In der Schweiz gibt es generell keine Verpflichtung oder Berechtigung für den Arbeitnehmer auf Home Office. In der aktuellen Situation gibt es allerdings viele Betrieben, die dies für ihre Mitarbeiter ermöglichen und dabei rechtlich einwandfrei arbeiten wollen.
Eine Möglichkeit wäre eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag. Hier werden allerdings oftmals nur die Tage festgeschrieben, für alles darüber hinaus bietet sich eher eine allgemeine Regelung für alle Arbeitnehmer an. Diese gibt es allerdings oft nicht. Hier sollte also zuerst angesetzt werden, um die Regelungen einheitlich und für alle transparent darzustellen. Eine Pflicht zum Home Office muss allerdings mit jedem Arbeitnehmer individuell vereinbart und daher auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Einrichtung des Home Office
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber hierfür die notwendigen Geräte stellen. Oft findet im Home Office schnell eine Mischung von privat und beruflich statt, es sollte daher unbedingt geregelt werden, wie welche Arbeitsmittel genutzt werden dürfen. Entscheidend ist hier auch der Datenschutz, der unbedingt sichergestellt werden muss. Die Geschäftsdaten dürfen nicht auf die privaten Rechner gelangen.
Neben der entsprechenden IT wird auch ein Arbeitsplatz zuhause benötigt. Wer zuhause keinen Arbeitsplatz hat, kann auch nicht im Home Office arbeiten. Der Arbeitgeber kann sich dies durch Fotos bestätigen lassen oder sich ein Prüfungsrecht einräumen lassen. Ein Ersatz für Auslagen sollte ein Arbeitnehmer, der freiwillig im Home Office arbeitet, nicht erhalten. Dies ist nur interessant für gezwungenes Home Office.
Problematik mit der Zeiterfassung
Zuhause kann auch die Zeit nicht so genau wie im Betrieb erfasst wird, es ist also auch immer eine Vertrauenssache. Zuhause vermischen sich auch oft private und berufliche Tätigkeiten. Auch im Home Office gibt es generell aber eine Pflicht zur Zeiterfassung. Am sinnvollsten ist es, mit dem Mitarbeiter gewisse Präsenzzeiten zu vereinbaren, in denen er erreichbar sein muss. Auch die gesetzlichen Regelungen (14 Stunden, Verbot der Nachtarbeit) müssen eingehalten werden.
Der 80/20 Ansatz
Bei diesem Ansatz handelt es sich um eine pragmatische Lösung. Dabei sollte nur das Allerwichtigste geregelt werden. Vor allem in der derzeitigen Situation ist dies auch gar nicht anders möglich. Die wichtigsten Punkte sollte auf 1 – 2 Seiten festgehalten werden und auf die aktuelle Situation begrenzt werden. Zu regeln ist u.a., wer im Home Office arbeiten soll, Präsenzzeiten, Alternativlösungen, Verwendung von IT-Mitteln, Zeiterfassung, Meetings, Auslagenersatz.
Die neuen Regelungen müssen den Arbeitnehmern mitgeteilt werden, eine Änderung des Arbeitsvertrages ist nicht nötig. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist aktuell ausreichender Grund, Home Office zu verordnen.
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