1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Kinderrenten im Ausland der Kaufkraft anpassen!

Gemäss einem Bun­des­ge­richts­ent​­scheid haben an­er­kannte Flücht­lin­ge, die eine IV-­Rente be­zie­hen, An­spruch auf Zu­satz­bei­träge für Kin­der (Kin­der­ren­ten), auch wenn diese nicht in der Schweiz le­ben. In Burma ver­dient ein Ar­bei­ter um­ge­rech­net zwei bis drei Fran­ken pro Tag. In mei­nem Be­trieb habe ich eine Bur­me­sin be­schäf­tigt, die mo­nat­li­che Kin­der­zu­la­gen von 400 Fran­ken für zwei Kin­der be­zog. Diese kön­nen sich auf un­sere Kos­ten quasi mit der Sänfte tra­gen las­sen. Un­sere Par­la­men­ta­rier:in​­nen müs­sen jetzt drin­gend han­deln und die Ren­ten der Kauf­kraft des be­tref­fen­den Lan­des an­pas­sen.

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