1. Wirtschaft

Das Home Office in der Schweiz zu Zeiten von COVID-19

In der Schweiz gibt es ge­ne­rell keine Ver­pflich­tung oder Be­rech­ti­gung für den Ar­beit­neh­mer auf Home Of­fi­ce. In der ak­tu­el­len Si­tua­tion gibt es al­ler­dings viele Be­trie­ben, die dies für ihre Mit­ar­bei­ter er­mög­li­chen und dabei recht­lich ein­wand­frei ar­bei­ten wollen.

Eine Mög­lich­keit wäre eine ent­spre­chende Re­ge­lung im Ar­beits­ver­trag. Hier wer­den al­ler­dings oft­mals nur die Tage fest­ge­schrie­ben, für alles darü­ber hin­aus bie­tet sich eher eine all­ge­meine Re­ge­lung für alle Ar­beit­neh­mer an. Diese gibt es al­ler­dings oft nicht. Hier sollte also zu­erst an­ge­setzt wer­den, um die Re­ge­lun­gen ein­heit­lich und für alle trans­pa­rent dar­zu­stel­len. Eine Pflicht zum Home Of­fice muss al­ler­dings mit jedem Ar­beit­neh­mer in­di­vi­du­ell ver­ein­bart und daher auch im Ar­beits­ver­trag fest­ge­hal­ten werden.

Einrichtung des Home Office

Grundsätz­lich muss der Ar­beit­ge­ber hier­für die not­wen­di­gen Geräte stel­len. Oft fin­det im Home Of­fice schnell eine Mi­schung von pri­vat und be­ruf­lich statt, es sollte daher un­be­dingt ge­re­gelt wer­den, wie wel­che Ar­beits­mit­tel ge­nutzt wer­den dür­fen. Ent­schei­dend ist hier auch der Da­ten­schutz, der un­be­dingt si­cher­ge­stellt wer­den muss. Die Ge­schäfts­da­ten dür­fen nicht auf die pri­va­ten Rech­ner ge­lan­gen.

Neben der ent­spre­chen­den IT wird auch ein Ar­beits­platz zu­hause benötigt. Wer zu­hause kei­nen Ar­beits­platz hat, kann auch nicht im Home Of­fice ar­bei­ten. Der Ar­beit­ge­ber kann sich dies durch Fotos bestäti­gen las­sen oder sich ein Prü­fungs­recht ein­räu­men las­sen. Ein Er­satz für Aus­la­gen sollte ein Ar­beit­neh­mer, der frei­wil­lig im Home Of­fice ar­bei­tet, nicht er­hal­ten. Dies ist nur in­ter­essant für ge­zwun­ge­nes Home Of­fi­ce.

Problematik mit der Zeiterfassung

Zu­hause kann auch die Zeit nicht so genau wie im Be­trieb er­fasst wird, es ist also auch immer eine Ver­trau­ens­sa­che. Zu­hause ver­mi­schen sich auch oft pri­vate und be­ruf­li­che Tätig­kei­ten. Auch im Home Of­fice gibt es ge­ne­rell aber eine Pflicht zur Zei­ter­fas­sung. Am sinn­volls­ten ist es, mit dem Mit­ar­bei­ter ge­wisse Prä­senz­zei­ten zu ver­ein­ba­ren, in denen er er­reich­bar sein muss. Auch die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen (14 Stun­den, Ver­bot der Nacht­ar­beit) müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den.

Der 80/20 Ansatz

Bei die­sem An­satz han­delt es sich um eine prag­ma­ti­sche Lö­sung. Dabei sollte nur das Al­ler­wich­tigste ge­re­gelt wer­den. Vor allem in der der­zei­ti­gen Si­tua­tion ist dies auch gar nicht an­ders mög­lich. Die wich­tigs­ten Punkte sollte auf 1 – 2 Sei­ten fest­ge­hal­ten wer­den und auf die ak­tu­elle Si­tua­tion be­grenzt wer­den. Zu re­geln ist u.a., wer im Home Of­fice ar­bei­ten soll, Prä­senz­zei­ten, Al­ter­na­tiv­lö­sun­​​gen, Ver­wen­dung von IT-­Mit­teln, Zei­ter­fas­sung, Mee­tings, Aus­la­ge­n­er­satz.

Die neuen Re­ge­lun­gen müs­sen den Ar­beit­neh­mern mit­ge­teilt wer­den, eine Än­de­rung des Ar­beits­ver­tra­ges ist nicht nötig. Die Für­sor­ge­pflicht des Ar­beit­ge­bers ist ak­tu­ell aus­rei­chen­der Grund, Home Of­fice zu ver­ord­nen.

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