1. Abstimmungen & Initiativen

Nein zur Volksinitiative “Eigene vier Wände dank Bausparen”

Einerseits darf man sein Geld bei der be­ruf­li­chen und ge­bun­de­nen Vor­sorge (2. und 3. Säule) frühzeitig be­zie­hen, um sel­ber ein Haus zu bauen oder eine Woh­nung zu kau­fen. Dies ist eine Art von steu­er­lich begünstigtem Bau­spa­ren. Die Initiative unterstützt nicht die Unter- und Mittelschicht, welche es nötig hätte, sondern bietet Steuererleichterungen​ für die Oberschicht. Das steuerlich begünstigte Bausparen bringt Steuerausfälle mit sich, die man an anderen Stellen wieder einnehmen oder durch Einsparungen finanzieren müsste.

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Comments to: Nein zur Volksinitiative “Eigene vier Wände dank Bausparen”
  • Mai 15, 2012

    Herr Adrian Roth EDU,
    Delegierten- und Mitgliederversammlung​ der EDU Schweiz vom 14. April 2012 in Aarau

    Ja zur Bauspar- und AUNS-Initiative, Nein zu Managed Care

    Da soll noch einer klug werden aus ihrer Partei.

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  • Mai 15, 2012

    Wir sind freie Schweizer und lassen uns nicht von den vier großen Parteien beeinflussen. Jedes Parteimitglied hat seine eigene Meinung zu einer Vorlage.

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  • Mai 28, 2012

    Die 2. und 3. Säule sind primär als Vorsorge für den Ruhestand gedacht und nicht zum Eigenheimerwerb! Nicht nur die Reichen profitieren, jeder, der Geld fürs Bausparen zurücklegt, kann dadurch Steuerabzüge machen.

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  • Mai 28, 2012

    Der aktuelle Zinssatz liegt bei 1.375 % da fragt sich wirklich wollen wir das Geld hier anlegen oder im Haus

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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