1. Sonstiges

Pensionskassen Anlagedilemma

Die sog. ka­pi­tal­ge­deckte Vor­sorge funk­tio­niert natür­lich auch in Um­la­ge, wie denn sonst. Da es sich bei die­ser Form um den Auf­be­wah­rungs­an­t​eil (Spa­ren) in den Leis­tungs­prei­sen geht, muss immer wie­der neues Geld ge­schöpft wer­den, aus­ge­nom­men die Bil­dung wird über Pas­si­vum­la­gen (Ab­nahme und Zu­nahme von Geld­ver­mö­gen) vor­ge­nom­men. Wenn nun eine PK die An­lage über ein Neu­bau vor­nimmt, wer­den die Bei­träge mit­fi­nan­ziert!

Es ist nicht unser Geld, wir zahlen es auch nicht! Es wird uns als Gegenwert der Leistung zugeordnet.

Wäre die Vorsorge nicht privatisiert worden, sondern was einzig korrekt gewesen wäre, über den Staat zwischen Wirtschaft und Staat abgewickelt wäre diese eine Art Staatsfonds! Die Grundvorsorge hat den einen ordentlichen Lebensunterhalt abzudecken und hat als Kopfpauschale zu erfolgen!

Das Überobligatorium ist die Angelegenheit zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer, hier hat sich der Staat, herauszuhalten!

Die Umlage der Gemeinwohl- und Sozialanteile der Geldschöpfung hat zudem direkt aus den Wirtschaftseinnahmen zwischen Wirtschaft und Staat zu erfolgen. Das kreierte Zahler Phantom hat ausgedient und der Spieltrieb der Politikpuppen am Draht der Macht wäre eingedämmt.

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  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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