Die Vollzugsquote variiert je nach Herkunftsland. Nach Algerien und Marokko wurde etwa nur jede zweite Person mit Landesverweis auch tatsächlich ausgeschafft.
Namentlich die Rückführungen nach Algerien stellten die Schweizer Behörden wiederholt vor Probleme. Und mit Marokko hat die Schweiz gar keine formalen Abkommen zu Rückführungen. Der Bund muss mit diesen Ländern strenger ins Gericht geht. Es darf für diese Länder weder Entwicklungshilfe noch andere Unterstützung mehr geben.
Abgewiesene Asylbewerber, die kriminell werden, müssen mindestens ein Jahr in Ausschaffungshaft genommen werden können. Diese Leute verstehen nur die Sprache der harten Konsequenzen. Wer klaut, muss ins Gefängnis. Wenn wir das nicht tun, lachen sie uns und unseren Rechtsstaat aus.
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Kommentare anzeigen Hide commentsEthische Fragen: Diebstahl aus Armut gleichgestellt wie \”Bandenmässigen Diebstahl oder Raub\”? Können wir den Heimat- resp. Drittländer unsere Gesetzgebung aufdrücken? Haben wir doch auch nicht gerne!
Nicht jedes Delikt aus unserem Katalog ist für Heimatländer ein Grund deren Landsmann zurückzunehmen. Hier mal schlau machen, Herr Schneider!
Haben Sie, Herr Schneider Vollzugserfahrung im Asylwesen? Wenn nein, bitte unbedingt mal sich schlau machen inkl. gescheiterte Ausschaffungen und Gründe, wenn das Heimatland nicht reinlässt!
Oder wären sonst einfach \”die Linken\” wieder schuld und der zuständige Bundesrat unfähig? Aus meiner Sicht wäre dies zu einfach gestrickt!
Hat die Schweiz jemals einen Landsmann oder eine Landsfrau nach einem Delikt im Ausland nicht zurückreisen lassen?
Ländern, die sich so von ihren straffälligen Leuten entledigen wollen, muss die öffentliche Entwicklungshilfe sofort gestrichen werden.
Wer sich in der Schweiz nicht an UNSERE Gesetze hält und straffällig wird, hat bei uns nichts zu suchen.
Also weisen Sie auch einen aus, welcher aus Hunger und Armut ein Brot oder Apfel stielt?
Welche Auswirkungen sehen Sie bei Streichung von Entwicklungshilfe? Jobvernichtung und mehr Wanderungen sehe ich und dies wäre kontraproduktiv.
Die Ausreisepflicht ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Hier geht es um Rückübernahme von straffällig gewordenen Bürger:innen. Wie wollen Sie denn Länder zu solchen Rückübernahmen zwingen, wenn nicht über die Streichung von Unterstützungsgeldern?