1. Ausländer- & Migrationspolitik

Einbürgerung verweigert, seit Geburt i.d. Schweiz

Der Ent­scheid der Ein­bür­ge­rungs­kom­​​mis­sion resp. des Ein­wohn­er­rats Buchs, eine an­schei­nend bes­tens in­te­grierte Tür­kin nicht ein­zu­bür­gern, wirft hohe wel­len. Die 25-jäh­rige Tür­kin Funda Yil­maz darf nicht Schwei­ze­rin wer­den – trotz per­fek­tem “Schwy­zerdütsch” (sie ist hier ge­bo­ren), ein­wand­freiem Leu­mund, sta­bi­ler Le­bens­si­tua­tion, Pläne für ein Stu­dium und mit 100 Pro­zent be­stan­de­nem Staatskundetest.

Sie kann die Ablehnung ihrer Einbürgerung natürlich nicht verstehen. Diese Ablehnung gilt es auch einmal ernsthaft zu hinterfragen. Es gibt gesetzliche Grundlagen und diese erlauben eine Ablehnung eines Einbürgerungs-Gesuchs​​ nur in wenigen Fällen. Mangelnde Integration bedeute normalerweise, dass jemand die Sprache nicht beherrscht, keine Ahnung vom Schweizer Politsystem hat oder vor allem die in der Schweiz geltenden Grundwerte, gar unser Recht & die Verfassung ablehnt. All dies treffe im Fall von Funda Yilmaz jedoch nicht zu. Einbürgerungen sollten nicht zum reinen Verwaltungsakt werden wie dieser durch die Einbürgerungskommissi​​on resp. den Einwohnerrat Buchs. Wieso ist so etwas möglich, seit Geburt i.d. Schweiz, hier geboren und soll nicht assimiliert, zu wenig schweizerisch sein.? Wohl eher das gleiche Problem wie bei der KESB, einfach so von narzisstischen “Sesselfurzern” über einen Menschen/Kinder hinweg einen Entscheid fällen, der mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist. Die Einbürgerungs-Praxis nahm ihre totale Fehlentwicklung als man diese von der Gemeindeversammlung auf Einbürgerungs-Kommiss​​ionen auslagerte, verbürokratisierte. Daran hat die links/grüne Politgilde eine Hauptschuld, weil dort die Masseneinbürgerungen von Kleti und Pleti, z.B. kein Satz nicht einmal auf hochdeutsch möglich, in reinster Ausuferung erfolgt. Ich habe dies selber erlebt & somit bestätigt, als mich z.B. an einem schönen sonnigen Sonntag Morgen um 11.00 Uhr in einer Schweizer Kleinstadt in einem Park spazierend mitten im Städtchen von hinten eine rassige, schöne junge Afrikanerin ansprach & mich schockte: “Ich bi so geil, ich wolle dir einen blasen, kost 20 Fr.”. Sie meinte dann noch sichtlich “hässig” ob dem negativen Ausgang: “Ich ha denn Schwyzerpass”, und wedelte dann beleidigt von dannen. Man kann sich ernsthaft fragen, welche Eigenschaften gaben hier den Ausschlag für diese Einbürgerung, und wer erteilte diese mit welcher Begründung.?

Wer hingegen eine Biografie wie die 25-jährige schüchternde “Türkin” hat, in der Schweiz (!) geboren, perfekt “Schwyzerdütsch”, Teilnahme an Vereinsleben, sollte der Schweizerpass sicher nicht verweigert werden. Wenn man ihr z.B. in den Ferien im Ausland begegnen würde, käme man doch nie auf die Idee, dass sie nicht Schweizerin ist. Da wurde aber mit Sicherheit ein bedauernswerter “Bock” geschossen. Funda Yilmaz hat den schriftlichen Staatskundetest mit 100 Prozent angeblich bestanden. Bei den anschliessenden Einbürgerungsgespräch​​en mit der Einbürgerungskommissi​​on hat die junge Türkin aber nicht besonders gut abgeschnitten. Sie ist schüchtern ja gut, dies sind meiner Meinung nach doch echt schweizerische Eigenschaften für eine junge Frau, nicht so ein dominierendes, alles fordernde frecht eckelige Emanzen- Gehabe. Jeder junge Mann kann sich doch die Finger lecken ob solch einer jungen Frau. Ihr Schweizer Freund Mignogna (vermutlich italienischer Abstammung und auch als Schweizer geadelt) beschützt und begleitet sie i.d. für sie recht schwierigen Situation beispielhaft, Bravo. Und wenn dieser Fehlentscheid nicht korrigiert wird im Rekursverfahren – was ich nicht glaube – so kann ihr Freund sie ja heiraten, dann ist sie auch Schweizerin. Aber halt, käme dies denn nicht einer Zwangsheirat gleich, wäre gerade dies nicht total unschweizerisch, von “Schwyzermacher” verursacht.?

Wenn man diese junge Frau in Natura vor sich hat, ja da kann man doch mit gesundem Menschenverstand gar nicht anders als einer Einbürgerung zuzustimmen und ihr den Schweizerpass von ganzem Herzen nur noch gönnen.

https://www​​.aargauerzeitung.ch/​a​argau/aarau/so-kont​er​t-funda-yilmaz-and​rea​s-glarner-und-sog​ar-d​er-svp-hardliner​-wird​-fast-weich-131​467108​

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Comments to: Einbürgerung verweigert, seit Geburt i.d. Schweiz
  • Juni 29, 2017

    Die Aargauer Zeitung macht nun ein solches Theater, um diese arme Türkin!
    Wir dürfen sie nun jeden Tag im Aargauer Blick betrachten!

