Die Linken argumentieren,
dass die Menschenrechte mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative nicht mehr geschützt seien. Das stimmt nicht. Auch mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative kann jeder, welcher in der Schweiz verurteilt wird,
an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg gelangen.
Artikel von von NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... Alfred Heer,
Mitglied des Europarats, Zürich (ZH)
Bei den Linken geht vergessen, dass dieses Recht auch für Zeitgenossen wie den Türken Perinçek gilt, welcher vom Bundesgericht wegen Verletzung der Antirassimusstrafnorm verurteilt wurde. Er hat den Genozid der Türken an den Armeniern an einer Veranstaltung in Lausanne bestritten. Nun ist die Antirassismusstrafnorm nicht gerade das Lieblingsgesetz der SVP. Bekanntlich hatten wir seinerzeit die Stimmfreigabe beschlossen. Aber es ist ein Gesetz, welches vom Stimmbürger angenommen wurde. Schweizerinnen und Schweizer haben beschlossen, dass das öffentliche Leugnen von Völkermorden strafbar sein soll.
Selbstbestimmungsinitiative als Notbremse
Nun, wessen Rechte schützen die linken Menschenrechtler und der Gerichtshof in Strassburg; die Rechte des Schweizer Stimmbürgers oder die Rechte eines türkischen Hetzers?
Damit es klar ist: Mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative steht nach wie vor jedem Verurteilten das Recht offen, den Gerichtshof in Strassburg anzurufen. Nur in dem Falle, bei dem das Strassburger Gericht eine Verfassungsnorm der Schweiz ausser Kraft setzen würde, dürfte ein solches Urteil nicht umgesetzt werden. Beispielsweise, wenn der Gerichtshof entscheiden würde, dass das Minarettverbot nicht mehr gelten soll, eine Bestimmung, die vom Volk angenommen wurde. Es braucht eine Notbremse, wenn ein fremdes Gericht über den Schweizer SouveränDer Souverän ist der Träger der Souveränität eines Staat... bestimmen will.
Schweizer und Briten sehen Handlungsbedarf beim Europarat
Leider ist die Selbstbestimmungsinitiative nötig, da die Bundesrichter im Jahre 2012 festhielten, haben, dass sie internationales Recht über die VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... stellen und damit der Willkür und fremden Richtern Tür und Tor öffnen.
Als Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates darf ich hier sagen, dass ich zusammen mit Gleichgesinnten daran bin, unsere Selbstbestimmungsinitiative in den Europarat zu bringen und zwar unabhängig davon, wie das Abstimmungsresultat ausgeht.
Vor allem britische Abgeordnete haben bemerkt, dass eine Reform im Europarat dringend nötig ist. Es kann nicht sein, dass Richter aus gelenkten Demokratien und Diktaturen den alten Demokratien mitteilen wollen, wie sie abzustimmen haben und welche Werte gelten sollen.
Die Schweiz als einzige direkte Demokratie muss die Rechte ihrer Stimmbürger schützen und nicht die Rechte von internationalen, teilweise korrupten und weitgehend intransparenten Institutionen. Darum – und um nichts anderes – geht es am 25. November.
Deshalb sage ich als Mitglied des Europarates aus Überzeugung JA am 25.11.2018 zur Selbstbestimmungsinitiative. Tun Sie das Gleiche und überzeugen Sie noch weitere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Vom Wandel der Freiheit
Karikatur von der Freiheit
Schlussfolgerungen
1. Habe noch nie so viel Lügen wie hierin von der Gegner-Falange vernommen, obwohl alle Parteien – ausser der SVP – dagegen sind. Das muss ja eine ungemeine Angst vor dem SouveränDer Souverän ist der Träger der Souveränität eines Staat... vorhanden sein, dann nicht mehr integrieren zu können am Volk vorbei, wie man gerade will .
2. Insofern ist es ja auch bezeichnend, dass alleine noch die SVP die Bezeichnung “Volk” im Parteilogo standhaft trägt. Als Partei ist sie auf weiter Flur die Einzige die sich für die Bürgerinnen und Bürger, unsere SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi..., unsere FREIHEIT einsetzt.
