1. Umwelt, Klima & Energie

Raumplanung Schweiz: Von der Steuerung der Siedlungsentwicklung zur Buchhaltung des Flächenverbrauchs

Während in den 60er und 70er Jahre grosse Hoffnungen in die Raumplanung gesetzt wurden, sie könne die Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung im Raum grossräumig steuern, ist ihr Stellenwert in der Gegenwart auf die kleinräumige Optimierung und auf die Flächenbuchhaltung über die Güte und den Verbrauch von Kulturland- und Fruchtfolgeflächen durch die Siedlungsentwicklung geschrumpft. Eine traurige Entwicklung.

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Comments to: Raumplanung Schweiz: Von der Steuerung der Siedlungsentwicklung zur Buchhaltung des Flächenverbrauchs
  • Dezember 12, 2022

    Baut man intelligent und in die Höhe wird eine 10x kleinere Fläche benötigt. Solche Quartiere könnten viel Grünfläche und Zentren (Restaurant, Einkauf, Kontakte/Anlässe etc. enthalten) enthalten. So hätte man mehr Anbaufläche für Nahrungsmittel. Aber man will ja nicht in einem \”Hühnerstall\” leben, Autos sollen auch immer grösser werden, doch die Parkplätze wachsen nicht mit … Lieber lebt man in einem Einfamilienhaus auf dem Lande, fährt dann alleine im Auto zur Arbeit. Mehr Autos pro Familie inkl. Parkplatzbedarf rechnet sich … auch auf den Strassen etc. Verschiedene Beziehungsformen benötigen separate Wohnungen etc. etc. etc.

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  • Dezember 12, 2022

    Wenn man in die Höhe baut, werden die Grünflächen erhalten oder sogar vergrössert, so durch die \”Dachbegrünung\”. Ein Beispiel für eine Stadt, die viel Grünraum in ihr Stadtbild integriert, ist Basel. Die am dichtesten besiedelte Stadt der Deutschschweiz gilt als die Stadt, welche weltweit den grössten Anteil an begrünten Dachflächen aufweist. Basel hat wegen der begrenzten Fläche keine Möglichkeit, sich nach aussen auszubreiten. Die einzige verbleibende Wachstumsrichtung geht deshalb in die Höhe. Damit durch dieses Wachstum Grünflächen nicht verschwinden, hat Basel die Förderung der Grünräume gesetzlich festgelegt, so durch eine obligatorischen Dachbegrünung. Auch die Finanzierung durch einen „Grünfonds“ ist gesichert: Wenn eine Fläche um- oder aufgezont wird, muss der Grundeigentümer die Hälfte des Mehrwerts in diesen Fonds einzahlen – für die Förderung von Grünflächen.

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  • Dezember 12, 2022

    Eine qualitativ hochwertige Verdichtung der Besiedlung ist zu begrüssen und entspricht auch den Vorlieben der urban gesinnten Leute. Es gibt aber einen grossen Bevölkerungsanteil, der gerne sein „Hüsli mit Garten“ hat, ob das nun den Architekt:innen und Stadtplaner:innen passt oder nicht. Im Übrigen weist der Modetrend des „urban gardening“ darauf hin, dass auch bei den urban Gesinnten noch ein Rest an Natursehnsucht vorhanden ist, der gerne im Wohnumfeld erfüllt werden will. Den Individualisten in den Einfamilienhäusern wird allerdings ihr Individualismus bald durch die Mehrheit der dicht Wohnenden ausgetrieben werden; dies nicht zuletzt indirekt verschuldet durch die masslose Zuwanderung.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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