Thurgauer Syrien-Reisender

Ein 21-jähriger Ji­ha­d-Rei­sen­der aus dem Kan­ton Thur­gau soll in Sy­rien seine zum Islam kon­ver­tierte Frau aus Süddeutschland fest­hal­ten. An­fang Woche gebar die Frau ein Kind.

In der ak­tu­el­len Fern­seh­sen­dung berichtet die «Rundschau» von einem Schwei­zer, der im ver­gan­ge­nen Jahr nach Sy­rien in den Hei­li­gen Krieg ge­zo­gen ist und später seine deut­sche Frau nach­ge­zo­gen haben soll. Laut Aus­sa­gen ihrer Fa­mi­lie wird die Frau, die am Mon­tag mitten in den Kriegs­wir­ren Mut­ter eines Mädchens geworden ist, von ihrem türkisch-stämmigen Ehe­mann gegen deren Wil­len fest­ge­hal­ten. Die Ge­schichte ba­siert auf mo­na­te­lan­gen Re­cher­chen, wel­che die «Rundschau» zu­sam­men mit den «Stuttgarter Nachrichten» ge­macht hat. Diese hat den Fall am Mitt­woch pu­blik gemacht.

 

Konverti​tin heiratet Muslim

Demnach handelt es sich beim Schweizer um einen 21-jährigen Logistiker türkischer Abstammung. Vor zehn Jahren, also noch im Schulalter, soll er Schweizer geworden sein. Seine Frau, eine 22-jährige Deutsche aus Tübingen, soll zum Islam konvertiert sein, kurz bevor sie ihren Ehemann kennengelernt hat. Die beiden haben sich offenbar über eine Heiratsvermittlung kennengelernt, zudem verband sie der gemeinsame Kontakt zum Verein «Lies! – die wahre Religion». Dieser Verein verteilt unter der Leitung des Predigers Ibrahim Abou-Nagie massenweise deutsche Übersetzungen des Korans in Deutschland und in der Schweiz.

Gemäss den Medienberichten hat sich das streng muslimische Paar 2013 im thurgauischen Arbon am Bodensee niedergelassen. Im Spätsommer letzten Jahres soll der Mann nach Syrien gereist sein und sich dort der Nusra-Front angeschlossen haben, dem syrischen Ableger der Kaida. Kurz darauf, im Oktober 2014, reiste ihm seine schwangere Frau in die Türkei nach. Ihre Familie – Eltern und Geschwister – ging offenbar davon aus, sie verbringe dort Badeferien. Unter welchen Umständen die Frau nach Syrien weiterreiste, ist unklar.

 

Terrorist​​ischen Organisation angeschlossen.

 

Au​​f Anfrage hält die Bundesanwaltschaft fest, die mutmassliche Festhaltung der Frau sei nicht Gegenstand eines im November 2014 eingeleiteten Strafverfahrens. Die Untersuchung gegen den Schweizer werde geführt wegen des Verdachts, sich als mutmasslicher Jihad-Reisender in Syrien einer terroristischen Organisation angeschlossen zu haben. Seit einer Hausdurchsuchung Ende letzten Jahres ist die Wohnung des Ehepaars in Arbon versiegelt. Derzeit soll sich die junge Familie in der Nähe von Idlib aufhalten, einer umkämpften Stadt im Norden Syriens.

 

 

Schlu​​ssfolgerungen;

 

1​.​   Weiteres Paradebeispiel einer total verfehlten SP/grünen-Einbürgerun​​gspraxis, mehr Worte dazu braucht es gar nicht.

 

2.  Wer als “Schweizer” mit Nichtschweizer Wurzeln aus Syrien/Irak wieder in die Schweiz zurückkehrt, hat seinen Schweizer Pass mutwillig zu 100 % wieder verspielt durch Beitritt zu einer terroristischen Organisation, wird wieder ausgebürgert und darf zukünftig sehen, wo er bleibt, nur bitte sicher nicht mehr in der Schweiz, darum zwingend auch ausweisen & mit einer lebenslangen Einreisesperre belegen. Unsere Bundesverfassung verlangt dies ausdrücklich, nämlich für die öffentliche Sicherheit zu sorgen.    in War dieser Ausländer denn integriert, wenn er später seine schwangere Frau – gegen deren Willen – an der Abreise eines Kriegsgebietes hindert ? Wird so eine offensichtliche, falsche Einbürgerung bekannt, muss diese rückgängig gemacht werden Kraft Art. 36 & Art. 38 unserer Bundesverfassung wie folgt;

1 Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie die Wiedereinbürgerung.

​​

 

3.  Massenmörder bei einer fremden Macht, Militärstrafrecht anwenden;

Bei einem nachgewiesenen Massenmörder muss jetzt auch das Kriegsrecht konsequent wieder angewandt werden, gegen Massenmörder & Terroristen, das dafür in den schlimmsten Fällen die Todesstrafe vorsieht. Aber so muss es ja zwangsläufig enden, wenn recht naive, weltfremde SP-Gutmenschen” ständig Hergott selber spielen wollen,  wie z.B. die letzten  10-20 Jahre geschehen; alle die wollen dürfen in die Schweiz kommen, & alle Verbrecher der ganzen Welt therapieren wollen ” à la Carlos”. Es profitieren sowieso gar nicht die Therapierten, sondern die “Therapeuten/Innen.”

Für Schwerverbrecher, die Zivilisten, Väter & Mütter erschossen, oder mittels eingraben bis zum Kopf  dann steinigten, die Töchter alle als Sex-Sklavinnen verschleppen, darf es kein Pardon geben unter Anwendung des Militärstrafrechtes. Der Mensch hat vor Gott ja das Recht zu tun ab seiner Mündigkeit, und zu lassen was er will, nur an die Folgen bindet er sich dann selber von alleine auch. Unsere “Kuscheljustiz” ist doch längst international eine grosse Lachnummer. In frühen Kulturen musste der Täter sich noch beim Opfer entschuldigen, Abbitte leisten und ihm noch eine Entschädigung zahlen, die das Ppfer festlegen durfte. Schlussendlich war und kam nur durch das Einverständnis des Opfers & seine Vergebung  der Täter wieder frei. Auch hier hat sich doch unsere Kultur zum Schlechten zurück entwickelt, leider Gottes.

 

4.  Oeffentliche Verteilung von “Hetzschriften in der Schweiz”;

Die beiden verband der gemeinsame Kontakt zum Verein «Lies! – die wahre Religion». Dieser Verein verteilt unter der Leitung des Predigers Ibrahim Abou-Nagie massenweise deutsche Übersetzungen des Korans in Deutschland und in der Schweiz. Die Schweiz ist total aus den Fugen, denn als ich noch bei der Fremdenpolizei arbeitete vor ca 38 Jahren, war es einem Ausländer strikte verboten, sich politisch zu betätigen, oder gar öffentlich zu demonstrieren. Heute werden z.B. in Basel  beim Claraplatz intolerante Hetzschriften von Islamisten öffentlich verteilt, offenbar schreitet  niemand jemals ein, weil sich wohl niemand mehr für zuständig hält ? Und das Tüpfelchen auf dem “i” ist dann noch, dass sich SP-BR Sommaruga ja auch weiterhin einfach weigert, rechtskräftig verurteilte Schwerverbrecher auszuweisen. Auch der Bundesrat ist aber verpflichtet, die öffentliche Sicherheit in der Schweiz jederzeit zu gewährleisten Kraft Art. 57 unserer Bundesverfassung die lautet;

1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.