3. Diese Giftig- & Lügenhaftigkeit der Selbstbestimmungs-GEGNER lässt aufhorchen, muss nachdenklich stimmen. Als ob sie sich den Leitspruch der Stasi der früheren DDR (kommunistische Diktatur der Gleichmacher) zum Leitbild genommen hätten:
“Wer nicht unserer Meinung ist, der ist unser Feind.
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.
Even if everyone agrees, everyone can be wrong.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments“Nun ist die Antirassismusstrafnorm nicht gerade das Lieblingsgesetz der SVP. Bekanntlich hatten wir seinerzeit die Stimmfreigabe beschlossen.”
Ahh, Herr Hottinger, dachte ich mir doch! Sie schreiben oben, Sie seien parteifrei. Aber im Text bekennen Sie mit WIR endlich, dass Sie ein gewöhnlicher SVPler sind. Ändern Sie doch einfachheits- und ehrlichkeitshalber Ihre Bezeichnung oben. Danke!
Sorry Herr Helmut Barner,
der Artikel ist genau bezeichnet “Artikel von Nationalrat Alfred Heer”, Sie müssten nur unvoreingenommener lesen, dann kommt schon eine negative Äusserung – nicht in der Sache, nur wieder auf die Person geziehlt – von Ihnen persönlich (vielleicht) weniger.
Ich habe mir aber erlaubt meine Schlussfolgerungen aus diesem aufklärenden, sehr guten Statement z.G. der direkten Demokratie abzugeben. Die Gegner behaupten ja immer wahrheitswidrig, bei Annahme werde die EMRK ganz abgeschafft, für Schweizer/Innen abgehängt, wir dann als Sklaven gehandelt. Als Partei-Unabhängiger erlaube ich mir trotzdem weiter zu jeder Sachfrage immer eine eigene Meinung zu haben, ich bin von keiner Partei “gelenkt”. Die SVP kommt meinen Auffassungen jedoch sehr oft sehr nahe, das ist wohl wahr.
Einigen Kommentatoren zu Folge liegt das Grundübel bei der SVP , Blocher und Konsorte. Wenn alles, was die SVP in die Welt setzt wirklich so ein “hirnverbranter Seich” ist, dann muss man sich fragen, warum diese Partei überhaupt noch Wählerstimmen macht. Solche Wähler bedanken sich bei denjenigen Bürger , die sie als blöd, unwissend und borniert darstellen. Somit wären wir dort angelangt, wo viele Bürger der USA wohl von Schizophrenie befallen sind, wenn sie ihre Stimme an Trump abgeben.
Wir leben ja in einem demokratischen Land, wo allerdings die Sachpolitik stark an Gewicht verloran hat. Politik ohne Schlagworte macht scheinbar keinen Sinn ! Noch weniger Sinn macht es, wenn man die Herkunft der politischen Gedanken sucht, wie auf einem Kleidungsstück der Produktionsort, und dann nein Danke sagt, wenn es aus bestimmten Ländern mit schlechten Arbeitsbedingungen und Unterdrückung bis zu uns geschafft hat..
Ein weiser Rat: bei politischen Vorlagen ist so vor zu gehen wie bei einer anonymen Weindegustation – ansonsten der Wein gar nicht über unser Gaumen rieseln soll – wir sind voreingenommen, parteiisch und kennen das Resultat im Voraus. Dies wäre eigentlich eine gewollte, oder vielleicht auch ungewollte Verfälschung unserer gesamten Politlandschaft.
Dasist die “Ansicht” eines ehrlichen,bodenständigen,iPolitikers der fürwahr nur eines will,dem Volke dienen und Wohlstand und Prosperität über sein Land bringen!Wir müssten 144 Parlamentarier von diesem seligen “Schlage” gewählt haben!!!..haben wir das??
@ Michael Meienhofer
Hier bleibt mir eigentlich nur eine Antwort zu ihrem Kommentar. Sie haben recht. Ich stimme prinzipiell über Sachpolitik ab ungeachtet der Parteien.
