Das Verursacherprinzip bei der Abfallentsorgung darf nicht so weit getrieben werden, dass ärmere oder stark betroffene Bevölkerungsschichten (zum Beispiel grosse Familien) oder Egoisten dazu veranlasst werden, der legalen Abfallentsorgung mit Gebühren mittels illegaler Gratisentsorgung auszuweichen.
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