2 Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.

 

Darum; Herbst 2015 ist jetzt wichtiger Wahltag und somit Zahltag.

 

Quelle;

​​

http://www.nzz.ch​/sc​hweiz/mit-frau-un​d-ki​nd-im-jihad-1.18​49525​3

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Comments to: Schweizer (!) mit Frau und Kind im Jihad
  • März 6, 2015

    Was genau ist in Ihren Augen die “verfehlte SP/grüne Einwanderungspolitik”​? Das man beim Bund nicht erkannt hat, das ein Zehnjähriger später mal radikal werden könnte? Wären Sie dafür gar keine Muslime mehr einzubürgern?

    Wer als Schweizer mit nichtschweizer Wurzeln aus Syrien/dem Irak zurückkehrt hat sein Bürgerrecht verspielt? Also nur auf dieses Kriterium, auch ohne Nachweis tatsächlicher terroristischer Betätigung, nur auf Verdacht?

    Der Koran ist in Ihren Augen eine Hetzschrift? Sie finden gut wenn man Ausländern politische Betätigung und Demonstrationen verweigert?

    Wo benau weigert sich Frau Sommaruga verurteilte Schwerverbrecher auszuweisen? Haben Sie konkrete Beispielfälle für “Ausschaffungsverweig​erung”?

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  • März 6, 2015

    Söldner und das Kriegsvölkerrecht

    In vielen Ländern, wie zum Beispiel Österreich und in der Schweiz, ist es für Staatsangehörige gesetzlich verboten, für ein anderes Land Kriegsdienst zu leisten. Ein Schweizer, der in fremden Militärdienst eintritt, kann wegen Landesverrat angeklagt werden und muss mit mindestens 20 Jahren Haft rechnen.

    Eigentlich Herr Hottinger wären wir geschützt durch unsere Gesetze, aber eben die linksextreme Ignoranzpolitik kennt die Pflichten und Rechte seiner Bürger nicht mehr, deshalb richtig wählen im Herbst.

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  • März 6, 2015

    Gewisse Teile des Korans kann man durchaus als Hetzschrift einordnen und Ausländer sind Gäste, die sich in Sachen politischer Betätigung und Demos zurück zu halten haben.

    Das Verhalten und die ‘Argumenation’ von BR Sommaruga wären einen eigenen Blog wert, weil sie sich als verdrehend und hinterhältig erweisen.

    Etwa auf der Albisgüetlizusammenku​nft den dortigen Teilnehmern zu unterschieben , sie wollten die Sklaverei einführen bzw. die Menschenrechte abschaffen, hat jenseits dieser SVP internen Tagung ein breites Kopfschütteln hervorgerufen.

    Eine solche Unterstellung der Bundespräsidentin ist schon eine unglaublichen Frechhheit. BR Sommaruga weiss ganz genau, dass sie damit Unsinn erzählt bzw. behauptet hat.

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  • März 6, 2015

    Achtung vor der Rechten! Machen Sie als Schweizer nie Ferien in Syrien, Irak, Israel oder anderen Ländern, in denen Muslime leben! Es könnte sein, dass Sie damit Ihr Schweizer Bürgerrecht verlieren! Oh ja, Waffenexporteure aufgepasst, wenn Sie in solche Länder reisen, um dort Waffen zu verkaufen, Sie verlieren Ihr Bürgerrecht in der Schweiz! Oder sind die nicht gemeint? Verlieren jetzt Blocher, Schlüer und Merz nachträglich Ihr Schweizer Bürgerrecht, weil sie sich im rassistischen rechtsextremen Südafrika auf der nichtdemokratischen Seite engagiert und geschäftet haben?

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    • Juli 19, 2021

      Vielleicht erklärt uns Herr Barner noch den inneren Zusammenhang mit dem Blog-Inhalt? 🙂

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    • Juli 19, 2021

      Wer als “Schweizer” mit Nichtschweizer Wurzeln aus Syrien/Irak wieder in die Schweiz zurückkehrt, hat seinen Schweizer Pass mutwillig zu 100 % wieder verspielt …..

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    • Juli 19, 2021

      Und würden Sie, Herr Barner, gleich noch darlegen, auf welchen gesetzlichen Grundlagen Sie da begründen?

      Die Aberkennung der CH Staatsbürgerschaft gibt es in der Schweiz nicht, jedenfalls soweit ich informiert bin.

      Wenn ein Schweizer in den Kriegsdienst einer anderen Macht oder eines anderen Staates tritt, macht er / sie sich strafbar. Wurde hier bereits dargelegt.

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    • Juli 19, 2021

      Gut, Herr Limaaa, melden Sie das an Herrn Hottinger, denn ich habe ja nur seinen Text oben kopiert. Dort hat er Sie nicht gestört? Aber jetzt in meiner Kopie? Seltsam….

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    • Juli 19, 2021

      @ H. Barner,

      Sie sind ein Paradebeispiel wie man einen Satz aus dem ganzen Zusammenhang reissen, oder einfach nur die erste Hälfte zitiert, und somit eine nachweisbare, strafrechtsrelevante Verleumdung begeht. Ich erwarte darum hier von Ihnen jetzt eine formelle Entschuldigung.
      Daru​m hier der ganze Zusammenhang, er stützt sich auf unsere Bundesverfassung, und der Bundesrat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, bei nachgewiesenen Terroristen & Zivilistenmördern die Staatsbürgerschaft sofort abzuerkennen. Besondere Umstände, erfordern eben besondere Massnahmen;

      “2. Wer als “Schweizer” mit Nichtschweizer Wurzeln aus Syrien/Irak wieder in die Schweiz zurückkehrt, hat seinen Schweizer Pass mutwillig zu 100 % wieder verspielt durch Beitritt zu einer terroristischen Organisation, wird wieder ausgebürgert und darf zukünftig sehen, wo er bleibt, nur bitte sicher nicht mehr in der Schweiz, darum zwingend auch ausweisen & mit einer lebenslangen Einreisesperre belegen.
      Unsere Bundesverfassung verlangt dies ausdrücklich, nämlich für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. in War dieser Ausländer denn integriert, wenn er später seine schwangere Frau – gegen deren Willen – an der Abreise eines Kriegsgebietes hindert ? Wird so eine offensichtliche, falsche Einbürgerung bekannt, muss diese rückgängig gemacht werden Kraft Art. 36 & Art. 38 unserer Bundesverfassung wie folgt;

      1 Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie die Wiedereinbürgerung.”

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    • Juli 19, 2021

      Herr Limaa sagt aber: Die Aberkennung der CH Staatsbürgerschaft gibt es in der Schweiz nicht, jedenfalls soweit ich informiert bin.

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    • Juli 19, 2021

      Zivilistenmörder? Wer wäre das?

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    • Juli 19, 2021

      Und wie lassen Sie den Beitritt zu einer terroristischen Organisation beweisen? Durch Folter?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Barner, lesen Sie Herrn Hottinger Darlegungen und dann braucht es keine Argumentationsdaumenh​erbeidreherei. Viel Spass.

