1. Sicherheit & Kriminalität

Neues aus Absurdistan?

Eine eine kleine Fra­ge. Wes­halb wer­den Täter, wel­che aus­ge­reist sind nach einer Straf­tat wie­der zurück­ge­holt? Ist dies was aus Ab­sur­di­stan? So fragt sich auch der Ver­fas­ser die­ses Tex­tes:
An See­ho­fer und Co:
WARUM HOLT IHR DIE­SEN MUT­MASS­LI­CHEN MÖR­DER ZURÜCK?? Liebe Freun­de, ich bin fast immer auf der Seite der Flücht­lin­ge. Ich mache auch per­sön­lich viel für sie. Aber die Rück­führung von Su­san­nas mut­maß­li­chem Ver­ge­wal­ti­ger und Mör­der nach Deutsch­land ist eine krasse Fehl­ent­schei­dung. Da ist nichts zu Ende gedacht.

  1. Der Mörder würde in der „Autonomen Region Kurdistan im Irak“ schneller und härter bestraft als in Deutschland. Das wäre in diesem Fall auch nicht falsch. In Deutschland bekommt er als 20-Jähriger möglicherweise nur 15 Jahre Gefängnis. Über die im Irak drohende Todesstrafe könnte man mit den befreundeten Kurden in Erbil sicher reden.
  2. Der Mörder ist kein Deutscher. Wir haben nach seiner Flucht aus Deutschland ihm gegenüber keinerlei Verpflichtungen mehr. Er hat diese Verpflichtungen selbst aufgehoben. Kein Gesetz der Welt zwingt uns, geflohene ausländische Straftäter zurück zu holen, wenn fest damit zu rechnen ist, dass sie auch in ihrem Heimatland bestraft werden.
  3. Die Rückführung des Täters kostet unverantwortlich viel Geld. Von den zukünftigen Kosten ganz zu schweigen. Das hat dieser Vergewaltiger und Mörder nicht verdient. Nichts, aber auch gar nichts spricht für die Rückholung dieses Mannes, der ein derart scheußliches Verbrechen begangen hat: -Einem wehrlosen jungen Mädchen gegenüber. -Seinem Gastland Deutschland gegenüber. -Gegenüber allen anderen in Deutschland auf Asyl hoffenden echten Flüchtlingen. Sie sind nun der endlosen Hetze der Rechtsradikalen ausgesetzt. Wenn die Tat nicht so abscheulich wäre, würde man sagen: Was für ein Schildbürgerstreich, was für eine Eselei! Das sind schon seltsame „Sicherheitspolitiker​“, die einen Mann, den sie erst abschieben wollten, auf Staatskosten wieder nach Deutschland holen, nachdem er zum Vergewaltiger und Mörder wurde.

Willkommen in Absurdistan!
Euer JT.
Ich gebe ihm entsprechend recht, sollte es denn möglich sein im Heimatland Täter entsprechend zu bestrafen und bringt dies wirklich eine Kostenersparnis. Stellt sich also noch die Frage ob es solche Fälle auch in der Schweiz gibt (wenn ja wie viele inkl. Begründung -> Abkommen etc.)

Was meint Ihr Mitleser und -schreiber dazu?

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Neues aus Absurdistan?
  • Juni 11, 2018

    Vermutlich wollte man ihn nach Deutschland holen, weil doch schwer anzunehmen ist, dass er im Irak letztlich doch straffrei ausgegangen wäre. Dort ist die Lager der Justiz noch lange nicht stabil und bezeichnenderweise wurde er auch durch Kurdenmilizen im letzten Augenblick aufgehalten. Er wäre also kurz nachher schon in Sicherheit gewesen und das wollte man vermutlich verhindern.

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    • Juni 11, 2018

      Danke für Ihre Überlegung Herr Scheiwiller. Es können jedoch durchaus entsprechende Abkommen abgemacht werden. Wobei dazu auch der Beitrag der Schweiz (ev. Kosten oder Überprüfung der Haft etc. angeschaut werden können).

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    • Juni 11, 2018

      Frau Sägesser,
      ich glaube der Irak hat im Moment ganz andere Probleme als Auslieferungsverträge​ oder Übernahme der Jurisprudenz mit der Schweiz oder der EU abzuschliessen. Das kommt dann vielleicht in einigen Jahren. Und bis dahin finde ich es richtig, wenn die europäischen Staaten bei Mord und ähnlich schweren Delikten die Täter ausliefern lassen. Eine Nichtbestrafung, wäre für die Opferfamilien wohl unerträglich.

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  • Juni 11, 2018

    Hier sind mal zwei Links dazu:
    https://www.ta​gesanzeiger.ch/schwei​z/standard/Kriminelle​-Auslaender-sitzen-ih​re-Strafe-fast-immer-​in-der-Schweiz-ab/sto​ry/30207503
    https://​www.admin.ch/opc/de/c​lassified-compilation​/20010294/index.html

    Einerseits ist es offenbar nicht einfach, solche Abkommen abzuschliessen, andererseits gelingt es doch. Was ist besser? Die Strafe von verurteilten Ausländern im Heimatland absitzen lassen (Knast kostet den Steuerzahler viel) oder einfach mal hierabsitzen lassen. Wie genau läuft dies und wie sollte dies wirklich laufen (Theorie/Praxis inkl. Unterschied und Konsequenzen).

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  • Juni 11, 2018

    > Wes­halb wer­den Täter, wel­che aus­ge­reist sind nach einer Straf­tat wie­der zurück­ge­holt?

    Na​ weshalb wohl, mit solchen Leuten verdienen sich die Juristen dumm und dämlich, und da wäre es doch wirklich nur blöd, auf derartig lukrative Geschäft zu verzichten.

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  • Juni 12, 2018

    Wenn die Tat in Deutschland begangen wurde, muss der Prozess auch in Deutschland stattfinden.

    Wenn man ihn später die Strafe in einem anderen Land absitzen lässt, ist das eine andere Sache.

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    • Juni 14, 2018

      Im Irak steht darauf die Todesstrafe. Was ja angemessen ist in so einem Fall.

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    • Juni 15, 2018

      Ganz genau, Todesstrafe für Mörder und Kinderschänder. Auch für weisse Europäer.

      Breivik,​ Thomas Mair, NSU, Gruppe Freital und Reichsbürger: alle an den Galgen.

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