Wozu am EGMR Klage erheben, wenn der einem nicht helfen kann, wenn nationales Recht zu Menschenrechtsverletzungen führt? Wenn sich die Schweiz nicht mehr an Urteile des EGMR gebunden sieht? Sie betreiben hier massive Augenwischerei, Herr Hottinger.
Der Punkt mit dem EGMR ist ja das er die in der Schweiz fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit so halbwegs ersetzt. Nicht mit der Macht eines echten Verfassungsgerichts, er kann keine Gesetze ausser Kraft setzen oder Gesetze vorschreiben, aber Urteile des EGMR haben in der Vergangenheit zu entscheidenden Verbesserungen des Bürgerrechts geführt. Der EGMR verliert seinen Sinn wenn die Schweiz sich nicht mehr an Urteile halten will.
Das Minarettverbot das Sie ansprechen ist ein trauriges Kapitel und zeigt deutlich dass das Schweizer Stimmvolk eben durchaus auch gegen Menschenrechte entscheiden kann. Ein einzelnes religiöses Symbol einer einzelnen Religion zu verbieten wäre sicher ein Fall für den EGMR … eine Klage gab es schon, doch da der Kläger gar nicht die Absicht hatte ein Minarett zu bauen wurde die Klage nicht zugelassen. Das kann sich auch ändern.
Ihre Argumentation inklusive Minarettinitiative ist genau der Beleg dafür das Sie kein echter Demokrat sind, sondern eine Mehrheitsdiktatur bevorzugen: Sie möchten per Mehrheitsentscheidung Minderheiten die Grundrechte beschneiden dürfen. Ihre Gedankenwelt dreht sich um eine Art “Narrenfreiheit” fürs Volk, mit möglichst wenig – oder am liebsten – gar keinen Kontrollinstanzen. Diese Tendenz ist in Europa aktuell leider weit verbreitet.
Hier ein Beispiel aus Polen (das ein eigenes Verfassungsgericht hat, dessen Einfluss aber von der herrschenden Politik als lästig empfunden und entmachtet werden soll):
https://www​.nzz.ch/meinung/polens-umstrittene-justizreform-die-diktatur-der-mehrheit-ld.1306880
…..ach soo ist das…!Minarette bauen ist ein Menschenrecht..!!!..das ist dass,was ich auf FB eben genau so erklären tue!Menschenrechte werden von Interessengruppen so dahin “manipuliert”,dass plötzlich Dinge zu “Menschenrecht” werden,die hier niemand haben will.Menschenrecht als Instrument,um die Bürger zu drangsalieren,und ihnen nicht nur “Rechte” zu geben,sondern dort wo es “gewissen” Interessengruppen nicht passt,auch “Rechte” wegzunehmen.Ich sage es so..! es gibt Länder,wo Alkohol trinken in der Oeffentlichkeit strengstens verboten ist.Es wird mit Gefängnis bestraft.In diesem Land gibt es also kein Menschenrecht,auf freies ungezwungenes Zusammensein mit einem Glas Wein.Die UNO hat scheinbar Frankreich kritisiert,wegen deren Burka-Verbot.Burka-Tragen soll als ebenso ein “Menschenrecht” sein…!!Zukünftig,wenn wir dass nicht selber bestimmen,sagt uns die UNO,was Menschenrecht sein soll…es verschlägt einem die Sprache…!..aber wenn einer aus der Mörderbande von Saudi-Arabien gar Präsident im Menschenrechtsrat wird,sollte eigentlich jedem die Alarmglocke zu schrillen beginnen.
Die gesamte Nicht-SVP-Schweiz steht zusammen und stimmt geschlossen Nein zur Durchsetzungsinitiative 2.0.
Genau 54% lassen sich vom Milliardär Blocher und seinen Jüngern nicht diktieren, wie sie zu leben haben.
Wusste gar nicht das die SVP zwischenzeitlich 46 % der Schweiz ausmacht.
Herr Hottinger
Haben Sie Ihre Meinung geändert oder haben Sie ein schlechtes Gedächtnis?
