Eine eine kleine Frage. Weshalb werden Täter, welche ausgereist sind nach einer Straftat wieder zurückgeholt? Ist dies was aus Absurdistan? So fragt sich auch der Verfasser dieses Textes:
An Seehofer und Co:
WARUM HOLT IHR DIESEN MUTMASSLICHEN MÖRDER ZURÜCK?? Liebe Freunde, ich bin fast immer auf der Seite der Flüchtlinge. Ich mache auch persönlich viel für sie. Aber die Rückführung von Susannas mutmaßlichem Vergewaltiger und Mörder nach Deutschland ist eine krasse Fehlentscheidung. Da ist nichts zu Ende gedacht.
- Der Mörder würde in der „Autonomen Region Kurdistan im Irak“ schneller und härter bestraft als in Deutschland. Das wäre in diesem Fall auch nicht falsch. In Deutschland bekommt er als 20-Jähriger möglicherweise nur 15 Jahre Gefängnis. Über die im Irak drohende Todesstrafe könnte man mit den befreundeten Kurden in Erbil sicher reden.
- Der Mörder ist kein Deutscher. Wir haben nach seiner Flucht aus Deutschland ihm gegenüber keinerlei Verpflichtungen mehr. Er hat diese Verpflichtungen selbst aufgehoben. Kein Gesetz der Welt zwingt uns, geflohene ausländische Straftäter zurück zu holen, wenn fest damit zu rechnen ist, dass sie auch in ihrem Heimatland bestraft werden.
- Die Rückführung des Täters kostet unverantwortlich viel Geld. Von den zukünftigen Kosten ganz zu schweigen. Das hat dieser Vergewaltiger und Mörder nicht verdient. Nichts, aber auch gar nichts spricht für die Rückholung dieses Mannes, der ein derart scheußliches Verbrechen begangen hat: -Einem wehrlosen jungen Mädchen gegenüber. -Seinem Gastland Deutschland gegenüber. -Gegenüber allen anderen in Deutschland auf Asyl hoffenden echten Flüchtlingen. Sie sind nun der endlosen Hetze der Rechtsradikalen ausgesetzt. Wenn die Tat nicht so abscheulich wäre, würde man sagen: Was für ein Schildbürgerstreich, was für eine Eselei! Das sind schon seltsame „Sicherheitspolitiker“, die einen Mann, den sie erst abschieben wollten, auf Staatskosten wieder nach Deutschland holen, nachdem er zum Vergewaltiger und Mörder wurde.
Willkommen in Absurdistan!
Euer JT.
Ich gebe ihm entsprechend recht, sollte es denn möglich sein im Heimatland Täter entsprechend zu bestrafen und bringt dies wirklich eine Kostenersparnis. Stellt sich also noch die Frage ob es solche Fälle auch in der Schweiz gibt (wenn ja wie viele inkl. Begründung -> Abkommen etc.)
Was meint Ihr Mitleser und -schreiber dazu?
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Kommentare anzeigen Hide commentsVermutlich wollte man ihn nach Deutschland holen, weil doch schwer anzunehmen ist, dass er im Irak letztlich doch straffrei ausgegangen wäre. Dort ist die Lager der Justiz noch lange nicht stabil und bezeichnenderweise wurde er auch durch Kurdenmilizen im letzten Augenblick aufgehalten. Er wäre also kurz nachher schon in Sicherheit gewesen und das wollte man vermutlich verhindern.
Danke für Ihre Überlegung Herr Scheiwiller. Es können jedoch durchaus entsprechende Abkommen abgemacht werden. Wobei dazu auch der Beitrag der Schweiz (ev. Kosten oder Überprüfung der Haft etc. angeschaut werden können).
Frau Sägesser,
ich glaube der Irak hat im Moment ganz andere Probleme als Auslieferungsverträge oder Übernahme der Jurisprudenz mit der Schweiz oder der EU abzuschliessen. Das kommt dann vielleicht in einigen Jahren. Und bis dahin finde ich es richtig, wenn die europäischen Staaten bei Mord und ähnlich schweren Delikten die Täter ausliefern lassen. Eine Nichtbestrafung, wäre für die Opferfamilien wohl unerträglich.
Hier sind mal zwei Links dazu:
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Kriminelle-Auslaender-sitzen-ihre-Strafe-fast-immer-in-der-Schweiz-ab/story/30207503
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010294/index.html
Einerseits ist es offenbar nicht einfach, solche Abkommen abzuschliessen, andererseits gelingt es doch. Was ist besser? Die Strafe von verurteilten Ausländern im Heimatland absitzen lassen (Knast kostet den Steuerzahler viel) oder einfach mal hierabsitzen lassen. Wie genau läuft dies und wie sollte dies wirklich laufen (Theorie/Praxis inkl. Unterschied und Konsequenzen).
> Weshalb werden Täter, welche ausgereist sind nach einer Straftat wieder zurückgeholt?
Na weshalb wohl, mit solchen Leuten verdienen sich die Juristen dumm und dämlich, und da wäre es doch wirklich nur blöd, auf derartig lukrative Geschäft zu verzichten.
Wenn die Tat in Deutschland begangen wurde, muss der Prozess auch in Deutschland stattfinden.
Wenn man ihn später die Strafe in einem anderen Land absitzen lässt, ist das eine andere Sache.
Im Irak steht darauf die Todesstrafe. Was ja angemessen ist in so einem Fall.
Ganz genau, Todesstrafe für Mörder und Kinderschänder. Auch für weisse Europäer.
Breivik, Thomas Mair, NSU, Gruppe Freital und Reichsbürger: alle an den Galgen.