will sich die Schweiz mit einem Rahmenabkommen wirklich diesem EU-Diktat unterwerfen?

Es ist klar, dass die EU und ihr Gerichtshof ihre eigenen Interessen verfolgen. Im Gegensatz zu dem, was die Schweizer Euroturbos immer wieder fälschlicherweise behaupten, zeigt dieses Beispiel, dass die CJEU keineswegs ein neutrales und unabhängiges Organ ist. Die EU geht so weit, Berlin offen zu drohen und Druck auf die deutsche Regierung auszuüben, dem Urteil ihres eigenen Verfassungsgerichts nicht nachzukommen. Brüssel erhöht den Druck auf die Regierung, weil die Kommission ein nationales Gericht nicht belangen kann. Von links nach rechts sollte der Alarm in der ganzen Schweiz ertönen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der CJEU über die Kommission nationale Gesetze mit Füssen tritt und grundlegende demokratische Prinzipien mit denselben Füssen tritt.

Das würde uns mit dem Rahmenabkommen und der Integration in die EU-Institutionen auch passieren. Als ein Land, das das Volk als obersten Herrscher und den aktiven Föderalismus und die Gewaltenteilung als grundlegende Elemente seines politischen Systems betrachtet, können wir uns eine Integration in die EU nicht leisten. Wir würden unsere Werte und Prinzipien verraten.

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