1. Wirtschaft

Das Home Office in der Schweiz zu Zeiten von COVID-19

In der Schweiz gibt es ge­ne­rell keine Ver­pflich­tung oder Be­rech­ti­gung für den Ar­beit­neh­mer auf Home Of­fi­ce. In der ak­tu­el­len Si­tua­tion gibt es al­ler­dings viele Be­trie­ben, die dies für ihre Mit­ar­bei­ter er­mög­li­chen und dabei recht­lich ein­wand­frei ar­bei­ten wollen.

Eine Mög­lich­keit wäre eine ent­spre­chende Re­ge­lung im Ar­beits­ver­trag. Hier wer­den al­ler­dings oft­mals nur die Tage fest­ge­schrie­ben, für alles darü­ber hin­aus bie­tet sich eher eine all­ge­meine Re­ge­lung für alle Ar­beit­neh­mer an. Diese gibt es al­ler­dings oft nicht. Hier sollte also zu­erst an­ge­setzt wer­den, um die Re­ge­lun­gen ein­heit­lich und für alle trans­pa­rent dar­zu­stel­len. Eine Pflicht zum Home Of­fice muss al­ler­dings mit jedem Ar­beit­neh­mer in­di­vi­du­ell ver­ein­bart und daher auch im Ar­beits­ver­trag fest­ge­hal­ten werden.

Einrichtung des Home Office

Grundsätz­lich muss der Ar­beit­ge­ber hier­für die not­wen­di­gen Geräte stel­len. Oft fin­det im Home Of­fice schnell eine Mi­schung von pri­vat und be­ruf­lich statt, es sollte daher un­be­dingt ge­re­gelt wer­den, wie wel­che Ar­beits­mit­tel ge­nutzt wer­den dür­fen. Ent­schei­dend ist hier auch der Da­ten­schutz, der un­be­dingt si­cher­ge­stellt wer­den muss. Die Ge­schäfts­da­ten dür­fen nicht auf die pri­va­ten Rech­ner ge­lan­gen.

Neben der ent­spre­chen­den IT wird auch ein Ar­beits­platz zu­hause benötigt. Wer zu­hause kei­nen Ar­beits­platz hat, kann auch nicht im Home Of­fice ar­bei­ten. Der Ar­beit­ge­ber kann sich dies durch Fotos bestäti­gen las­sen oder sich ein Prü­fungs­recht ein­räu­men las­sen. Ein Er­satz für Aus­la­gen sollte ein Ar­beit­neh­mer, der frei­wil­lig im Home Of­fice ar­bei­tet, nicht er­hal­ten. Dies ist nur in­ter­essant für ge­zwun­ge­nes Home Of­fi­ce.

Problematik mit der Zeiterfassung

Zu­hause kann auch die Zeit nicht so genau wie im Be­trieb er­fasst wird, es ist also auch immer eine Ver­trau­ens­sa­che. Zu­hause ver­mi­schen sich auch oft pri­vate und be­ruf­li­che Tätig­kei­ten. Auch im Home Of­fice gibt es ge­ne­rell aber eine Pflicht zur Zei­ter­fas­sung. Am sinn­volls­ten ist es, mit dem Mit­ar­bei­ter ge­wisse Prä­senz­zei­ten zu ver­ein­ba­ren, in denen er er­reich­bar sein muss. Auch die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen (14 Stun­den, Ver­bot der Nacht­ar­beit) müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den.

Der 80/20 Ansatz

Bei die­sem An­satz han­delt es sich um eine prag­ma­ti­sche Lö­sung. Dabei sollte nur das Al­ler­wich­tigste ge­re­gelt wer­den. Vor allem in der der­zei­ti­gen Si­tua­tion ist dies auch gar nicht an­ders mög­lich. Die wich­tigs­ten Punkte sollte auf 1 – 2 Sei­ten fest­ge­hal­ten wer­den und auf die ak­tu­elle Si­tua­tion be­grenzt wer­den. Zu re­geln ist u.a., wer im Home Of­fice ar­bei­ten soll, Prä­senz­zei­ten, Al­ter­na­tiv­lö­sun­​​gen, Ver­wen­dung von IT-­Mit­teln, Zei­ter­fas­sung, Mee­tings, Aus­la­ge­n­er­satz.

Die neuen Re­ge­lun­gen müs­sen den Ar­beit­neh­mern mit­ge­teilt wer­den, eine Än­de­rung des Ar­beits­ver­tra­ges ist nicht nötig. Die Für­sor­ge­pflicht des Ar­beit­ge­bers ist ak­tu­ell aus­rei­chen­der Grund, Home Of­fice zu ver­ord­nen.

Comments to: Das Home Office in der Schweiz zu Zeiten von COVID-19

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu