Es war damals am 28.02.2018 eine Medienkonferenz, bei der einiges schöngeredet wurde. Als Aussenminister Ignazio Cassis und Staatssekretär Roberto Balzaretti Anfang März darlegten, wie Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU im anvisierten Rahmenvertrag gelöst werden sollten, tönte alles ganz einfach. Ein dreiköpfiges, paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht solle für Konflikte rund um die Auslegung oder Anwendung der fünf vom Rahmenvertrag erfassten Marktzugangsabkommen (Freizügigkeit, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaftsprodukte, technische Handelshemmnisse) zuständig sein, hiess es. Drehe sich der Streit um «gemeinsames» Recht, entscheide die Schiedsinstanz. Gehe es um Vorschriften, die auf EU-Recht beruhten, werde das Schiedsgericht offene Fragen vorgängig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung unterbreiten, das Urteil sodann aber selber fällen. Handle es sich um Schweizer Recht, liege die Zuständigkeit beim Bundesgericht.
Inwieweit sich die Vorstellungen des Bundesrates zur Streitbeilegung mit jenen der EU decken, ist noch unbekannt. Doch schon jetzt darf man bezweifeln, dass die bundesrätliche Darstellung, wonach das neue Schiedsgericht und nicht der EuGH die massgebende Instanz in Konfliktfällen zwischen der Schweiz und der EU sein soll, realistisch ist. So zumindest sieht es Professor Matthias Oesch, der an der Universität Zürich öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht lehrt. Für Oesch, wie auch für andere Europarechtsexperten, steht fest, dass relevante Teile der fünf bilateralen Verträge auf EU-Recht fussen und dass folglich der EuGH damit zusammenhängende Konflikte inhaltlich beurteilen würde – und nicht das Schiedsgericht: «Wo die Abkommen auf Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union verweisen, handelt es sich klarerweise um EU-Recht. Doch auch Normen, die man in abgeänderter Form von der EU übernommen hat, beruhen letztlich häufig auf EU-Recht.»
Das Schiedsgericht wird folglich nicht die zentrale Rolle spielen können, wie sie Cassis skizziert hat.
Der Bereich, in dem die Instanz Streitfragen zu «gemeinsamem» Recht autonom beurteilen könnte, wäre begrenzt. Oesch nennt als möglichen Anwendungsfall einen Konflikt um die im Landverkehrsabkommen statuierte Schwerverkehrsabgabe: Bei dieser handle es sich um Recht, das bilateral zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt worden sei und das sich nicht von EU-Normen ableiten lasse. Und wie steht es um die dritte Kategorie, das Schweizer Recht? «Bilaterale Abkommen enthalten kein Schweizer Recht», meint Oesch. Das Bundesgericht wäre zwar weiterhin dafür zuständig, die fünf erwähnten bilateralen Abkommen für die Schweiz auszulegen, erklärt der Europarechtsprofessor. Der EU bleibe es aber unbenommen, die Einsetzung eines Schiedsgerichts zu verlangen, das die Auslegung des Bundesgerichts überprüfen solle. Anders gesagt: Die Schiedsgerichtslösung mag innenpolitisch besänftigend wirken. Sie ändert aber nichts daran, dass das Schiedsgericht meist nur pro forma ein Urteil fällen und es letztlich der Luxemburger Gerichtshof sein würde, der über die Rechtsauslegung und Rechtsdurchsetzung verbindlich entschiede. Es ist also an der Zeit, sich den EuGH näher anzusehen.
Ausgreifende Rechtsprechung
Will man den EU-Gerichtshof charakterisieren, so kommt man um die Bezeichnungen «selbstbewusst» und «mächtig» nicht herum. Der EuGH hat in seiner Geschichte immer wieder für Paukenschläge gesorgt und sich nicht gescheut, bahnbrechende Urteile zu fällen. Das zeigt etwa das Kadi-Urteil zur Terrorismusbekämpfung von 2008, in dem sich der EuGH mit der Uno anlegte. Die Luxemburger Instanz kam zum Schluss, dass die europäischen Grundrechte dem Uno-Recht vorgehen und auch auf Uno-Sanktionslisten aufgeführte Terrorverdächtige Anspruch auf Rechtsschutz haben. Die 28 Richter nehmen es auch mit Grosskonzernen wie Google auf. Weltweite Beachtung fand ihr Entscheid von 2014, dass die EU-Datenschutzrichtlinie ein Recht auf Vergessenwerden garantiere und Google unliebsame Links in seinen Suchergebnissen löschen müsse. Solche Urteile sind keineswegs unumstritten, doch «der EuGH hat als höchstes Gericht der EU die institutionelle Stellung und die Autorität, solche Entscheide zu fällen», meint Oesch.
Der EuGH ist weiter für seine ausgreifende – für Kritiker handelt es sich um exzessive –Rechtsprechung bekannt.
Der Gerichtshof nimmt sich die Freiheit heraus, Unionsvorschriften grosszügig umzuinterpretieren oder zu erweitern und neue Rechtsansprüche zu schaffen – er betreibt also Rechtsschöpfung von der Richterbank aus. Auch reagiert das EU-Höchstgericht höchst unwillig, wenn es seine exklusive Position in Frage gestellt sieht. Das zeigte sich 2015, als die Richter den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention verhinderten; der EuGH war nicht bereit, sich der Kontrolle des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofs zu unterstellen.
Auch die Schweiz hat schon Erfahrungen mit der Luxemburger Instanz gemacht. Für Aufsehen sorgte das Urteil im Fluglärmstreit mit Deutschland 2013. Damals entschied der EuGH – gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen, das ihn für die Streitbeilegung zuständig erklärt – gegen die Schweiz und sah die deutschen Nachtflugverbote für den Flughafen Zürich als rechtens an. Weiter hat sich der EuGH schon verschiedentlich zur Auslegung der bilateralen Verträge geäussert, in den meisten Fällen ging es dabei um die Personenfreizügigkeit. So gab der Gerichtshof Schweizer Bauern recht, die als Grenzgänger in Deutschland Ackerland bewirtschafteten, was bei den deutschen Behörden nicht gerne gesehen war. Matthias Oesch hat die knapp zwanzig die Schweiz betreffenden EuGH-Urteile, die bis im Frühling 2017 ergangen sind, analysiert und kommt zu einem klaren Befund: Der EuGH gehe sachlich und unparteiisch vor und urteile nicht systematisch zum Nachteil der Schweiz beziehungsweise jener Personen und Unternehmen, die sich auf die in den bilateralen Verträgen abgesicherten Rechte beriefen. Der Europarechtler ist überzeugt, dass der EuGH auf dieser Linie bliebe, wenn er Konflikte künftig nicht nur für das Hoheitsgebiet der EU, sondern auch für die Schweiz verbindlich klären würde – auch dann, wenn gewichtige wirtschaftliche Interessen eines EU-Landes auf dem Spiel stünden.
Viel bedeutsamer als die paar wenigen Einzelurteile, die der EuGH zu den bilateralen Abkommen gefällt hat, ist der indirekte Einfluss, der ihm schon heute in der Schweizer Rechtspraxis zukommt. So folgt das Bundesgericht bei der Interpretation der bilateralen Verträge seit längerem grundsätzlich der Rechtsprechung aus Luxemburg:
Schafft der EuGH beispielsweise neue Aufenthaltsansprüche für Drittstaatenangehörige in der EU, anerkennen die Bundesrichter diese auch für die Schweiz.
Bei den Asylrückführungen nach dem Dublin-Abkommen folgt das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls konsequent der EuGH-Rechtsprechung. Die eidgenössischen Gerichte wenden das bilaterale Recht also schon heute «europäisch» im Sinne des EuGH an; man könnte auch sagen, dass sie einen wichtigen Teil des Rahmenvertrags bereits vorweggenommen haben.
Damit stellt sich die Frage, was sich mit dem neuen Streitbeilegungsmechanismus für die Schweiz in der Praxis effektiv ändern würde. Zumindest in absehbarer Zukunft wohl relativ wenig, meint Matthias Oesch. «Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... will die flankierenden Massnahmen und damit die zurzeit umstrittensten Punkte vom Rahmenvertrag ausklammern – damit wäre das Risiko, dass ein schiedsgerichtliches Verfahren zu einer grundlegenden Änderung der schweizerischen Rechtslage führen würde, eher klein.» Anders sieht das Simon Hirsbrunner, in Brüssel tätiger Schweizer Rechtsanwalt. Er geht davon aus, dass sich die Schweiz auf einige Umstellungen gefasst machen müsste. Hirsbrunner ist regelmässig in Verfahren vor dem EuGH involviert und hat die Schweiz im Fluglärmstreit 2013 in Luxemburg vertreten. «Heute ist die Schweiz es nicht gewohnt, Konflikte von einem internationalen Gremium klären zu lassen; die Verfahren vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg sind die grosse Ausnahme. Künftig müsste sie sich auf deutlich mehr gerichtliche Auseinandersetzungen einstellen», so seine Einschätzung.
Wie auch immer man zum angepeilten Rahmenvertrag steht: Klar ist, dass es die Schweiz mit einem resoluten Gerichtshof zu tun bekäme, der es in der Hand hätte, die europäische Integration des Schweizer Rechtssystems markant voranzutreiben.
So ist durchaus denkbar, dass sich die Luxemburger Richter nicht an die von der Schweiz gezogenen «roten Linien» wie die flankierenden Massnahmen halten, sondern diese durch Rückgriff auf allgemeine Rechtsgrundsätze aushebeln würden. Oder dass sie die Personenfreizügigkeit derart extensiv auslegten, dass das Unionsbürgerrecht für die Schweiz doch in Teilen verbindlich würde.
Eine Schutzklausel, um solche Kompetenzübergriffe zu verhindern, scheint im Rahmenvertrag nicht vorgesehen zu sein. Und selbst wenn man derartige Befürchtungen als Schwarzmalerei abtut, bleibt ein grosser Makel: Es wären EU-Richter und damit allein Richter der Gegenpartei, die autoritativ über die Auslegung der gemeinsamen Abkommen entschieden. Welcher Vertragspartner lässt sich auf so etwas ein?
Quelle WW vom 28.02.2018 von Katharina Fontana
Schlussfolgerungen
1. Die FDP hat sich am 23.02.2019 entschieden: “Die FDP sagt gemäss Parteipräsidentin Petra Gössi aus Vernunftsgründen Ja. Die ehemals staatstragende Partei sagt also ja in vorauseilendem EU-Gehorsam.
2. FDP-Bundesrat Cassis’s ILLUSION ist das Schiedsgericht, ist aber bloss so etwas wie früher der Friedensrichter, der für einen möglichen Vergleich vor dem Gang zum Gericht (hier der EuGH) vorsondierte, nicht aber definitiv zu entscheiden hat.
https://bazonline.ch/schweiz/standard/fdp-sagt-ja-aus-vernunft-zum-rahmenabkommen/story/10187081
3. Die von FDP-Bundesrat Cassis bezeichneten “rote Linien” wie z.B. die flankierenden Massnahmen, da erweist er sich – wie vorauszusehen – als glatter “Schaumtänzer”. Die SP als ehemalige Arbeitnehmerpartei wird auch hier – aber erst nach den Bundeswahlen – dann auch schnell umfallen. Da der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und die Parlamente in Bern – angesichts der Tatsache dass Richter der Gegenpartei am Schluss definitiv selber entscheiden – kommt es einer BEDINGUNGSLOSEN KAPITULATION gleich. Denn beim Rahmen-Vertrags-Abschluss wissen wir nur, dass er sich weiter entwickeln kann. nicht aber, was in einiger Zeit der Inhalt sein wird. So erlässt z.B. die OECDOECD ist die Abkürzung von Organisation for Economic Cooper... laufend neue Bestimmungen. Aktuell wird das Thema aber erst, wenn wir einen Rahmenvertrag mit der EU tatsächlich abschliessen, gemäss welchem ALLE neuen Bestimmungen der EU auf verschiedensten Gebieten “automatisch” ins schweizerische Recht übernommen werden MÜSSEN.
4. In der Schweiz wie in Deutschland haben wir seit Jahren durch “Lügenmedien” alles gleich-geschaltet. Volksinitiativen gegen die Masseneinwanderung, gegen die Personenfreizügigkeit wurden angenommen, aber ebenfalls in vorauseilender EU-Unterwürfigkeit entgegen unserer Bundesverfassung nicht umgesetzt.
Hier erklärt Amstutz BR. Sommaruga ihren Job:
https://www.youtube.com/watch?v=bc8_yo9ZDzI
Sommamruga “äa bizeli” genervt – “blödi” Journalistenfragen zur MEI / Rasa-Initiative, 21.12.2016
https://www.youtube.com/watch?v=W7kIUQ1b7Ew
Bundesverfassungsbruch: Adrian Amstutz (SVP) Rede während Debatte zur MEI im NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... “nicht erfüllt”, 23.09.2016
https://www.youtube.com/watch?v=5QtO_cXKgEk
Und vor der Volksabstimmung für eine SELBSTBESTIMMUNG der SCHWEIZ wurde diese VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... damit primär “gebodigt”, dass behauptet wurde, die Schweiz würde mit der Annahme ein völlig unglaubwürdiger Handelspartner, denn diese verstosse gegen diverse internationalen Verträge, und wer will dies schon?. Auch dies war meiner Meinung eine glatte Lüge, aber gemäss Ziff. 3. spielt das ja dann bei einer Annahme des unheilvollen EU-Rahmenvertrages in Zukunft auch keine Rolle mehr, denn jede Änderung von EU-Recht wird automatisch von der Schweiz ja dann übernommen werden müssen. Aber einen Vorteil hat das Ganze doch, dadurch könnten wir die beiden Bundes-Parlamente und den BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... bis auf das hohe Amt eines Bundespräsidenten – ausschliesslich nur noch zu Representations-Zwecken wie in Deutschland – auflösen. Damit könnten wir sehr viel Geld einsparen, was dann in die AHV/IV und Pensionsfonds jährlich einzuzahlen wäre, damit so doch noch dem gemeinen Volk etwas zugute käme, die Bundeskasse entsprechend entlastet werden könnte, denn Brüssel übernähme ja dann deren Auftrag in Zukunft automatisch. (Satire Ende)
Und wenn wir uns mal informieren würden, was z.B. in Deutschland, dem wichtigsten EU-Land und unserem wichtigsten Handelspartner wirklich abläuft, dann kommt mir US-Präsident Trump wie ein sehr liebevoller Schweizer Landesvater gerade rechtzeitig.
Anonymous – Angela Merkel – Lügnerin und illuminati ?
& US-Präsident Trump über Deutschland
https://www.youtube.com/watch?v=GNXo0JqYO-s
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Kommentare anzeigen Hide commentsSind Diese wirklich so Mächtig, wie Sie schreiben?
Jep – sind sie…
Was sich da der Staatssekretär Roberto Balzaretti heraus nimmt, geht auf keine Kuhhaut. Der EU-Rahmen-Vertrag sei «ausgewogen», findet er. Er entspreche «in hohem Masse» den Anliegen der Schweiz. Das mag er so sehen. Tatsache ist, wie er nebenbei einräumt, dass es nicht dem Verhandlungsmandat des Bundesrates entspricht, und zwar nicht in Nebenpunkten, sondern dort, wo der Bundesrat selber von «roten Linien» sprach.
Dabei hat am 7. Dezember 2018 der Bundesrat das Resultat der Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen veröffentlicht, ohne dazu eine Empfehlung abzugeben. Seither wirbelt Staatssekretär Balzaretti als selbst ernannter PR-Chef für den Rahmenvertrag durch die Schweiz. «Das Abkommen ist Öl fürs System», sagt er im Wirtschaftsmagazin «Bilanz». «Wir brauchen dieses Abkommen», erklärte er in dieser Zeitung. Wie jeder gute Public-Relations-Verantwortliche lässt er dabei locker alles weg, was nicht zu seiner Werbebotschaft passt.
Unbequeme, aber richtige Fragen
Beim Schiedsgericht greift der selbst ernannte PR-Chef dann allerdings tiefer in die Trickkiste. Dass es «eigenständig entscheidet», ist zwar richtig. Bloss muss es sich dabei
vollständig an die Rechtsprechung oder die extra angeforderte Auslegung des Gerichtshofes der EU halten.
Wenn man von den postsowjetischen Staaten wie
– Ukraine,
– Moldau und
– Georgien einmal absieht,
gibt es weltweit kein Schiedsgericht, das sich an den Gerichtshof einer Vertragspartei bindet. Rechtssicherheit ergibt sich daraus nur, wenn sich die Schweiz nie gegen Brüssel wehrt, weder bei der Unionsbürgerrichtlinie, den Beihilfen oder bei den flankierenden Massnahmen. Genau da liegt der Hund begraben.
Man bekommt das Gefühl, dass sich Staatssekretäre wichtiger nehmen als ihre Position das verlangt. Man hat auch den Eindruck, dass sich Balzaretti mit seiner Kuschelposition gegenüber der EU ein gut bezahltes, steuerfreies Einkommen sichern möchte. Ein anderes Ziel als seine lauten Akklamationen kann ich nicht ersehen. Blocher hat wieder einmal recht: die “Classe politique” will die SCHWEIZ mit allen Mitteln in die EU stossen, womit sie dann ihrer Souveränität endgültig beraupt wäre. Dieser Vertrag hätte gar nie verhandelt werden dürfen, er ist ein Verrat an der Eidgenossenschaft.
Für Interessierte:
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/staatssekretaer-balzaretti-auf-abwegen/story/24077733
Die direkte Demokratie in der Eidgenossenschaft,
sie ist leider Gottes bereits seit gut drei Jahren kalt abgeschafft worden, mit dem Segen – oh Schande sei über sie – einer kleinen Mehrheit Parlamentarier/Innen aus FDP, CVP, den Grünen und der SP in beiden Schweizer Bundesparlamenten. In die Geschichte eingehen wird deshalb die Rede von SVP-Nationalrat AMSTUTZ – einer der sehr wenigen Nationalräte in Bern überhaupt – der sachlich aber konsequent diesbezügliche Wahrheiten noch standhaft und mutig genug die Stange hält, wie Winkelried die Speere der Habsburger in der Schlacht, was erst den Eidgenossen den Sieg zur FREIHEIT und ANABHÄNGIGKEIT & SOUVERENITÄT brachte.
Adrian Amstutz (SVP) Rede während der Debatte zur MEI-NICHT-Umsetzung im Nationalrat in Bern. Seine Schlussfolgerung über den Nationalrat: Eine Mehrheit im Nationalrat hat i.S. MEI-Umsetzung unsere Bundesverfassung gebrochen, einfachvöllig ignoriert und so ausser Gefecht gesetzt. Seine Schlussfolgerung zur MEI-NICHT-Umsetzung im Nationalrat: “nicht erfüllt”.
Hier seine denkwürdige Rede:
https://www.youtube​.com/watch?v=5QtO_cXKgEk
“In die Geschichte eingehen wird deshalb die Rede von SVP-Nationalrat AMSTUTZ – einer der sehr wenigen Nationalräte in Bern überhaupt – der sachlich aber konsequent diesbezügliche Wahrheiten noch standhaft und mutig genug die Stange hält, wie Winkelried die Speere der Habsburger in der Schlacht, was erst den Eidgenossen den Sieg zur FREIHEIT und ANABHÄNGIGKEIT & SOUVERENITÄT brachte.”
Es ist richtig,
1) dass der Sieg von 1386 bei Sempach die Acht Alten Orte stärkte
2) dass auf der Seite der Habsburger hunderte Aargauer und Thurgauer umkamen (Ergänzung)
Nicht richtig ist,
1) dass da ein Held namens Ritter Arnold von Winckelried historisch verbürgt ist, der “standhaft und mutig” den Sieg herbeiführte
2) dass dieser Krieg den Eidgenossen die “FREIHEIT” brachte; sie blieben bis 1798 UNTERTANEN ihres lokalen Stadt- und Landadels
3) dass dieser Krieg der Eidgenossenschaft “FREIHEIT und ANABHÄNGIGKEIT & SOUVERENITÄT” brachte; sie blieb bis 1798 Teil des “Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation” (HRR)
© Die Geschichte schreiben bekanntlich immer die Sieger, R. Oberli.
SVP-Nationalrat AMSTUTZ – einer der sehr wenigen Nationalräte in Bern überhaupt – der sachlich aber konsequent diesbezügliche Wahrheiten noch standhaft und mutig genug die Stange hält, wie Winkelried die Speere der Habsburger in der Schlacht, was erst den Eidgenossen den Sieg zur FREIHEIT und ANABHÄNGIGKEIT & SOUVERENITÄT brachte.”