Sie wollten doch die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen:
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/strassburg-verurteilt-die-schweiz-zu-unrecht-/
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/strassburg-im-unrecht/
Die SBI hat den Zweck, die EMRK zu kündigen.
Mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative kann niemand mehr in der Schweiz an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg gelangen. Das ist eine Tatsache und keine Lüge der Linken.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/direkte-demokratie/sbi/selbstbestimmungsinitiative-svp​
Herr S. Matt
Das ist ja eben der grosse Vporteil, wenn man Parteilos ist!
So, kann man sein eigenes Süppchen kochen.
Der Vorteil, von Parteibüffeln ist einzig und allein, dass man selber nicht so stark studieren muss.
Das entlastet die Gehirnzellen ungemein!
Herr Eberling
Sind Sie der Meinung, dass Herr Hottinger seine Meinung geändert hat?
Mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative kann niemand mehr in der Schweiz an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg gelangen.
Herr Matt
Nein, Herr Matt, dieser Meinung bin ich nicht !
Eigentlich haben SIE ja diese Frage gestellt.Damit wollte ich Ihnen nur zeigen, wie schön es ist, von keiner Partei gegängelt zu werden!
Eigentlich, müssen sie keine Angst haben, ich weiss sehr genau, dass ich JA stimmen werde !
Herr Eberling
Eigentlich habe ich die Frage betreffend dem EGMR an Herrn Hottinger gestellt.
Am 25. November stimmt die Schweiz über die «Selbstbestimmungsinitiative» ab. Für die Caritas ist der Fall glasklar: Wir sagen NEIN zu diesem Angriff auf die Menschenrechte. Denn wir setzen uns ein für eine Welt, in der die unantastbare Würde und die Rechte eines jeden Menschen respektiert werden ‒ und eine, in der wir über Grenzen hinweg zusammenarbeiten, statt uns abzuschotten. Auch in unserem eigenen Interesse.
https://www.caritas.ch/de/was-wir-sagen/unsere-aktionen/die-caritas-sagt-nein-zur-selbstbestimmungsinitiative.html
Herr Matt
Glauben Sie in der Tat, dass wenn die Menschenrechtskonvention von der Schweiz gekündigt würde, dass wir unwürdiger würden diese Menschenrechte einzuhalten?
Also ich werde bestimmt nicht skrupelloser, nur weil man den Vertrag gekündigt hätte, welcher eh von vielen Staaten nicht eingehalten wird. Was eigentlich zur Folge hätte, dass dieser so oder so gekündigt werden müsste. Zumindest für alle Staaten die diese Menschenrechte nicht einhalten.
Herr Matt
Es ist ja schön von Ihnen, dass Sie an das Gute im Menschen glauben!
Aber schätzen Sie mal, wie viele Ihrer Meinung in den letzten tausend Jahren grauenhaft entteuscht wurden!
Z. B. Länder, die ihre Kriminellen Einwohner nicht mehr zurück nehmen wollen, aber zugleich horrende Entwicklungshilfe von uns beziehen, sind da erst einmal der Anfang der ganzen Unmöglichkeit! Da kann auch die holde Caritas daran nichts ändern.
Caritas ist ja irgendwie verwandt mit der CVP, und diese hat in letzter Zeit auch nicht gerade geglänzt mit Ehrlichkeit!
Herr Schweizer
Herr Eberling
Nein zur Selbstbestimmungsinitiative = Ja zu den Menschenrechten
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/direkte-demokratie/sbi/selbstbestimmungsinitiative-svp
Herr Europäer
Herr Matt
Genau so schreibt man, wenn einem die wahren Argumente ausgegangen sind !
Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein Beispiel für die gefährliche Tendenz, Demokratie und Menschenrechte als ein Spannungsfeld darzustellen. Je mehr Menschenrechte, desto weniger Demokratie, suggeriert sie. Daher müssen wir die Menschenrechte zurückdrängen, um wieder mehr Demokratie zu ermöglichen. Aber Demokratie und Menschenrechte stehen nicht zueinander in einem Spannungsfeld sondern bedingen und verstärken einander gegenseitig. Demokratie setzt voraus, dass alle sich eine Meinung bilden und alle eine Meinung äussern können, was nur mit Menschenrechten möglich ist. Umgekehrt müssen nicht-demokratische Staaten zwingend früher oder später ihre Macht gegen den Widerstand von Menschen mit anderer Meinung durchsetzen, was nur unter der Verletzung von Menschenrechten möglich ist. Menschenrechte und Demokratie brauchen einander also und verstärken sich gegenseitig. Wenn der Schutz der Menschenrechte demokratischen Entscheiden gewisse Limiten auferlegt, so dient das nicht nur den Menschenrechten zum Schaden der Demokratie, auf lange Sicht dient das auch dem Erhalt und der Pflege der Demokratie.
Auch der internationale Menschenrechtsschutz kann der Demokratie wichtige Impulse geben. Ein Beispiel dafür ist das Referendum gegen die Versicherungsspione in der Schweiz, das am gleichen Datum, wie die Selbstbestimmungsinitiative zur Abstimmung gelangt. In dieser Frage hat es das Schweizer Parlament und der Bundesrat nicht einmal für nötig befunden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Erst der EGMR in Strassburg hat verlangt, dass für so schwere Grundrechtseingriffe eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein müsse. Dass gegen diese nun erfolgreich das Referendum zustande gekommen ist, zeigt, dass das Thema auf grosses Interesse in der Bevölkerung stösst und eine demokratische Debatte dazu daher überfällig war. Dabei ist es unerheblich, wie man persönlich zu Versicherungsspionen steht. Demokratische Debatten haben einen grossen Eigenwert, weil sie eine öffentliche Auseinandersetzung, eine Willensbildung und eine Information der Bevölkerung ermöglichen. In diesem Fall hat es dazu ein Urteil eines internationalen Gerichtes gebraucht.
https://www.operation-libero.ch/de/sbi-monster-argumentarium
Der Vater der Selbstbestimmungsinitiative, kein geringerer als Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt (ZH), er erläutert im folgenden Video sehr kompetent & sachlich wichtige Punkte & räumt auch gleichzeitig mit falschen Behauptungen der Gegner auf. Wir Stimmbürger können ja am 25.11.18 darüber abstimmen. Er ist gleichzeitig auch Nationalrat in der SVP-Fraktion in Bern.
Vielfach wird von den Gegnern ja behauptet, bei Annahme werde die Schweiz zu einem unglaubwürdigen, also unzuverlässigen Partner, mit dem dann doch bei Annahme Niemand mehr Verträge abschliessen werde. Stimmte diese Behauptung, ja das wäre fatal, sogar eine Tragödie. Nach meiner Rechtsauffassung ist dies darum ein sehr schwerer Vorwurf, aber stimmt diese sehr oft vorgebrachte Behauptung der Gegner?. Nur mal angenommen Sie hätten alleine darin Recht, so hiesse dies doch gleichzeitig, dass alle diese Verträge welche die Schweiz schon abgeschlossen hat, sehr viele gegen unsere Bundesverfassung abgeschlossen worden sind, dies wäre ein Skandal. Nationalrat Vogt nennt dabei aber lediglich einen einzigen Vertrag bei dem dies zutreffen würde, und dies sei der Masseneinwanderungsartikel den das Schweizer Stimmvolk angenommen hat, heute also bereits ein Verfassungsartikel ist, der nicht umgesetzt worde sei. Was der Souverän beschlossen habe, dies müsse doch dann auch gelten.
https://www.youtube.com/watch?v=NIUE4wMPI4Q
Diese Abstimmung ist eine der wichtigsten der letzten Jahrzehnte was unsere direkte Demokratie, unsere Selbstbestimmung betrifft, also bitte geht abstimmen, denn bei Ablehnung werden zukünftige Abstimmungen dann zur Makulatur.
Mein JA ist bereits bei der Stadtverwaltung.
Eigentlich kann man zu der Initiative zwei entscheidende Fragen stellen:
A: Bei Ablehnung: Gibt es danach wirklich keine direkte Demokratie mehr in der Schweiz?
B: Bei Annahme: Steht dann danach das Landesrecht über den Menschenrechten der Europäische Menschenrechtskonvention?