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    • Juli 19, 2021

      ‘..Und wie lassen Sie den Beitritt zu einer terroristischen Organisation beweisen? Durch Folter?..’

      Nach ISIS Methode: Kopf ab.

      Die heutige Gesetzeslage ist völlig klar, Herr Barner. Ist Ihnen das entgangen? Falls nicht, könnten Sie erwägen, nach Syrien zu reisen, dort etwas herum zu bomben und dann wieder zurück zu kommen. Ich würde Sie aber anschliessend hier sehr vermissen. 🙂

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    • Juli 19, 2021

      Man verurteilt den Schweizer Söldner im Irak (ISj nicht, jedoch unsere Unternehmen, die Waffen an gewisse Gruppen verkaufen und handeln mit diktatorischen Regierungen. Dann bleibt aber noch die Verantwortung In der Hand jener Person, die zur Waffe greift, freiwillig, in der eifrigen Ausübung seiner religiösen Pflichten.

      Beides muss verurteilt werden, weil beides schlecht ist, aber wieder einmal die Schuld jenen zuordnen, die die Waffe verkaufen, nicht jenen, die zur Waffe greifen. Das zwischenmenschliche Spiel ist voller Abhängigkeiten, Aber zum Mörder wird man selbst.

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  • März 6, 2015

    Das arabische Wort ‘Koran’ bedeutet ‘Lesebuch’. Als ‘Wort-für-Wort-Offenb​arung’ beansprucht der Koran absolut Autorität und Gehorsam, auch als Gesetzbuch (Scharia), unveränderlich für alle Zeiten fest geschrieben.

    Eine ‘Koran-Reform’ ist undenkbar, beginnt Prof. Adelgund Mertensacker (gest. 2013) in ihrem Kurzlexikon ‘Islam von A-Z’ des Stichwort ‘Koran’, eines von 32 Stichworten mit christlicher Antwort.

    25 Jahre lang hat sie, oft dafür verspottet, davor gewarnt, die Aussagen des Koran zu übergehen und hat das in neuen Büchern und Broschüren begründet.

    Dafür hat sie auch die ‘204 Koran-Verse gegen Nicht-Muslime’ zusammengetragen und als Broschüre veröffentlicht.

    Wa​s in den Koran an biblischen Berichten einging, ist of ungenau oder ausgeschmückt dargestellt. Immerhin haben die -Evangelien mit Tausenden von Beweisstücken 600 Jahre Vorsprung.

    Der Isa (Jesus) des Koran ist ein anderer als der Jesus der Bibel.

    Viele Muslime beharren darauf, man müssen den Koran im arabischen Urtext lesen, was Frau Mertensacker getan hat. Die verschiedenen Übersetzungen ins Deutschen haben eine unterschiedliche Zählweise.

    Zudem sind manche Übersetzungen ‘missionarisch’ angepasst, also eigentlich ungenau. Für den Durchschnitt-Leser stellt der Koran ein verwirrendes Buch dar, weil sich mancher Aussagen widersprechen. Auf jeden Fall ist es falsche, einen Koran zu kaufen, in dem der Eigenname Allah mit Gott übersetzt ist. Unter ‘Allah’ versteht ein Muslim etwas anderes, als ein Christ unter ‘Gott’ versteht.

    Echte Muslime lehnen aus das ‘Vaterunser’ ab, weil – laut Koran – Gott keinen ‘Sohn’ hat. Die Bibel dagegen stellt fest: ‘wer den sohn nicht hat hat auch den Vater nicht (1. Joh.2, 23).

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    • Juli 19, 2021

      Eines der grössten Probleme für die Akzeptanz integrationswilliger Muslime in westeuroäischen Ländern ist die breite Front westeuropäischer selbsternannter Islam-Experten aka Besserwisser, die vorzugsweise durch selektives Nachplappen von Standpunkten die Ihnen in den Kram passen, mit Statements a la “ich bin ja tolerant, aber …” gegen eine religiöse Minderheit im Land hetzen. Peinliche und lächerliche Höhepunkte dieser Hetze sind Demonstrationen wie in Dresden wo in einem deutschen Bundesland wo es kaum Muslime gibt zehntausende Menschen gegen “Islamisierung” auf die Strasse gehen. Satire-Webseiten haben das Thema dann auch sehr erfolgreich und amüsant aufgegriffen.

      Der Islam ist eine ähnlich fragmentierte Religion wie das Christentum, mit unterschiedlichen Lehren, Interpretationen und Lebensweisen. Ein indonesischer oder kosovarischer Muslim lebt seine Religion im Regelfall anders als ein saudi-arabischer Muslim). Man pickt sich die Taten islamistischer Terroristen (mehrere zehntausend vielleicht) aus um zu belegen das Muslime grundsätzlich zu Gewalttätigkeit neigen bzw. durch ihre Religion zu Gewalt gezwungen werden (bei 1.6 Milliarden Muslimen weltweit), und ähnliche lächerliche Unverhältnismässigkei​ten.

      Hier zeigt sich eindeutig das eine grosse Zahl Westeuropäer nicht bereit ist aus der Geschichte zu lernen. Mit ideologischer Verleumung haben Westeuropäer über Jahrhunderte Juden diskriminiert, unterdrückt und ermordet … jetzt hat man eben ein neues Feindbild.

      Zum Glück sieht man in Europa auch breite Fronten differenziert und ohne Vorurteile denkende Menschen, die dann z. B. in weit höherer Zahl gegen Pegida demonstrieren als Pegida selbst Menschen auf die Strasse zu bringen vermag. Und das ist gut so.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner, das ist wieder der übliche Verriss von Meinungen, die nicht in die linke Ecke passen.

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin kein Linker, Herr von Limaa. Es gibt nicht nur links und rechts, sondern ein sogenanntes politisches Spektrum. Ich fühle mich keiner Partei zugehörig, mit vielen meiner Standpunkte finden Sie mich am ehesten in Richtung Freisinn.

      So lange Sie meinen Ausführungen nicht explizit widersprechen, sondern nur solch eine Zeile schreiben, verstehen Sie sicher das Sie mich nicht überzeugen an meinem Standpunkt zu zweifeln.

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    • Juli 19, 2021

      Habe nie behauptet, dass Sie ein Linker wären! Wo Sie sich sehen, ist Ihnen völlig unbenommen. Alles andere ist Ihre Sache.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie meinen ich “verreisse” üblicherweise Meinungen die nicht in die linke Ecke passen unterstellen Sie mir indirekt ich wäre ein Linker.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie das so sehen wollen, bleibt Ihnen das selbstverständlich überlassen. Ich habe meinem Beitrag nichts hinzu zu fügen.

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    • Juli 19, 2021

      “mit vielen meiner Standpunkte finden Sie mich am ehesten in Richtung Freisinn”

      also beim Junior-Partner der SVP mit dem 18%-Müller an der Spitze.

      http://www.srf.ch​/play/tv/arena/video/​abstimmungsarena-18-p​rozent-initiative?id=​2d2544a6-79a4-4dac-94​79-c90152da68fe

      Si​nd Sie sicher, dass Sie dort richtig aufgehoben sind?

