1. Politisches System

Notrecht: Ecstasy für die Eliten!

„Anscheinend rückt beim Bundesrat der ursprüngliche Sinn des Notrechts in den Hintergrund. Es wird heute als eine «Allzweckwaffe der Aufgabenbewältigung» oder «Generalvollmacht» verwendet.

Damit wird der Begriff des Notrechts verwässert, und es werden immer mehr Situationen des Alltags als «Not» verstanden. Die ständige Häufung des Notrechts ist eine wachsende Gefahr für unsere Demokratie, weil gewählte Vertreter und die

Bevölkerung immer häufiger vom Diskurs ausgeschlossen werden. Notrecht hatte mit «Recht» noch nie etwas zu tun; es war schon immer Handeln ausserhalb des Rechts. Neuerdings hat es auch nichts mehr mit «Not» zu tun. Vielmehr führt der Bundesrat in Selbstberauschung und in Eigenregie das Drehbuch «Schweiz». Das «Notrecht» ist zum Ecstasy für die Eliten geworden (Hermann Lei in Schweizerzeit vom 7. April 2023)

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Comments to: Notrecht: Ecstasy für die Eliten!
  • April 15, 2023

    Herrmann Lei, der Verfasser dieser Schreibe, hätte eigentlich genug vor der eigenen Tür zu wischen:

    \”Lei spielte eine zentrale Rolle in der Affäre Hildebrand um den damaligen Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand. Gemäss dem Bankratspräsidenten Hansueli Raggenbass nahm Lei gestohlene Kundendaten der Bank Sarasin zu einem Konto von Hildebrand entgegen und leitete sie an Christoph Blocher weiter.[8] Dieser legte sie Bundespräsidentin Calmy-Rey vor.[9] Lei, der sich durch Rechtsanwalt Valentin Landmann vertreten lässt,[10] leitete die Unterlagen auch an Weltwoche-Journalisten Urs Paul Engeler weiter.[11] Im Zuge dieser Affäre trat Hildebrand zurück.[12] Lei erhielt vom Vorstand des Thurgauischen Anwaltsverbands (TVA) eine formelle Ermahnung wegen seiner in den Medien in rüden Worten gezeigte Freude über Hildebrands Rücktritts.[13][14] Am 13. Januar 2012 wurde eine Strafuntersuchung gegen Lei und den Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid (inzwischen eingestellt[15]) wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz (Art. 47 BankG) bzw. eine Teilnahme daran eingeleitet. Lei wird zusätzlich die Verletzung des Berufsgeheimnisses vorgeworfen. Es fanden diverse Hausdurchsuchungen und Befragungen statt.[16][17] Am 25. Januar 2012 trat Lei aus der Justizkommission des Thurgauer Grossen Rats zurück.[18] Die Staatsanwaltschaft erliess 2013 einen Strafbefehl gegen Lei wegen versuchter Anstiftung und Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses sowie mehrfacher Verletzung des Schriftgeheimnisses. Das Verfahren wegen der Verletzung des Geschäfts- und Berufsgeheimnisses wurde eingestellt. Lei erhob Einsprache gegen den Strafbefehl,[19] so dass es am 30. März 2016 zum Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich kam. Im Berufungsprozess sprach das Obergericht am 23. August 2017 Lei wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig.[20][21] Allerdings sei der Gang an die Medien gerechtfertigt gewesen, weil angesichts der Devisentransaktionen des Nationalbankpräsidenten zumindest der Verdacht bestanden habe, dass ein «moralisch höchst verwerfliches Handeln» und damit ein «skandalöses Verhalten» bei Philipp Hildebrand vorgelegen habe.[22]\” (Wikipedia)

    Ausserdem: 2012 schrieb die Wochenzeitung (WOZ), dass Lei als Halter der Internetadresse adolf-hitler.ch eingetragen gewesen sei.

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  • April 16, 2023

    Wie sollen denn die Strafverfolgungsbehörden realistischerweise an die Informationen über die krummen Geschäfte der Banken und der Bankkunden herankommen? Ohne Whistleblower geht das doch gar nicht!

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