Herr Huber
Fakt ist doch, dass wir seit jeher immer oder zumindest grösstenteils uns für Menschenrechte eingesetzt haben. DAs wird oder würde sich auch nicht ändern, wenn wir unsere eigenen Rechte udn Pflichten über denen hätten, die man uns nun überodnen möchten.
Zu Ihrem A:
Was denken Sie denn, was passiert, wenn Sie sich der EU unterodnen? Glauben Sie tatsächlich, dass eine unserer Abstimmungen )National) irgenwie noch zur Ausführung kommen könnte? Unser Recht wäre unter das der EU gestellt, und wenn dieser dann unsere Abstimmung nicht passt, wird unsere Abstimmung einfach als ungültig erklärt, da sie nicht den Richtlinien der EU entsprechen würden.
Wussten Sie, dass wir nicht einmal mehr eigene Grenzwerte definieren dürften. z.B. für Feinstaub, CO2 usw? Auch wenn diese tiefer wären als in der EU? Wir könnten diese wohl beschliessen, aber müssten trotzdem alle FZ zulassen, welche in der EU mit höheren Grenzwerten zugelassen sind.
Was glauben Sie nun, hätten wir noch an unserer direkten Demokratie?
Zur Selbstbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4. November 1950 hat den Schweizerinnen schliesslich und endlich das Stimmrecht gebracht – die Selbstbestimmung. (Inkrafttreten: 3. September 1953) Sie konnte von der Schweiz am 21. Dezember 1972 endlich unterzeichnet werden, als der Vorbehalt wegen des fehlenden Frauenstimmrechts endlich gefallen war! (Ratifikation: 28. November 1974 in Kraft für die Schweiz seit dem 28. November 1974)
Ja wer sagt es denn, eine alte Volksweisheit: Das Volk in der Mehrheit hat immer Recht.
Die dreiste Lügenpropaganda betr. der Selbstbestimmung aller Parteien der Schweiz – mit Ausnahme der SVP, die für ein JA plädiert – sind jetzt vor der Abstimmung sehr gut aufgedeckt worden, somit endgültig entlarvt:
73 % stimmen JA bislang, dies gemäss Umfrage von 20 Minuten.
https://www.kla.tv/13338
20 Min. selber weist bezüglich der Leserumfrage ganz andere Resultate aus:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Eine-klare-Mehrheit-ist-gegen-die-SVP-Initiative-28324840​
Eine klare Mehrheit spricht sich gegen die Initiative aus. Und hoffentlich werden es bis am Sonntag noch ein paar NEIN-Stimmen mehr – die Schweiz hat sie dringend nötig.
Sag nein und Du brauchst nie wieder eine eigene Meinung. Die Schweiz wird dann 17. Bundesland von DE und ein weiteres EU Mitglied. Was Hitler nicht schaffte, schaffen die dümmsten “Schweizer” Kälber aller Zeiten. Wie Lenin schon sagte: “Die Kapitalisten liefern in ihrer Gier nach Mammon noch die Stricke, mit denen wir sie aufhängen werden.”
Aber noch ist es nicht soweit, nein, nein, denn das Volk hat bekanntlich immer RECHT.
70 % JA-Stimmenanteil, wetten?
Jetzt Deine persönliche Einschätzung bitte?
Nationalrat Hans-Ueli Vogt (ZH) im TalkTäglich zur Selbstbestimmungsinitiative;
https://www.youtube.com/watch?v=NIUE4wMPI4Q
Die Wette gehe ich ein und schlage folgenden Wetteinsatz vor: Bei einem JA-Anteil von weniger als 70 % halten Sie sich ein Jahr lang von Vimentis fern. Sind es 70 % oder mehr, tue ich das gleiche. Einverstanden, Herr Hottinger?
“(…) Auch mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative kann jeder, welcher in der Schweiz verurteilt wird,
an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg gelangen.”