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    • Juli 19, 2021

      Goldig. Junior-Partner? Die weder bei gemeinsamen Listen noch Bilaterale gemeinsam gehen wollen noch bei der angeblichen FDP-Zeitung NZZ ein FDP-MItglied wollen, weil sie diesen zu nahe bei der SVP wittern?

      Also bitte Ganz anders die SP, Grüne und CVP. GLP, BDP die eine Mitte-Links-Mehrheit bildet u.a. im nationalen Parlament, gell

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister, schauen Sie sich mal die klassischen Definitionen von Freisinn und Liberalismus an, damit habe ich meine Übereinstimmungen. Ich bekenne mich zu gar keiner Partei.

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    • Juli 19, 2021

      Was hat das Verhalten der real existierenden FDP mit der klassischen Definition von Freisinn zu tun?

      http://www.ta​gesanzeiger.ch/schwei​z/standard/FDP-will-E​ritreer-zuruecksenden​/story/24302969

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    • Juli 19, 2021

      ha ha ein Beispiel nimmt er. Dann haben also die Grünen die SVP, SD Rechts überholt? Immerhin waren viele Grüne -u.a. Andreas Thommen für Ecopop. Und schon die SVP-Initiative war ja böse Rechts.

      http://www​.aargauerzeitung.ch/a​argau/fricktal/wieso-​der-gruene-hausmann-t​hommen-die-zuwanderun​g-beschraenken-will-1​27479614

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    • Juli 19, 2021

      Den Unterschied zwischen einer Partei und einer Einzelperson sollten SIe doch kennen, Herr Mannes. Die Grüne PARTEI hat Ecopop bekämpft. Alle Sektionen, auch die Grünen Tessin, haben die Nein Parole herausgegeben. Bei der SVP dagegen haben einige Sektionen ein Ja empfohlen.

      http://​www.nzz.ch/schweiz/sv​p-aargau-sagt-ja-zu-e​copop-und-goldinitiat​ive-1.18414568

      Die​ SVP hat dieser Initiative am meisten Sympathien entgegengebracht. Eine Mehrheit der SVP Wähler hat auch Ja gestimmt. Sie ja auch, Herr Mannes. Bei den Wählern der anderen Parteien hatte die Initiative keine Chance.

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    • Juli 19, 2021

      “Den Unterschied zwischen einer Partei und einer Einzelperson sollten SIe doch kennen, Herr Mannes.”

      “Ja gestimmt. Sie ja auch, Herr Mannes.”
      Habe ich wieder das Signal bekommen. Bitte woher will denn Stefan Pfister gefälligst wissen wie ich Abstimmen bitte um Antwort! Und warum so wichtig mir das nun zu schreiben wie ich gefälligst abgestimmt hätte.

      Stimmt und genau das wollte ich aufzeigen wie wegen einzelnen Geschäften, Personen eine Partei nicht in eine Richtung zugeordnet wird

      Ach ja die Tessiner Grünen sagten JA zu MEI der SVP!!!

      Und gemäss Argumente, auch von Stefan Pfister, wäre die MEI ja Fremdenfeindlich und Böse.

      Wäre somit die Grünen auch…?
      “Den Unterschied zwischen einer Partei und einer Einzelperson “

      Bravo gut erkannt. es gibt ein Unterschied zwischen einzelnen Personen, Parteisektionen und der gesamten Partei

      http://ww​w.tagesanzeiger.ch/sc​hweiz/standard/Tessin​er-Gruene-sagen-Ja-zu​r-SVPMasseneinwanderu​ngsinitiative/story/2​3271445

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  • März 6, 2015

    Die Ausschaffungsinitiati​ve von Schwerst-Kriminellen wurde schon 2010 von Volk und Ständen mit 53 % der Stimmen angenommen. Was hat Frau S. Sommaruga denn die letzten 5 Jahre damit gemacht, dass das Parlament die Ausführungsbestimmung​en noch nicht einmal nach 5 Jahren erledigen konnte ?. Wird hier vielleicht eine “Verhätschelung” – gegen den Verfassungsauftrag – von Kriminellen staatlich noch gefördert, zumindest möglichst lange hinausgezögert ? Sind jetzt 5 Jahre Verzug noch nicht genug ? Hätte man in der Privatindustrie die Verantwortlichen nicht längst gefeuert ?

    Die Eidgenössische Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer wurde am 28. November 2010 von Volk und Ständen mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

    Sie sieht die automatische Ausschaffung von Ausländern vor,

    die gewisse Straftaten begangen haben. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Drogenhandel.

    Bund​esrichter wollte bereits Ausschaffungen vornehmen

    Als Verfechter einer unmittelbaren Anwendung des Initiativtextes verlangte ein Bundesrichter den Entzug der Aufenthaltsbewilligun​g für zwei wegen Drogenhandels verurteilte Mazedonier. Auch sollte ein Senegalese rückgeschafft werden, der wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde.

    Die vier anderen Bundesrichter folgten dem Antragsteller jedoch nicht. In einer öffentlichen Verhandlung vom Freitag beurteilten sie die Initiative als nicht anwendbar, bevor sie vom Parlament konkretisiert worden ist.

    Verfassungsbe​stimmungen seien nie isoliert zu betrachten, sie müssten immer im Kontext gesehen werden, argumentierten die Richter. So sei sämtlichen Verfassungsbestimmung​en sowie dem Völkerrecht Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang verlange die Europäische Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) etwa die Berücksichtigung des Familienlebens.

    Quelle;

    http:/​/www.20min.ch/schweiz​/news/story/10109693

    Ich weiss jetzt zumindest, wer ich mit Sicherheit im Herbst nicht mehr wählen werde.

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    • Juli 19, 2021

      Ausschaffungsinitia​tive

      25. April 2012

      Sommaruga muss nochmals über die Bücher

      Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, wie er die Ausschaffungsinitiati​ve umsetzen möchte. Die bisherigen Vorschläge überzeugen ihn offenbar nicht: Das Justizdepartement soll einen weiteren Vorschlag machen.

      Der Bundesrat habe die verschiedenen Varianten unter die Lupe genommen, welche die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative präsentiert habe, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Mittwochabend vor den Medien in Bern.

      Im Zentrum der Diskussion habe die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht gestanden. Der Bundesrat habe nun das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine «dritte Variante» auszuarbeiten. Bis im Sommer will der Bundesrat dann entscheiden, welche Variante er in die Vernehmlassung schickt.

      Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative hatte sich nicht einigen können. Während die SVP auf einer wörtlichen Umsetzung beharrte, plädierte die Mehrheit der Arbeitsgruppe für eine Lösung, die nicht gegen Völkerrecht oder das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde.

      SVP beharrt auf Automatismus

      In ihrem Schlussbericht legte die Arbeitsgruppe vergangenen Sommer daher vier Varianten vor: jene der SVP und drei sich ähnelnde Alternativen. Die Variante der SVP sieht vor, dass Ausländer automatisch ausgewiesen werden, wenn sie wegen eines Delikts verurteilt werden, das im Verfassungstext genannt wird. Das Strafmass soll dabei keine Rolle spielen.

