1. Sonstiges

Die Mehrheit hat Angst vor Minderheiten

Die Mehr­heit hat Angst vor Min­der­hei­ten

Schaut man sich in der Geschichte rum, so kann man leicht feststellen, dass die Mehrheit sehr oft Angst vor Minderheiten hat und sie deshalb unterdrückt. Es werden Lügen über sie verbreitet. Schriften werden schluderig oder absichtlich falsch übersetzt usw. Nichtigkeiten werden aufgebauscht. Seit Jahrhunderten sind Religionsgemeinschaft​en davon betroffen. Das Prägnanteste Beispiel sind die Juden, welche zu Millionen getötet wurden. Viele indigene Völker wurden als Minderheit ausgerottet. Oft spielten wirtschaftliche Interessen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Nahrungsmittel-, Rohstoff- und Energiekonzernen sind Minderheiten immer völlig Wurst. Für Profit zerstören sie Lebensgrundlagen von ganzen Populationen. Aber ich will hier nicht nur von Juden, indigenen Völker oder Schwarzen reden, auch nicht von Migranten aus dem Balkan oder von Moslems, welche als Minderheit ihrerseits unter einer Minderheit leiden, nämlich unter denen, welche sich nicht zu benehmen wissen. Nein ich will davon reden, dass wir selber immer eine Minderheit sein könnten. Raucher, Dicke, Behinderte und Kranke zum Beispiel sind eine Minderheit und die Mehrheit hat Angst vor Ihnen und gebärdet sich oft unter fadenscheinigen Behauptungen sehr intolerant ihnen gegenüber.

Wenn wir ihnen wieder mal was vorwerfen, sollten wir in uns gehen und uns überlegen, ob sie nicht einfach das verkörpern, was wir gerne täten, aber wovon wir Angst haben, weil wir uns der Mehrheit beugen. Oft sehen wir einfach nicht gerne in den Spiegel, der uns die unbeugsame Minderheit vorhält, sind neidisch oder einfach zu feige ihnen zu folgen. Wir fühlen uns im Mainstream wohl und vergessen ihn zu hinterfragen. Erst wenn unsere eigenen Krankenkassenprämien um 50% steigen, weil wir 2 Kilo schwerer sind als die Magersucht vorgaben der staatlichen Gesundheitsbehörden empfehlen und damit zum Risiko für die Mehrheit werden, erwachen wir und fragen uns, was der Staat hier tut und kommen nicht auf den Gedanken, das wir mithelfen die Saat zu sähen!

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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