Das Los entscheidet erst, wenn eine sorgfältige, rigorose Vorauswahl der Kandidierenden gemacht wurde. Nur wer fachlich und persönlich für den Posten geeignet ist, kommt überhaupt in den Lostopf. Die Chance, einen Job bestmöglich zu besetzen, ist so grösser als bei den heute üblichen Verfahren. «Old boys’ networks», Postenschacher, Klüngelwirtschaft, Vorurteile gegen über Minderheiten und sogar Korruption spielen beim heutigen Wahlverfahren eine viel zu grosse Rolle.
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Kommentare anzeigen Hide commentsVon \”Postenschacher, Klüngelwirtschaft und Korruption\” bei der Nomiantion und der Wahl von Bundesrichtern kann in der Schweiz im Ernst keine Rede sein. (Das sind üble Nachreden und bösartige Unterstellungen, die eigentlich nach den Forumsregeln gelöscht werden müssten.) Die Parteien prüfen – auch in ihrem eigenen Interesse – die Eignung der Interessierten mit viel Aufwand. Es gibt innerhalb der demokratischen Gewaltenteilung keine anderes unabhängiges Gremium, das die Nominationen vornehmen kann. Für die Wahl ist dann das Bundesgericht zuständig. Die Parteien nehmen keinen Einfluss auf die Arbeit der Bundesrichter, und die Bundesrichter wirken auch nicht in \”ihrer\” Partei mit. Es hat gegen Bundesrichter auch noch nie Untersuchungen wegen Unkorrektheiten gegeben. Mit der Bundesrichter-Lotterie versucht der Einzelinitiant, ein Milliardär, das Bundesgericht zu schwächen. Was dabei herauskommen kann, sieht man in Ungarn und in Polen.