Richterentscheid aus Bern
Teilzitat Berner Zeitung: “Der 57-jährige Mann hatte gestanden, über einen langen Zeitraum 114 Behinderte in mehreren Heimen sexuell misshandelt zu haben. Wegen Verjährung ging es vor Gericht noch um 33 Fälle. Schuldig gesprochen wurde der Mann unter anderem wegen Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern, Abhängigen und Anstaltspfleglingen.”
Behinderte sind demnach Freiwild für Pädophile Sozialtherapeuten usw.
Gleich zu Gleich gesellt sich gern in Bern, wieder hat ein Richter den Volkswillen “Verwahrungsinitiative” ausgehebelt und damit der längst bekannten linken Soziherhätschelertruppe Berns einen Blankocheck erteilt um Kriminelle zu therapieren und Opfer inkl. Angehörige sich selber zu überlassen.
(Fall Carlos lässt in dem Sinne gleich auch wieder grüssen!)
Quelle Berner Zeitung 21.03.2014
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsich sage nur skandal terapieren kan man dieses ( könt ja denken was sagen möchte mache ich aber nich ne ) nicht mehr zusagen hab ich zu dem nicht
Was man für solche Misswirtschaft derzeit vers(ch)enkt, holt man bei Betagten, Behinderten, Kranken und derer Angehörigen und jammert man müsse das Rentenalter erhöhen, es habe kein Geld für menschenwürdige Spitäler, schliesst Behindertenheime… usw.
Langsam darf die Frage in den Raum gestellt werden, ob nicht jene therapiert werden müssten, welche solche Urteile sprechen.
Es zeigt, dass die Rechtssprechung Täterschutz will. Einfach zu verstehen, der Richter und seine Entouragen leben ja davon.
Ja, die leben aber gar nicht so übel davon! Darum wehren sie sich ja so mit allen Mitteln dagegen, wenn sie merken, dass jemand ihnen ein bischen Wasser abgraben möchte.
Therapieren können sie solche Leute überhaupt nicht!
Da würde nicht mal die super Firma Riesen Oggenfuss etwas ausrichten, auch in Holland nicht.
Warum werden überhaupt solche “Firmen” nicht gründlicher untersucht?
Zudem hacken sich Krähen nicht gegenseitig die Augen aus.
Die Verwahrungsinitiative bewirkt direkt diese Vorsicht in der sofortigen Verurteilung zu Verwahrung. Auch daran habe ich Sie bereits mehrmals erinnert. Der Schuss scheint jetzt nach hinten loszugehen.
Hoffentlich geht der Schuss endlich und bald nach hinten los, im Sinne der Betroffenen und der Allgemeinheit.
Richtig skandalös ist dies. Ich hoffe nur, dass solches auch die Bevölkerung aufrüttelt und es ernst nimmt, wenn Behinderte sich zumindest versuchen durch Worte, Gestik, Verhaltensänderung etc. entsprechend zu äussern. Leider scheint mir hier noch Nachholbedarf zu sein.
Tut es Frau Sägesser, nur hoffe ich nicht, dass sich Krawallbrüder und schwarze Blöcke eine genehmigte Demonstration gegen diese offenkundige Misswirtschaft zum Anlass nehmen erneut grossen Sachschaden anzurichten. Denn eine unbewilllgte Gegendemo ist leider auch bereits angesagt.
Von der sog. grossen Verwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, musste das Gericht absehen. Es “(…) sprach eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 Absatz 3 des Strafgesetzbuches aus, die auch kleine Verwahrung genannt wird. Die Voraussetzungen für eine ordentliche Verwahrung seien nicht gegeben. Das Gericht stützt sich dabei auf das psychiatrische Gutachten und die Praxis des Bundesgerichtes. Es sei nicht erwiesen, dass der Mann nicht therapierbar sei – im Gegenteil: Die begonnene Behandlung zeige erste Wirkungen. Die ordentliche Verwahrung dürfe nur ausgesprochen werden, wenn alle anderen Mittel versagten. Dies sei auch nachträglich möglich, wenn sich zeige, dass die angeordnete stationäre Massnahme beim verurteilten Betreuer nicht die gewünschte Wirkung habe.”
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/sozialtherapeut-soll-1.18267818
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Behinderte haben leider keine sog. Lobby!
Das Bundesgesetz beschreibt, dass niemand diskriminiert werden darf. Übergriffe wie in diesem Fall sind nicht nur diskriminierend, sondern noch verwerflicher, menschenverachtend, zumal erst noch an Wehrlosen und Kindern.
Ganz Besonders zu beachten ist Artikel 4:
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Von diesem Artikel ist man heutzutage weiter entfernt als wohl jemals zuvor. Behinderte werden übermedikamentiert.
Es wird versucht Behinderte als med. Versuchskaninchen zu missbrauchen, wie unlängst mit der Hirnscanthematik. Die SBB wollen an Behinderten sparen etc.
Zur Info:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8
Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
@Frau Habegger. Richtig. Doch sollten die von Ihnen erwähnten Gesetze auch auf alle anderen Gebiete angewendet werden…… und nicht nur, wenn es gerade in den Kram passt.
Frau Sägesser,
die Behinderten, Kranken und Betagten sowie derer Angehörigen DIESES Landes haben keine Lobby im Gegensatz zu den linken Krankrednern und Pharma/Psycholobbyisten (federführend SP/Berset/BAG etc.), welche Pandemien und weiss der Geier was vermarkten nur um der WHO/EU zu gefallen).
Auch all die von der Soziindustrie importierten unter Federführung SP/Sommaruga werden genug betreut, integriert usw.
Um Ihre Worte zu verwenden, ja, mir passt es gar nicht in den Kram wie derzeit mit UNSEREN Behinderten, Kranken und Betagten sowie derer Angehörigen bürokratisch gespielt wird und die Schwächsten zuweilen gar als medizinische Versuchskaninchen missbraucht werden, das sehen Sie völlig richtig.
Täter werden genug verhätschelet von den Linken, hier gerade das jüngste abartig Beispiel, was man dazu braucht an Ressourcen klaut man den eigenen Schwächsten.
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/13-Jahre-und-stationaere-Massnahme-fuer-Sozialtherapeuten/story/31308145
Linke Politik derzeit: Den Weg den geringsten Widerstandes, auf dem Rücken Betroffener, zu Lasten der Allgemeinheit. Politik ohne jegliches Rückgrat, gegenüber der eigenen Bevölkerung.
@Frau Habegger. Hier verstehe ich Ihre Antwort nicht.
Ich habe Ihnen betr. fehlender Lobby und der Gesetzgebung ja recht gegeben.
Nur sollte die Gesetzgebung auch auf andere Gebiete als auf Kranke, Behinderte, Betagte angewendet werden. Denn für mich macht weder die gesundheitliche Situation, das Alter noch die Herkunft einen Unterschied. Mensch ist und bleibt Mensch.
Sind Sie soweit einverstanden?
“Mensch ist und bleibt Mensch”
genau und deshalb sollten Behinderte, Betagte und Kranke und Angehörige nicht wie derzeit in grosser Mode bürokratisch bewirtschaftet und medizinisch ausgenützt und missbraucht, sondern auch politisch vertreten werden.
Und nicht unsere vorwiegend Schweizer Betroffenen ausbeuten um die Ressourcen in alle Richtungen zu verschwenden/verschenken und in unfähige Bürokratien versanden lassen.