1. Ausländer- & Migrationspolitik

Bevölkerungswachstum im Kanton Aargau: Masslos und ohne wirtschaftlichen Erfolg für die breite Bevölkerung!

Seit 2002 (Personenfreizügigkeit in Kraft) ist die Bevölkerungszahl des Kantons Aargau von 559‘799 um 143‘387 Personen oder 26% auf neu 703‘186 Personen angestiegen, grossmehrheitlich über die Zuwanderung (Stat. Amt Kanton Aargau). Allein im „Krisenjahr 2021“ ist diese Zahl überdurchschnittlich stark um 9‘126 Personen gewachsen. Dies entspricht der Einwohnerzahl einer neuen Stadt!

 

In der Zeit von 2008-2022 ist der Ressourcenindex des Kantons Aargau von 89,6 auf 81,6 gefallen. Das Steuersubstrat des Kantons/Kopf hat sich also im Vergleich zur Gesamtschweiz verringert. Der Kanton Aargau liegt heute im Kantonsvergleich erst an 17. Stelle. Der enorme Bevölkerungszuwachs und der damit verbundene Arbeitsplatzzuwachs hat also die Steuereinnahmen/Kopf im Quervergleich zu den andern Kantonen nicht steigern können.

 

Es ist zu vermuten, dass mit dieser masslosen Zuwanderung auch die Sozialkosten in die Höhe getrieben wurden. So sind die Netto-Ausgaben des Kantons für die soziale Sicherheit von 2002-2019 von 254,7 Mio auf 453,3 Mio um 78% gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die Netto-Ausgaben der Aargauer Gemeinden für die soziale Wohlfahrt von 134,3 Mio auf 358,2 Mio um 167%! gestiegen.

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  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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