„Was muss ich auf den Wahlzettel schreiben, damit es dir am meisten bringt?“ Diese Frage wird mir in den letzten Tagen oft gestellt. Der Grund: Fast alle haben nun das Wahlmaterial erhalten. Und so einfach ist es eben gar nicht, dieses Wählen. Im Wahlcouvert stecken neben zig Broschüren auch vorgedruckte und nicht vorgedruckte Zettel zur National-und Ständeratswahl. Viele verlieren ob dieser Informationsflut den Überblick. Ehrlich gesagt, auch ich als Kandidat bin mir nicht immer im Klaren, was man nun darf und was nicht. So gibt es Fragen, die ich bis vor kurzem nicht auf Anhieb beantworten konnte. Oder hätten Sie es gewusst?
A) Bis wann darf man brieflich abstimmen?
B) Was passiert, wenn auf einem Wahlzettel zu viele Namen stehen?
C) Darf ich auch Leute wählen, die nicht offiziell kandidieren?
Nun, die zu Beginn dieses Blog-Eintrags gestellte Frage ist einfach zu beantworten: Wenn Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten gezielt unterstützen wollen, dann schreiben Sie auf den leeren Wahlzettel in die Kopfzeile seine Listennummer und seine Listenbezeichnung. Anschliessend fügen Sie zweimal seinen Namen und die entsprechende Kandidatennummer ein. Mit der richtigen Listennummer erhält seine Partei die maximale Anzahl Listenstimmen. Mit der Kumulation seines Namens erhält er die maximale Anzahl persönlicher Stimmen.
Noch viel wichtiger als solche Spielereien ist aber, dass Sie tatsächlich wählen gehen. Denn in einem demokratischen Land hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und ich persönlich finde, Abstimmen und Wählen gehört zu den Pflichten.
Auflösung: A) Stimmcouvert muss spätestens am Freitag, 21. Oktober, um 17 Uhr eingetroffen sein. B) Überzählige Namen werden von unten her gestrichen. Der Wahlzettel bleibt gültig. C) Nein. Wenn Sie trotzdem jemanden aufschreiben, bleibt der Wahlzettel gültig.
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Kommentare anzeigen Hide commentsSonst behauptet die SP doch, nur die SVP müsse ihren Wählern noch vorsagen, wie die Wahlzettel auszufüllen sind…