Gegengeschäfte und Kampfjet – Kauf
Eine Kampfflugzeugbeschaffung mit Gegenge-
schäften öffnet Türen und Tore für Korruption oder
korruptionsähnliches Verhalten (“Vermittlungen un-
ter Kollegen” zum Beispiel).
Gegengeschäfte, die dem ‘know how’-Transfer und
dem langfristigen Erhalt der Investition dienen, sind
erlaubt und liegen unter 20% der Kaufsumme. Eine
Vorlage, die mehr als 20% für Gegengeschäfte
vorsieht, lehne ich ab.
Ebenso lehne ich eine Vorlage ab, die den zu be-
schaffenden Flugzeugtyp nicht nennt oder zumin-
dest klar sagt, dass die beiden amerikanischen
Flieger nicht in Frage kommen.
Ich will nicht mit Milliardenbeträgen die Industrie ei-
nes Landes unterstützen, das mit seiner Politik seit
über 50 Jahren zunehmend den Weltfrieden und
den Welthandel stört, Verabredungen nicht einhält
und Chaos verbreitet.
Zudem unterstütze ich die amerikanische Unter-
nehmerphilosophie nicht, die jede Ethik dem Ge-
winnmaximierungsziel unterordnet.
Die F/A-18E/F von Boeing stammt aus einer Firma,
welche diese Philosophie übermässig verfolgt und
sogar vor Experimenten mit Menschen nicht zu-
rückschreckt, indem sie – wider besseres Wissen –
zwei Verkehrsflugzeuge abstürzen lässt.
November 2019
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