Anpassung des kantonalen Richtplans Aargau; Sachbereich H Hauptausrichtungen und Strategien, Kapitel H7 Klima; VernehmlassungDie Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzg...
Der Kanton Aargau will in seinem Richtplan behördenverbindliche raumplanerische Zielwerte für die Klimaneutralität bis 2050 festlegen. So sollen sich zum Beispiel neue Überbauungen an klimapolitischen Leitlinien ausrichten. Wollen sich die Leute wirklich vom Staat alles und jedes detailliert vorschreiben lassen, wie sie zu leben haben? Wäre es nicht besser, mittels Lenkungsabgaben auf dem CO2-Ausstoss – einem marktwirtschaftlich verträglichen Instrument – den Klimaschutz voranzubringen? Gebote und Verbote sind freiheitsfeindliche wirtschaftspolitische Instrumente. Auf ihren Einsatz sollte, wo es möglich ist und Alternativen bestehen, verzichtet werden.
Zu den Details:
Hauptausrichtung
Der zweite Satz ist nicht logisch mit dem ersten Satz verknüpft. Der erste Satz ist eine Zielsetzung zum Klimaschutz. Der zweite Satz beinhaltet Massnahmen zur Klimaanpassung.
H 7.2 und H 7.6
Wollen sich die Leute und Unternehmungen wirklich zu einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung zwingen lassen? Diese Strategie könnte für die Zukunft konkret heissen: möglichst wenig neue Einfamilienhäuser, möglichst hohe Siedlungsdichte an ausgewählten Standorten. Wollen wir das? Warum tut der Kanton Aargau im Gegenzug nichts gegen die masslose Zuwanderung? Dies würde das CO2-Ziel viel leichter erreichbar machen. Warum geht man mit einer Selbstverständlichkeit davon aus, dass sich die Prognose + 200‘000 Einwohner:innen bis 2050 erfüllt? Wieso wird diese Prognose wie ein Ziel behandelt?
H 7.7
Wird eine Kosten/Nutzen-Abwägung bei Infrastrukturprojekten obsolet? Wird der Klimaschutz als oberstes Ziel absolut gesetzt? Soll der Kanton seine ganze Politik auf das übergeordnete Ziel „Netto-Null bis 2050“ ausrichten?
Die KlimapolitikDie Klimapolitik ist die Diskussion und der Erlass von Massn... der Schweiz, ihrer Kantone und Gemeinden soll sich an den konkret umgesetzten Massnahmen und deren Ergebnissen in den benachbarten Staaten und Regionen ausrichten. Ein idealistischer Alleingang der Schweiz ist als unverhältnismässig abzulehnen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDas ist wieder so ein kantonaler \”Richtplan\”, der keine griffigen Massnahmen gegen die Klimaerwärmung ab HEUTE vorschreibt und einführt, als ob wir noch Jahrzehnte Zeit für ein solches Geschwurbel hätten.
https://vimentis.ch/klimaerwaermung-begrenzung-auf-25-grad-bis-2050-realistisch/
Und nochmals, Herr Schneider: Die Grenzschliessung für Zuwanderer würde unsere Wirtschaft an die Wand fahren, wenn sie überhaupt möglich wäre. Sie haben im übrigen auch immer noch nicht begriffen, dass die Zuwanderer in ihrem Land ebenso viel CO2 erzeugen wie bei uns, Sie reiten da auf einer Scheinlösung herum.
Jeder Zuwanderer von einem armen in ein reiches Land, also von Süden nach Norden, steigert den Ressourcenverbrauch. Das ist der Wohlstandseffekt!
Jede Zuwanderung von Süden nach Norden, von warmen armen Ländern in kalte reiche Länder erhöht den Energieverbrauch pro Kopf.
Ihr Dichtestress durch Zubauen und Ausländerzuzug in Ihrer Hüslisiedlung in Küttigen muss immens sein, Herr Schneider.