Ganz genau so ist es im Geistigen, im prinzipiellen Sinne RICHTIG, es braucht dazu nicht das in den Geschichtsbüchern aufgeschriebene dazu. Einen geistigen Inhalt muss man immer in Bildern halt etwas theatralisch umschreiben, damit es auch die kleinen Kinder verstehen mit ihrem fantastischen Herzen. Dazu sind dann auch die “Märchen” da, die eben auch keine eigentliche “Märchen” (über welche “Erwachsene” nur noch lachen) sind, sondern tiefe, ewig gültige (geistige) WAHRHEITEN.
Vielleicht so, wie Jesus Christus es uns in seiner Osterbotschaft ganz vorbildlich es uns vor gelebt hat, im leiblichen sterben für unsere Nächsten, die höchste Form der LIEBE. Dies um in der nachfolgenden seelisch/geistigen WIEDERGEBURT in ein neues, sinnvolleres Leben einzutauchen ?
Die wahre (seelisch/geistige) LIEBE gibt,
sie ist langmütig,
sie ist duldsam, und das Höchste,
sie fordert niemals.”
Die grösste MENSCHENLIEBE nach Jesus Lehre ist, wer sein Leben hingibt für seine Nächsten, wie z.B. der Verteidigungs-Soldat im Felde, oder eine werdende Mutter im Wochenbett.
Und genau dieses Prinzip der wahren LIEBE hat Jesus als geistiges Vorbild am Karfreitag uns ALLEN doch so vor gelebt, und nicht bloss immer nur davon geredet, so wie es die sogenannten “Gutmenschen”, gross teils auch aus rein materialistischen Motiven, es heute praktizieren. Ob er nun gekreuzigt, gepfählt, geköpft, ertränkt zu Tode (physisch) gebracht wurde, spielt absolut keine Rolle, ist reine Nebensache, unser Geist, unsere SEELE lebt EWIG im Kreislauf des LEBENS.
Was “FREIHEIT – GLEICHHEIT – BRÜDERLICHKEIT” für eine Bedeutung zukommt, das führen uns aktuellst ja gerade die “Gelbwesten” wieder in ganz Frankreich – ohne die rechts- links Extremen Gewalttäter – exemplarisch vor Augen.
Die heutigen materiell zu sehr verwöhnten, verweichlichten Eidgenossen geht es noch immer viel zu gut, die führen sich noch gleich selber ihrem EU-Schlächter zu, mittels Zustimmung zur eigenen Entwaffnung und EU-Rahmenvertrages. Die Mehrzahl der Menschen lernt im Leben halt ausschliesslich nur durch schwerzvolle, EIGENE Erfahrung.
Wünsche noch besinnliche Ostern.
Es ist richtig oder nicht
1) Dass da ein Devoter namens Oberli historisch verbürgt ist, der jede Tradition und Ahnenerzählung rundweg abstreitet, falls sie von Schweizer Siegen erzählen, sie aber jeweils vehement verbürgt haben will, falls daraus Unterwerfungsgesten der Schweizer konstruiert werden können.
2) Dass er mit allen möglichen Drehungen und Wendungen beteuert, die Schweizer wären weder frei noch seien sie je frei gewesen, deshalb seien weitere Einschränkungen der Bürgerfreiheit nur Schritte „in die richtige Richtung“.
3) Dass er nicht einmal eine Ahnung davon hat, dass das „Heilige Römische Reich“ keine Instanz war, die über die Schweizer Souveränität bestimmte, sondern dass die Kaiser nur insoweit formell akzeptiert wurden, als sie den Schweizern diese nicht streitig machen wollten.
Im Aargau sind die Burgen der Habsburger und das Legionärslager der Römer heutzutage Schmuckstücke des Kulturtourismus.
Dazu hat erst Napoleon das Ancient regime beendet und auch Untertanengebiete den Zürchern und Bernern gleichgestellt.
Die Franzosen waren massgeblich daran beteiligt, die Souvernität der alten Eidgenossenschaft hervorzuheben, um das allzu starke HRR zu schwächen.
Gerade die Zerstrittenheit unter alt und neugläubigen verhinderte, dass man sich einig in die Konflikte ausserhalb der eigenen Grenzen einmischen konnte.