Geplant ist eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, um Re-Exporte an Länder mit ähnlichen Exportkontrollmechanismen und Werten wie die Schweiz zu erlauben. Weitergaben an Drittländer sind daher nur erlaubt, wenn diese keine schweren Menschenrechtsverletzungen begehen und die Waffen nicht gegen Zivilisten eingesetzt werden.
Diese einschränkenden Bestimmungen kann die Schweiz nicht wirksam kontrollieren. Zielführend ist nur ein Wiederausfuhrverbot an kriegführende Staaten.
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