Wir dür­fen über diese In­itia­tive ab­stim­men http://www.werbewoche​.ch/no-billag-initiat​ive-eingereicht. Doch um was geht es? Fern­se­hen und Ra­dio! Las man doch oft nur über Fern­se­hen und dass das Fern­seh­pro­gramm nicht ge­fällt, so­wie, dass am Ar­beits­platz kein Fern­se­hen ge­schaut würde etc. Bevor man einen Unmut über die Bil­lag los­lässt, sollte man doch Wis­sen um was es geht und sich seine Mei­nung vollstän­dig und kor­rekt bil­den (wie für jede an­dere In­itia­tive auch. Hier der In­itia­tiv­text im Wort­laut: Die Bun­des­ver­fas­sung wird wie folgt geän­dert: Art. 93 Ra­dio und Fern­se­hen 1 ­Die Ge­setz­ge­bung über Radio und Fern­se­hen sowie über an­dere For­men der öf­fent­li­chen fern­mel­de­tech­ni­s​chen Ver­brei­tung von Dar­bie­tun­gen und In­for­ma­tio­nen ist Sache des Bun­des. 2 ­Die Un­ab­hän­gig­keit von Radio und Fern­se­hen sowie die Au­to­no­mie in der Pro­gramm­ge­stal­tun​g sind ge­währ­leis­tet. 3 ­Der Bund ver­stei­gert re­gel­mäs­sig Kon­zes­sio­nen für Radio und Fern­se­hen. 4 Er sub­ven­tio­niert keine Ra­dio- und Fern­seh­sta­tio­nen.​ Er kann Zah­lun­gen zur Aus­strah­lung von dring­li­chen amt­li­chen Mit­tei­lun­gen täti­gen. 5 ­Der Bund oder durch ihn be­auf­tragte Dritte dür­fen keine Emp­fangs­ge­bühren er­he­ben. 6 ­Der Bund be­treibt in Frie­dens­zei­ten keine ei­ge­nen Ra­dio- und Fern­seh­sta­tio­nen.​ Art. 197 Ziff. 11

11. Übergangsbestimmung zu Art. 93 (Radio und Fernsehen) 1 Werden die gesetzlichen Bestimmungen nach dem 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt, so erlässt der Bundesrat bis zum 1. Januar 2018 die erforderlichen Ausführungsbestimmung​en. 2 Werden die gesetzlichen Bestimmungen nach dem 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt, so erlässt der Bundesrat bis zum 1. Januar 2018 die erforderlichen Ausführungsbestimmung​en.

3 Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen werden die Konzessionen mit Gebührenanteil entschädigungslos aufgehoben. Vorbehalten bleiben Entschädigungsansprüc​he für wohlerworbene Rechte, die den Charakter von Eigentum haben. http://www.nobillag.c​h/index.php/de-DE/die​-initiative-alles-wis​senswerte/initiativte​xt Meine Gedanken und Überlegungen anderer dazu:

  • Versteigerung:​ Bedeutet dies keine Gratisfrequenz, kein Gebührensplitting, kein Leistungsauftrag wie in folgendem Beitrag geschrieben? http://www.persoenlic​h.com/news/medien/sol​len-radio-und-tv-konz​essionen-versteigert-​werden-294400#.Vm25VJ​rMtjo

  • Kein Geld vom Bund mehr ausser für Zahlungen für dringende Mitteilungen. Welches sind dann die dringenden amtlichen Mitteilungen? Abstimmungen? Wahlen? Oder gar nur im Katastrophen oder Kriegsfall? -> wie ist da der Auftrag an den Bund?

  • Was geschieht, wenn Private bezahlen und befehlen? Werbeblöcke erhöht? Nur den Bezahlern gefällige Informationen samt Nachrichten/Tageschau​? Wahl- und Abstimmungsverhalten zumindest versuchen zu beeinflussen? (Der Sinn ist es Fernsehen und Radio für alle Bereiche anzubieten. Die öffentlich rechtlichen müssen Nachrichten Kultur und Unterhaltung für alle Interessengruppen anbieten. Doch das müssen die Privaten nicht!)