Seit Monaten und Jahren stopfen Sie nun dieses Forum mit ihrem Geschreibe und Ihren extensiven Textkopien voll, Herr Hottinger, dabei können Sie u. v. a. m. nicht einmal die internationalen Gerichte voneinander unterscheiden: Sie meinen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates in Strassburg. Der Europäische Gerichtshof der EU ist in Luxemburg. Die sog. “SBI” richtet sich gegen ersteren – aber nicht mehr lange.
Niemand wird “entrechtet”. Stimmen Sie bitte NEIN! Morgen Dienstag ist der letzte Tag zum Versand der brieflichen Stimmabgabe.
Herr Gerhard Wisnewski, Journalist, Buchautor ect., beantwortet Fragen:
http://www.wisnewski.ch/grenzverlust-die-leise-bombe/
Überlegt es Euch jetzt alle sehr gut, was Ihr am kommenden 25. November 2018 betr. der Selbstbestimmungs-Volksinitiative abstimmen werdet. Es betrifft Eure und Eure Familienmitglieder ein Leben lang dann definitiv ganz entscheidend für lange, lange Zeit, in die eine, oder aber in die andere Richtung.
Darum ist ein JA jetzt wichtig & Pflicht eines jeden echten Eidgenossen. Zu vieles von unserem Land wurde schon viel billig ins Ausland verscherbelt. Swissair, Post Desaster in Frankreich durch CVP Leuthold mit ihrer verabscheuungswürdigen “Säudeckeli, Säuhäfeli-Politik, denn fast alle Chef-Posten wurden mit CVP-lern besetzt, ABB, Bankgeheimnis verscherbelt von Ex-BR Widmer-Schlumpf. Sogar der BEOBACHTER gehört jetzt dem deutschen Springerverlag.
Denn wir haben global schon den totalen vielseitigen “Grenzzerfall” diverser Ausprägungen, oder aber die Spezie MENSCH wird noch schneller untergehen. Den Bach runter saust sie ja schon. Keinerlei spiritueller Ethik mehr – am wenigsten bei den Landeskirchen – darum werden auch die Salafisten, die extremen Islamisten in Europa leichtes Spiel haben, sie stossen nur gekonnt in ein Vakum.
Gegen Argumente: Sogar der Zentralrat der Muslime mischt sich jetzt noch in diesen Wahlkampf ein, seine Gegenargumente zeigen demaskierend endgültig auf, wessen geistigen Kindes die Gegner im Allgemeinen sind, wenn deren Gründe auch unterschiedlich sind:
https://www.youtube.com/watch?v=mi_iGmcLjPo&feature=share&fbclid=IwAR0-4eLZBYiK7ImM4seFFJEX1EoOuTErITQi1odWF6V7UXnagk3TI06tbw4
Die Scharia, islamische Menschenrechtserklärung als Rechtskörper” verbreitet sich in Europa schon stark:
https://www​.igfm.de/themen/scharia/islamische-menschenrechtserklaerungen/
Herr Hottinger, Sie zitieren Herrn NR Heer (SVP): “Nun, wessen Rechte schützen die linken Menschenrechtler und der Gerichtshof in Strassburg; die Rechte des Schweizer Stimmbürgers oder die Rechte eines türkischen Hetzers?”
Antwort: Der EGMR in Strassburg schützt die Rechte von Schweizer Bürgern wie auch die Rechte eines in der Schweiz wohnenden Türken, der den Völkermord an den Armeniern offenbar “als Lüge” bezeichnet hat. (Die Akten kennen wir nicht.) Dieser Genozid wird nur von zwanzig Staaten anerkannt, so von der Schweiz. Der EGMR urteilte, dass die Staaten eine offene Debatte über die Geschichte zulassen und auch Minderheitenmeinungen schützen müssten.
“Perinçek war im Jahr 2007 vom Schweizerischen Bundesgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Er hatte zuvor in verschiedenen Reden unter anderem in Winterthur, Lausanne und Köniz den Genozid von 1915 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «imperialistische Lüge» bezeichnet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hiess im Oktober 2015 eine Beschwerde von Perinçek gut: Dessen Recht auf freie Meinungsäusserung sei verletzt worden. Im September 2016 hob das Bundesgericht seinen Schuldspruch schliesslich wieder auf.” (Wikipedia)