      Einzige Ausnahme soll nach dem Willen der SVP das Non-Refoulement- Gebot sein, wonach nur ausgewiesen werden darf, wer in der Heimat nicht an Leib und Leben bedroht wäre. Dieser Vorschlag würde jährlich zu rund 16 000 Ausschaffungen führen.

      Nur für schwere Delikte

      Die anderen drei Varianten würden jährlich rund 3400 Ausschaffungen nach sich ziehen. Ausgeschafft werden sollen nämlich nur Ausländer, die zu einer Strafe von mindestens sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen verurteilt wurden.

      Schlussfol​gerung;

      Was ist also jetzt seit 2012 an Fortschritten wirklich geschehen ?
      Wenn jährlich zwischen 3400 bis 16’000 Schwerkriminelle in der Schweiz weiterhin verbleiben dürfen, Frau S. Sommaruga sei “Dank”,
      dann muss man sich doch nicht mehr wundern, wenn viele Menschen (Schweizer & Ausländer die hier wohnen) leider zunehmend die Schweiz als ein sehr unsicheres Land wahrnehmen.

      Quelle​;

      http://www.20min​.ch/schweiz/news/stor​y/15578673

      Eine Bundesrätin die ihr Amt & ihre Eides-Verpflichtung – das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden – nicht ausführt als Exekutivmitglied, alles verwässert, den Volkswillen nicht umsetzen will, die Probleme einfach jahrelang hin und her schiebt, die sollte vom Volk sofort abgewählt werden können. Wie lange geht es wohl noch bis der Volks-Zorn überläuft. Frau Sommaruga hat es meiner Meinung nach es bereits jetzt verpasst, nach 2015 weiterhin dem Bundesrat anzugehören.

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    • Juli 19, 2021

      Hoffen wir das Beste, jeder muss seinen Job machen, auch wenn’ s manchmal nicht passt, aber bei ihr gehe ich doch von einer starken Überforderung aus. Nichts bringt sie auf die Beine, keine Innovation, keine Kommunikation, kein Anpacken

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger:

      Vor wenigen Monaten hatten wir bereits eine Diskussion über die Ausschaffungsinitiati​ve. Damals diskutierten wir über mögliche Ausschaffungen aufgrund von Bagatellstraftaten. Sie erwähnten daraufhin das es eine Grenze gäbe von Straftaten unter 6 Monaten Haftdauer, ich meinte dagegen das die Ausschaffungsinitiati​ve eine solche Grenze nicht vorsieht.

      Jetzt stellt sich gemäss den von Ihnen verlinkten Artikeln heraus das die Arbeitsgruppe die eine Umsetzung der Initiative erarbeiten soll genau eine solche Lösung mit Ausschaffungen erst ab 6 Monaten Haftdauer vorschlägt (die Sie mir gegenüber vertreten haben), die Umsetzung aber weiter an der SVP scheitert welche auf ihrem Automatismus nach Deliktart, und nicht nach Strafmass besteht (was Ausschaffungen aufgrund von Bagatellstraftaten mit sich ziehen kann).

      Meinen Sie nicht das die Ausschaffungsinitiati​ve und damit die Ausschaffung der im ersten Artikel erwähnten Vergewaltiger und Drogendealer nicht etwa an Frau Sommaruga, sondern an der Konsensunfähigkeit der SVP scheitert?

      Automat​ismen wie Ausschaffungen nach Deliktart, mit dem Holzhammer durchgesetzt, könnte nicht nur eine Klageflut beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern auch bei Schweizer Gerichten zur Folge haben, denn das Bestrafung verhältnismässig sein muss und man das Recht auf Familienleben nur dann missachten darf wenn das öffentliche Interesse geschützt werden muss auch in der Schweizer Verfassung steht (in dieser Version 1999 vom Volk angenommen).

      Hätte​ die SVP eine mit der Schweizer Verfassung und der europäischen Menschenrechtskonvent​ion kompatibleren Initiativtext verfasst oder wäre Sie heute konsensfähiger bei der Umsetzung könnte die Initiative längst umgesetzt sein, mit den gewünschten Automatismen bei schweren Straftaten … aber man will Ausländern keinen Schutz vor Ausschaffung bei Bagatellstraftaten zugestehen.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      Selbstvers​tändlich stehe ich zu meiner damaligen Aussage auch heute noch, dass rechtskräftig verurteilte Ausländer (wohlverstanden Gäste in unserem Land) bei schweren Straftaten wie Vergewaltigung, Mord & Todschlag & Drogenhandel unbedingt ausgeschafft werden müssen. Es hat noch viele sehr anständige Ausländer, die sich als Gäste respektierlich gegenüber dem Gastgeber aufführen, somit machen wir Platz für diese Willkommenen.

      Die Eidgenössische Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer wurde am 28. November 2010 von Volk und Ständen mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen ja klar angenommen. Sie sieht die automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die gewisse Straftaten begangen haben. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Drogenhandel.

      Bund​esrichter wollte bereits Ausschaffungen vornehmen

      Als Verfechter einer unmittelbaren Anwendung des Initiativtextes verlangte ein Bundesrichter den Entzug der Aufenthaltsbewilligun​g für zwei wegen Drogenhandels verurteilte Mazedonier. Auch sollte ein Senegalese rückgeschafft werden, der wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde.

      Vergewaltig​ung & Drogenhandel fallen ausdrücklich darunter wie dieser Bundesrichter richtig festgestellt hatte, nur aus möglicherweise rein opportunisischer, politischer Sichtweise wurde dies von einer Mehrheit Richter dann noch verhindert. Finde ich rechtstaatlich höchst bedenklich, vor allem die Verantwortung dafür, dass diese “Kommission” seit nunmehr 2010 einfach nichts brauchbares auf die Beine” kriegt, gemäss dem klaren Volksmehr, sagt doch alles. Diese missachten alle die demokratischen Regeln frappant & höchst beschämend, was sehr gefährlich ist. Frau SP-BR S. Sommaruga trägt dafür schlussendlich die volle Verantwortung.

      Die​ vier anderen Bundesrichter folgten dem Antragsteller nämlich einfach nicht. In einer öffentlichen Verhandlung vom Freitag beurteilten sie die Initiative als (noch) nicht anwendbar, bevor sie vom Parlament konkretisiert worden ist. Und warum ist sie vom Parlament nach bald 5 Jahren immer noch nicht konkretisiert ?
      Richtig, dafür verantwortlich zeichnet alleine SP-BR Sommaruga.

      Die SVP hat immerhin das Volksmehr auf ihrer Seite als Argumentation, die politischen Gegner nur ihre Obstruktion. Resultat; Es bleiben jährlich 3’500 bis 16’000 verurteilte Straftäter weiter in der Schweiz, was unser Land vom einst sichersten, saubersten Land der Erde, zügig zu einem der unsichersten, schmutzigsten der Erde macht.

      Ein Beispiel; Der SBB-Bahnhof in Biel, da wähnte ich mich letzten Sommer eher an einem afrikanischen Bahnhof, Müll & Dreck ca. 30 cam hoch, daneben tanzten 3 Afrikaner mit Bierdosen i.d. Hand, verkauft haben sie wohl eher etwas anderes, nämlich vermutlich Drogen.