    Weitere Links kann man finden:

z.B. http://www.bakom.admi​n.ch/themen/radio_tv/​marktuebersicht/index​.html?lang=de

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: No Billag
  • Dezember 14, 2015

    Habe mir auch Gedanken gemacht was sich für mich ändern würde mit der Annahme der No Billag.

    Im Alltag rein garnichts, da ich technisch als Satelieten TV Nutzer ohe Kabelanschluss kein SRG Programm empfangen kann und auch kein Bedürfniss habe dies zu ändern.
    Aber einmal im Jahr da wäre dieser Freudentag, nichts mehr zu bezahlen müssen für etwas das ich nicht nutzen kann und will.

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    • Juli 19, 2021

      @Willi Frischknecht. Dann gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie als nicht Benutzer auch nicht zu Hause, im Auto oder bei der Arbeit (sollten Sie einer Arbeit nachgehen) Radio hören? Schliesslich betrifft es nicht nur das TV-Programm sondern auch das Radioprogramm, welches finanziert werden muss.

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    • Juli 19, 2021

      Sägesser Barbara, Willi Frischknecht hört zu Hause eben auch Radio, zugeführt durch seine Satellitenanlage. Am Arbeitsplatz, wenn schon dann schon. durch den Arbeitgeber bezahlt.

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    • Juli 19, 2021

      Genau das ist richtig Frau Sägesser, zu Hause oder bei der Arbeit habe ich seit Jahren kein Radio Gerät da es nicht mein bevorzugtes Medium ist. Im Auto höre ich werbefinanziertes Privatradio. öfters auch aus dem nahe Ausland.
      Es ist nun mal im Leben so, wenn ich eine Leistung haben möchte bin ich auch bereit diese zu bezahlen, aber für Leistungen zu zahlen die ich nicht möchte geht mir ziemlich auf den Geist.
      Mit dem neuen RTVG hätte der Bund es in der Hand gehabt die Billag aufzulösen, da es für die Eintreibung dieser “Mediensteuer” keine private Firma mehr braucht.

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  • Dezember 15, 2015

    Danke allen für Ihre Beiträge!

    @Herr Rohner. Ich musste mich bei Ihrem Beitrag fragen, ob Sie Herrn Frischknecht so gut kennen? Man kann übrigens auch selbständig sein und dann müsste man als Unternehmer selber Billag bezahlen.

    @Herr Frischknecht. Es geht nicht nur ums nicht konsumieren und nicht bezahlen wollen bei dieser Initiative. Es geht um den Leistungsauftrag und die Vielfalt (vier sprachige Schweiz etc.). Entsprechend sollte man schon mal weiterführende Gedanken machen dürfen als zum eigenen Geldbeutel und gegebenenfalls Unlust über das Programm (wäre es ihr Geschmack würden Sie es wohl eher ändern wollen).

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    • Juli 19, 2021

      Genau dieser Leistungsauftrag würde mit der Annahme endlich eliminiert, weil es kaum noch ein Bedürfnis gibt, zumindest waren knapp 50 % der Stimmenden anlässlich der Abstimmung über die RTGV dieser Meinung.

      Fakt ist, wir leben in einer Medialen Welt in der ich mich 24 Std, informieren kann und dies im Gegensatz zu den SRF Programmen auch noch neutral.

      Wenn Sie gerne Staats.- Fernsehen .- Radio schauen dann dürfen nach einer etwaigen Annahme der NO BILLAG ein ABO bei SRF lösen.

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    • Juli 19, 2021

      @Sägesser Barbara, wer lesen kann ist im Vorteil. Herr Frischknecht schreibt ja selbst, dass er Sateliten Nutzer ist. Somit brauche ich Herrn Frischknecht nicht persönlich zu kennen.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Sägesser, die Erfüllung des Service public liegt dann in der Verantwortung des Bundes. Ist das so schwer zu verstehen?