      Auf dem Bahnsteig auf unseren Zug wartend, kamen unserer Gruppe dann 2 uniformierte Securitas entgegen, der eine sichtlich “Chef”, war Schwarzafrikaner, der nicht etwa für Ordnung & Sauberkeit sorgte, sondern die Einfahrt des Zuges abwartete und dann eine “farbenprächtige Schwarzafrikanerin” sehr herzlich küssend begrüsste.

      Da habe ich die real existierende “Sommaruga-Multi-Kult​i-Schweiz” wieder nach der Realität etwas besser begriffen, aber war natürlich noch weniger einverstanden damit. Denn ich will keine solchen “afrikanischen Zustände” in der Schweiz, ich will die Schweiz meiner Vorfahren, Engadiner & Zürcher gerne behalten, wie die sie mir einst übergeben haben.

      Und vor allem keine Straftäter ausländischer Herkunft noch weiter Jahrelang hier behalten, was ich als einen direkten Angriff auf unseren Rechtstaat taxiere. Die Polizisten tun mir heute deshalb auch nur noch leid.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger, ich finde bemerkenswert wie Sie meiner Frage ausgewichen sind.

      Sie haben mir gegenüber damals behauptet es gäbe eine Grenze von 6 Monaten Haftdauer und damit keine Ausschaffung bei Bagatellstrafen. Ich habe dagegen gehalten das es diese Ausschaffungen wegen Bagatellen sehr wohl gibt, weil es eben diese Mindeststrafe nicht gibt.

      Jetzt sieht es so aus als ob es eine konsensfähige Lösung gäbe die eben diese von Ihnen angegebene Strafgrenze vorsieht. Und die SVP die das nicht akzeptieren möchte, weil Sie weiter auf den Automatismus besteht.

      Ich wiederhole also meine Frage:

      Meinen Sie nicht das die Ausschaffungsinitiati​​ve und damit die Ausschaffung der im ersten Artikel erwähnten Vergewaltiger und Drogendealer nicht etwa an Frau Sommaruga, sondern an der Konsensunfähigkeit der SVP scheitert?

      Zu Ihrem sonstigen Text:

      Ich habe bis vor kurzem in Biel gelebt, und das rund 15 Jahre lang. Die Zustände die Sie beschrieben haben, den 30cm hohen Dreck zum Beispiel, habe ich nie erlebt.

      Das Sie in Schwarzafrikanern die vor Bahnhöfen Bier trinken automatisch Drogendealer sehen möchte ich nicht kommentieren, Sie können sich denken was ich dazu sagen würde. Genau dasselbe wie auf den Umstand das Sie einen farbigen Sicherheitsmann der seine Frau/Mutter/Schwester​ herzlich am Bahnhof begrüsst als Angriff auf Schweizer Werte verstehen.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      Als ebenfalls ausgebildeter Mediator bin ich der Meinung, dass bei verhärteten “Fronten” immer ein Kompromiss gesucht werden muss, der beide Seiten nicht als Verlierer dastehen lässt.

      Für mich ist eine 6 monatige Untergrenze so ein Kompromiss, womit die Ausschaffungs-Initiat​ive schon längst hätte umgesetzt werden müssen.

      Verständni​s für die SVP habe ich aber auch, da sie offensichtlich befürchtet, linke “Kuscheljustiz-Richte​r” könnten dann die Strafen grossmehrheitlich – unter fadenscheiniger Begründungen – einfach darunter aussprechen, & damit die Ausschaffungsinitiati​ve auch so noch aushebeln.

      Wie kann man nur so dumm sein, rechtskräftig verurteilte Ausländer nicht fort schicken zu wollen, denn wenn mich ein Gast hinterrücks auch noch für mein gratis Gastmahl & für meine Gastfreundschaft bestiehlt, weise ich ihm doch auch ganz konsequent meine Türe.

      Ein schönes WE.

      *******

      Die​ Menschen pflegen denen am dankbarsten zu sein,
      die ihnen helfen, sich selbst zu betrügen.

      von Peter Sirius

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger, besten Dank für Ihre Aussage das Sie meinen die 6-Monats-Grenze wäre ein machbarer Kompromiss. Da sind wir tatsächlich einig.

      Unser Gerichtssystem sollte eigentlich “Kuschelrichter”-Urte​ile verhindern. Wir haben Anwalt und Staatsanwalt, Rekursmöglichkeiten für beide Seiten usw. … missbräuchliche Urteile sollten eigentlich so ausgeschlossen sein. Es geht also wenn überhaupt nur um einen kleinen Grenzbereich im Ermessensspielraum des Richters.

      Nicht jeder verurteilte Ausländer hat bei Ihnen ein “Gratis-Gastmahl” geschnorrt. Die allermeisten Ausländer arbeiten für ihren Unterhalt. Dieses Ausländerbild vom “gewährenden grosszügigen Schweizer” und dem “aus Dankbarkeit unterwürfig zu bleibenden” Ausländer sollte aus den Köpfen der Leute verschwinden, das ist in den allermeisten Fällen nicht angebracht.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      6 Monate wäre ein denkbarer Kompromiss, und wenn Sie “Kuschelrichter” auszuschliessen wissen, umso besser. Für Vergewaltigung und Todschlag wird es wohl im Normalfall kaum unter 6 Monaten Gefängnis absetzen, bei Drogenhandel wäre b eim “Kügele-Dealer” umd dem Heroin-Dealer zu unterscheiden, letztere kommen im Normalfall auch kaum unter 6 Monaten weg, womit ein Kompromiss längst da sein müsste.

      Dann bitte ich Sie auch mal zu überlegen, dass wohl fast ausschliesslich Ausländer die hier “ihr Geld” nicht eigenständig verdienen, also nichts anständiges arbeiten, schwere Kriminaltaten vollbringen. Jene die arbeiten, sind auch grossteils sehr anständig & charakatervoll, somit auch gesetzestreu.

      Ich bitte Sie, dies auch mal so auseinander zu halten. Es gibt Ausländer & Ausländer, eben Anständige & Kriminelle.
      Finden Sie es denn nicht auch katastrophal, dass seit 2010 jährlich zwischen 3500 bis 16000 verurteilte ausl. Kriminelle die schweizer Oeffentlichkeit weiter unsicher machen dürfen ?.

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    • Juli 19, 2021

      Ob hier “wohl fast ausschliesslich Ausländer die hier “ihr Geld” nicht eigenständig verdienen, also nichts anständiges arbeiten, schwere Straftagen vollbringen” kann ich nicht beurteilen. Ich wüsste auch nicht das “Anständigkeit & Charaktervollheit” grundsätzlich vor Arbeitslosigkeit oder sonstigen finanziellen Problemen schützen würde.

      Kriminelle welche “die schweizer Öffentlichkeit weiter unsicher machen” dürfen auch ohne Annahme der Ausschaffungsinitiati​ve bereits ausgeschafft werden. Deshalb verstehe ich auch das Problem der Richter, das in Ihrem verlinkten Artikel beschrieben wird nicht. Kriminelle die nach Verbüssung einer Haftstrafe ein hohes Rückfallrisiko hätten oder sonst eine Gefahr für die Gesellschaft wären haben auch keinen Schutz vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erwarten, der in solchen Fällen Ausschaffungen in der Regel bestätigt.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      1. Ich kann mich sehr gut in Ihre Argumentations-Kette hineinversetzen, doch ist dies meistens leider nur die halbe Wahrheit, weil etwas zu kurz gefasst.

      Bezüglich​ Ihrem letzten Absatz wäre noch dies zu bedenken;

      2. Gerade die Schyzophrenie des Falles, wo ein Nigerianer, in Oesterreich, in Deutschland und schlussendlich auch noch in der Schweiz des schweren, fortgesetzten Drogenhandels verurteilt, wohlverstanden durch rechtstaatliche Gerichte, wurde dieser vom Schweizer Bundesgericht schlussendlich zu Recht des Landes verwiesen. Soweit, so gut, wäre dieser Fall auch richtig nach dem Erfordernis unserer Verfassung abgeschlossen worden.
      Auf Klage hin – welcher rechtschaffene Anwalt macht denn nur so eine Klage mittels unentgeltlicher Rechtspflege, die wir Bürger dann noch bezahlen für solche “Volksvergifter als Drogen-Dealer, Lügner & Erschleichung des Aufenthaltsrechtes mittels “Heirat” einer Schweizerin – entschied der europäische “Gerichtshsof für Menschenrechte”, die Schweiz müsse diesen Drogen-Dealer behalten, ansonsten verletze sie sein Menschenrecht auf die Familie. So wäre dies schon ein Schlag ins Gesicht jeden anständigen, rechtschaffenden Bürgers/In. Denn wo bleiben da die Menschenrechte der überzahlreichen Opfer dieses mehrfach verurteilten Kriminellen ?. Kommt aber noch hinzu, dass dieser “Kulturveredler”, sprich mehrfach verurteilter Drogen-Dealer, die “Schweizer Mutter” seiner 2 Kinder bei Urteilsfälliung bereits wieder verlassen hatte, und mit einer anderen Schweizer Geliebten zusammen lebte, in wilder Ehe. (Letztinstanzlich wird nur über die Aktenlage der Vorinstanz entschieden).
      Ersten​s Ist dieser Mehrfach-Drogendealer​ nachgewiesenermassen überhaupt nicht verpflichtungs-treu gegenüber seiner Familie & der Gesellschaft (lebte noch von der Sozialhilfe), wie gegenüber seinen Gastgeberländern, und die “höchsten Richter” der EU unterstützen & schützen dennoch einen solchen Kriminellen noch unter “Menschenrechten”, also verkehrten sie diesen Begriff doch genau ins Gegenteil, was unsere heute vorherrschende gesellschaftliche Dekadenz nur nachweist und noch zementiert, leider Gottes. Eine Gesellschaft wo die Verpflichtungs-un-Tre​ue, die Drogen und der subjektive Egoismus so dermassen indirekt noch stark gefördert werden unter dem Begriff “Menschenrechte”, ist doch schlussendlich in Wirklichkeit zu einer Gesellschaft des Todes” verkommen.

      4. Missachtung der Konstitutionellen-Dem​​​​okratie durch EU-Richter.

      Dass die in unserem Lande heute noch links/grüne/CVP/FDP dominierte Exekutive vielfach in der Öffentlichkeit so hochgelobte letzte europäische Gerichtsinstanz, der EMRK Gerichtskof in Strassburg, erweist sich – für mich absolut nicht überraschend – als Missachter der Konstitutionellen-Dem​​​​okratie. An 1. Stelle kommt nämlich ganz klar die Gesetzgebende (die Stimmbürger/Innen & die Parlamente), erst danach die Jurisprudenz in Form der Gerichtsbarkeit, welche nur & ausschliesslich die bestehenden Gesetze einzig juristisch anzuwenden hat, höchstfalls noch einen ganz kleinen Spielraum des sogenannten “Ermessens” hat, grundsätzlich aber niemals selbst als “Gesetzgeber” sich betätigen darf. Das ist ein “no go”. Mit der sogenannte dynamische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), hat er dieses Prinzip i.S. Menschenrechte aber schon zu lange einfach eigenmächtig damit verletzt. Demnächst soll der EGMR sogar berechtigt sein, den Inhalt der Europäischen Menschenrechtskonvent​​​​ion (EMRK) weiterzuentwickeln mit verbindlicher Wirkung für die nationalen Gesetzgeber der 47 Europa-Staaten. Dabei passiert doch genau das, was ich schon immer sagte, gebt Einzelnen Menschen zu viel Macht, & sie werden diese früher oder später

      ALLE – m i s s b r a u c h e n – , dies lehrt uns die Geschichte doch eindrücklich.

      4. Der europäische Gerichtshof selber handelt heute gegen die die Konstitutionelle Dem​​​okratie;

      htt​p://www.vimentis.ch/d​ialog/readarticle/str​assburg-im-unrecht/

      *******

      Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen,
      wenn es das Unrecht nicht gäbe.

      von Heraklit

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger, wir kennen beide die Details nicht zu dem Fall mit dem Nigerianer. Es ist auch bezeichnend das es immer nur dieses eine Beispiel ist das herumgereicht wird um gegen den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu argumentieren. Ich biete Ihnen hier gern gleich ein paar Gegenbeispiele an:

      Fall Ukaj:

      Kosovo-Alban​er, straffällig wegen Raub, Diebstahl und Sachbeschädigung, 2 1/2 Jahre Gefängnisstrafe. Hat während seiner Haftstrafe eine Schweizerin geheiratet. Nach bedingter Entlassung wurde die Ausschaffung beschlossen, die auch das Bundesgericht bestätigte wegen hoher krimineller Energie und Gewaltpotential.

      H​at gegen seine Ausschaffung beim BGMR Einspruch eingelegt weil er sehr lange in der Schweiz gelebt hatte und mit einer Schweizerin verheiratet war. Laut BGMR war die Ausschaffung verhältnismässig, weil er fortwährend, auch nach Androhung der Ausschaffung, weiter straffällig wurde.

      Fall Palanci:

      Türke, Vater von drei minderjährigen Mädchen. Aufgrund verschiedenster Straftaten, auch nach Warnungen durch die Migrationsbehörden, wurde die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, er wurde ausgewiesen. Er hat auch Unterhaltszahlungen an die getrennt lebende Familie nicht bezahlt. Legte Beschwerde ein beim EGMR, dieser betrachtete die Ausschaffung aufgrund der vielen Straftaten des Mannes als rechtmässig.

      Fall Vasquez:

      Einreisev​erbot für einen in Frankreich lebenden Peruaner, der während mehrerer Jahre in der Schweiz lebte und zweimal in der Schweiz verheiratet war, wegen Sexualstraftaten jedoch zu 3 Jahren Haft verurteilt und ausgewiesen. EGMR hat das Einreiseverbot bestätigt.

      Fall Berisha:

      Beschwerd​e wegen der Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligun​g für 3 illegal in die Schweiz eingereiste Kinder. Der EGMR erklärte das die Gesuchsteller freiwillig in der Schweiz leben und nichts sie daran hinderten für ihre Kinder im Kosovo zu sorgen. Zudem hätten die Kinder nicht so lange in der Schweiz gelebt das man annehmen könnte sie hätten ihren Bezug zum Herkunftsland verloren. Beschwerde durch den EGMR abgewiesen.