      Was ist denn Service public in Bezug auf die Medien? Weder Benissimo noch DGST oder sonstiger Schwachsinn, welchen sich die SRG zig Millionen Franken kosten lässt (wohlgemerkt nicht mit verdientem, sondern mit zwangsweise generierten Gebühren), sondern Informationssendungen​, welche vom Bund in Bezug auf ihre Relevanz und Häufigkeit beurteilt werden sollen. Dafür kann und soll der Bund auch das Geld aufbringen. Alles, was darüber hinaus geht, liegt in der Verantwortung der SRG, welche nach Wegfall der Billag- Gebühren endlich in Eigenverantwortung das tut, was sie schon heute tut, ledlgich nicht mehr mit der Sicherheit der Gebührengelder, was letztendlich auch der Qualität der SRG zugute kommen dürfte. Und wenn nicht: Wer würde es vermissen?

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  • Dezember 15, 2015

    Ich kann verstehen, weshalb die links/Grünen hier für den SP-Propagandasender SRG Werbung machen! Heute muss jeder 462.- /Jahr für die SP-Propaganda bezahlen. Bei einer Privatisierung, gäbe es bei der SRG keinen Platz mehr für irgendwelche Ideologien! Dies würde bedeuten, dass für dieselbe SP-Propaganda müsste der einzelne SP-ler nicht mehr 462.- wie heute, sondern vermutlich 5000.- pro Jahr zahlen, und sowas will kein SP-ler. Getreu dem echten SP-Moto: Für Alle die Kosten, statt für wenige, welche den Mist wollen!

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  • Dezember 15, 2015

    Wenn es bei dieser Initiative nur um die Abschaffung der BILLAG ginge, könnte man einfach über andere Finanzierungsquellen sprechen, z.B. über die Finanzierung über die Einkommens- oder die Mehrwertsteuer. Die Initianten wollen aber etwas ganz anderes, nämlich die Abschaffung der staatlichen Fernseh- und Radioprogramme.

    Art. 93 Abs. 5 und Abs. 6.: “Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben”, und “Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.” Das heisst konkret: Wer Ja zur No-Billag-Initiative sagt, schafft unser Staatsfernsehen und –Staatsradio (Sport, Politik, Wirtschaft, Nachrichten, Wetter, Unterhaltung) ab, das 4 Landesprachen und Regionen der Schweiz berücksichtigt. Würde die No-Billag-Initiative angenommen, dann gäbe es nur noch Privatsender oder private Propagandasender wie Blocher-TV. Wer Geld hat, befiehlt. Das beweisen die Fernsehkanäle von Murdoch und Berlusconi.

    Allerd​ings würde ich ein Abspecken der Programme begrüssen. Aber welche Sendungen sollten eingespart werden? Als Sportmuffel könnte ich getrost auf Sportübertragungen verzichten, ebenso auf teure Unterhaltungssendunge​n, möchte jedoch Nachrichten, politische und Dok-Sendungen und “SRF bi de Lüt” nicht missen. Aber da bekanntlich die Geschmäcker verschieden sind, wäre ein Abspecken fast unmöglich. Schliesslich sollten die Bedürfnisse aller HörerInnen und ZuschauerInnen berücksichtigt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Ohne Art. 93 Abs. 5 und Abs. 6.: wäre es auch sinnlos, wer das Geld eintreibt ist eigentlich egal, das Ziel ist und bleibt die Abschaffung des Staatsbetriebes SRF und deren Ableger.

      Finanzierung ist doch kein Problem, da gibt viele Anhänger der SRF, wenn diese auch den Worten Taten folgen lassen, lösen die ein ABO und für die ändert sich auch nichts.
      Oder hat das SRF einfach nicht genug Qualität um im Wettbewerb zu bestehen?

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin nicht bereit,diesen Milliarden-Moloch Werbung,mit Gebühren zu subventionieren!Entwe​der bezahle ich Gebühren,dann ist es Fernsehen ohne Werbung,oder es ist Fernsehen mit Werbung dafür ohne Gebühren.wenn man mit über einer Milliarde Franken Gebührengeldern kein Fernsehen machen kann,dann muss man beim leistenden Personal über die Bücher !Dann stimmt etwas nicht!Hoffentlich sind noch ein paar mehr der gleichen Meinung!

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  • Dezember 15, 2015

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