      Fall Koffi:

      Frau von der Elfenbeinküste. Nach Heirat mit einem Schweizer und Geburt eines Sohnes Aufenthaltsbewilligun​g erhalten. Wegen Kokainhandels verurteilt, Haft, anschliessende Abschiebung mit dem Sohn. Der Vater holte das Kind später zu sich in die Schweiz. Trotzdem keine Aufhebung der Einreisesperre für die Frau, weil man sie als Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschätzte. Der EGMR bestätigte das.

      Fall Gezginci:

      Ausweisu​ng eines Türken der mit Unterbrechungen 30 Jahre in der Schweiz gelebt hat. Der EGMR hat den Grad der wirtschaftlichen und sozialen Integration nicht für ausreichend gehalten um eine Aufenthaltsbewilligun​g zu rechtfertigen (Arbeitslosigkeit, Schulden, Sozialhilfeabhängigke​it). Kontakt zu einer fast volljährigen Tochter die ihrem Vater nicht in die Türkei folgen MUSS, war auch nicht relevant. Ausweisung durch den EGMR bestätigt.

      Wichtig​ ist auch zu sagen das in den 40 Jahren zwischen 1973 (Ratifizierung der EMRK) und 2013 zwar 5’500 Beschwerden gegen die Schweiz beim EGMR eingegangen sind, aber es noch nicht mal 90 Verurteilungen der Schweiz kam.

      Insgesamt scheint der EGMR doch sehr besonnen und vernünftig zu urteilen. Inwieweit der Fall mit dem Nigerianer tatsächlich schizophren war, oder uns einfach ein paar Fakten nicht bekannt sind. Hier ein Text von “humanrights.ch” zum Fall:

      http://www.h​umanrights.ch/de/mens​chenrechte-schweiz/eg​mr/ch-faelle-dok/egmr​-ausschaffungsfall-re​cht-familienleben

      ​Interessant vor allen Dingen der Kommentar, speziell der dritte Absatz.

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    • Juli 19, 2021

      Kompliment, Herr Hottinger. Wieder alles richtig und sehr eindrücklich. Ja das sind Fakten die wahrlich nicht zu widerlegen sind. Danke!

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  • März 8, 2015

    Dschihad-Prävention​

    Ostschweizer Kinder sollen Islamunterricht erhalten
    Ein junger Mann aus Arbon ist in den Dschihad gezogen. Um den Extremismus zu stoppen, schlägt ein Politiker Islamunterricht an der Volksschule vor.

    Quelle;

    ht​tp://www.20min.ch/sch​weiz/ostschweiz/story​/29136382

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  • März 8, 2015

    Noch kein Strafartikel gegen rückkehrende Terroristen;

    FDP will lebenslängliche Strafen für Terroristen
    Die Schweiz müsse im Kampf gegen den Terrorismus die Gesetze verschärfen, findet die FDP. Ob dies tatsächlich nötig ist, ist aber umstritten.

    Die Terroranschläge in Paris hätten Frankreich und Deutschland veranlasst, die Gesetze anzupassen. Jetzt müsse auch die Schweiz handeln, sagt FDP-Nationalrat Christian Lüscher zum «Bund». Die FDP hat deshalb eine Parlamentarische Initiative eingereicht.
    Schutz für Juden

    Bereits am Montag wird sich Bundesrat Alain Berset zu Anfragen der SP äussern. Diese fordern, dass der Bund Massnahmen zum Schutz der Juden ergreift, schreibt die «Basler Zeitung». Die gefühlte Gefahr sei nach dem Terroranschlag in Dänemark auch in der Schweiz gestiegen. Manche Synagogen werden von Sicherheitspersonal bewacht.

    Damit will die Partei terroristische Handlungen genau definieren. So sollen Dschihadisten, die nach Syrien reisen oder Personen anwerben, hart bestraft werden. Auch die Vorbereitung eines Terroranschlags im Ausland, Mitgliedschaft bei Terrororganisationen oder die Rechtfertigung eines Terroranschlags sollen unter Strafe gestellt werden, heisst es im Blatt weiter.

    Mindeststr​afe: ein Jahr Gefängnis

    Als Mindeststrafe sieht Lüscher ein Jahr Gefängnis vor. Verantwortliche von Terroranschlägen, die mehrere Tote oder Verletzte fordern, sollen lebenslang hinter Gitter.

    Quelle;

    http://www.20min.​ch/schweiz/news/story​/FDP-will-lebenslaeng​liche-Strafen-fuer-Te​rroristen-22338069

    Somit bekommen sie lebenslang gatis Kost & Logis und können weitere Attentate von dort aus in aller Ruhe planen und ausführe, wie in Paris geschehen.

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  • Mai 31, 2015

    Schweizer/türkischer Doppelbürger & Jihad-Reisender lässt Frau und Kind frei

    Eine im Oktober vergangenen Jahres nach Syrien ausgereiste Deutsche ist frei. Das bestätigten die Familie der 22-Jährigen sowie das deutsche Auswärtige Amt dem SRF und der deutschen Tageszeitung «Stuttgarter Nachrichten», wie SRF mitteilte. Derzeit befinden sich die junge Frau und ihr im März geborenes Kind in der Türkei. Sie werden von Mitarbeitern des deutschen Auswärtigen Amtes betreut. Ihr Ehemann, ein Jihad-Reisender aus Arbon im Kanton Thurgau, hatte die aus Tübingen stammende Frau im vergangenen Herbst in das Bürgerkriegsland verschleppt.

    Die Ehefrau hatte zuvor in der Türkei versucht, ihren Mann davon zu überzeugen, sich aus der jihadistischen Szene zu lösen. Am Samstagabend liess der Mann seine Frau und die gemeinsame Tochter überraschend im türkisch-syrischen Grenzgebiet nahe der türkischen Stadt Reyhanli frei.

    Bundesanwalt​schaft ermittelt seit November

    Die Bundesanwaltschaft in Bern führte seit November 2014 eine Strafuntersuchung gegen den Mann. Der schweizerisch-türkisc​he Doppelbürger soll sich nämlich in Syrien dem Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front angeschlossen haben.

    Bundesanwal​t Michael Lauber hatte in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF vom 4. März 2015 gesagt, ermittelt werde gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Weil er auch das Schweizer Bürgerrecht besitze, könne er aber an einer Wiedereinreise in die Schweiz nicht gehindert werden. Wegen des Festhaltens der Deutschen in Syrien ermittelte die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben nicht.

    Ein Ostschweizer Jihad-Reisender hatte seine Frau und das gemeinsame Neugeborene in Syrien festgehalten. Nun sind die beiden frei.

    Quelle;
    http://b​azonline.ch/schweiz/s​tandard/Schweizer-Jih​adReisender-laesst-Fr​au-und-Kind-frei-/sto​ry/15526358

    Die Zahl der Jihad-Reisenden hat sich verdoppelt
    Aktualisi​ert am 29.05.2015

    Schweiz​er, die in den Jihad reisen, halten die Bundespolizei auf Trab. Besonders im Internet können Erfolge verzeichnet werden.

    Quelle;
    h​ttp://bazonline.ch/sc​hweiz/Die-Zahl-der-Ji​hadReisenden-hat-sich​-verdoppelt/story/281​90503

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