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  • Juni 29, 2017

    “Afrikanerin ansprach & mich schockte: “Ich bi so geil, ich wolle dir einen blasen, kost 20 Fr.”. Sie meinte dann noch sichtlich “hässig” ob dem negativen Ausgang: “Ich ha denn Schwyzerpass”, und wedelte dann beleidigt von dannen.”

    Als Reaktion auf Ihr, “nein danke”, Herr Hottinger ? (rhetorische Frage)

    “Man kann sich ernsthaft fragen, welche Eigenschaften gaben hier den Ausschlag für diese Einbürgerung, und wer erteilte diese mit welcher Begründung.?”

    Tippe mal, ein Schweizer Sextourist? (Der sich dann doch nicht als Jackpot entpuppt hat….?)

    Ernsthaf​t, lächerlich das Ganze! Nicht die junge Schweiz/Türkin, sondern wozu Sie nun von der Anderen …. missbraucht wird. Herr Glarner hat schon recht. Dann können wir den Pass auch gleich in die Wiege legen!

    Und zwar nicht nur bei den braven, verschupften Maiteli, Herr Hottinger! Würde es auch Ihr Herz ergreifen, wenn Sie ein junger Mann im Trainingsanzug mit Bart wäre? Ist ja im Fußballclub, also 100% integriert!

    Das Thema ist, dass beide nie woanders gelebt haben. Die Frage ist, ist das unser Problem?! Wenn ja, reicht ein Verwaltungsakt in diesen Fällen.

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  • Juni 29, 2017

    Liebe Frau Stutz

    Ich denke da haben wir aneinander vorbeigeredet, schade aber ich darf es sicher noch richten.

    Bei der Afrikanerin, die konnte fast kein Wort deutsch. Höchst wahrscheinlich von einem Schweizer Afrika-Sextourist eingeflogen als Ferien Souvenir. Sie hat also von der Schweizer Mentalität und Kultur absolut keine Ahnung. Vor wenigen Jahren gehörte zwingend noch ein Leumunds-Zeugnis zur Bewerbung. Also im ganzen schon absolut ungeeignet zur Einbürgerung.
    Ob Frau oder Mann, in einem solchen Fall darf auf keinem Fall eingebürgert werden, schon gar nicht aus Afrika, die zwar keine schlechteren Menschen sind als wir, jedoch von der Kultur her noch im tiefsten Mittelalter, mindestens um 500 Jahre von unserer industriellen Zivilisation zurück geblieben. Ja ja ich höre schon das Geschrei der “liberalen SP/Grünen. Integration so gut wie unmöglich, ich habe da auch eigene Erfahrungen aus einer über 20 Jahre lang gelebten Freundschaft mit einem sehr schwarzen Senegalesen. Verstand, Gehirnzellen einschalten, denn seit nun über 200 hundert Jahren, wie sieht es denn mit den US-Bürgern afrikanischer Abstammung in den USA aus mit der “Integration”. ?. Ja genau, da genügen nicht mal sieben Generationen. Sie sind anders und das ist auch gut so, man vergleicht ja auch nicht Zwetschgen mit Williams-Birnen.

    A​​​uch wiederhole ich mich jetzt, gerade bei der aktuellen Lage in ganz Europa müsste obligatorisch sein, dass Leute mit moslemischen Glauben schriftlich einen Vertrag zu unterzeichnen haben, dass sie unsere Gesetze und im speziellen unsere Bundes verfassung über ihr Scharia-Recht stellen. Bei Nachweis des Gegenteils erfolgt Widerruf und Landesverweis mit Einreisesperre. Das gleiche wie zu hunderten schon bald zurückkehrenden Tschihad-Kämpfern. Auch diese wollen die SP/Grünen aber tatsächlich auch noch “therapieren”, einfach total realitätsfremd & übers jedes Mass sehr naiv, unüberbietbar:

    htt​​ps://www.islaminstit​u​t.de/2007/fatwa-zu-​de​r-frage-wie-muesse​n-m​uslime-mit-christ​en-u​mgehen/

    “Den Pass in die Wiege legen” erwähnen Sie liebe Frau Stutz.? Nein sicher nicht, das ist vielleicht in Frankreich so. Wer in Frankreich auf die Welt kommt, ist automatisch Franzose. Dies war die Idee von General de Gaulle, der Nachwuchs übers Mass brauchte für sein “La France une grande Nation, vive la France”. Mit der Masse Mensch wollte er Europa anführen, was misslang, denn schon lange führt Frau B. Merkel, hervorgegangen aus der DDR Kaderschmiede BDJ, wo die kommunistische Partei-Führung auch keinerlei Konkurrenz duldete.

    Ob dieses scheue “Rehlein von junger “Türkin”, oder ob junger Türke, hier i.d. Schweiz geboren und aufgewachsen, alle Schulen absolviert, Vereinsbeteiligungen (Fussball, Maitli-Riege, Karate-Sportverein) so jemand verdient natürlich den Schweizer Pass. Hätten die Mitglieder der Einbürgerungs-Kommiss​​​ion nur einen Hauch von Menschen kenntnis, hätten sie feststellen können dass die junge Einbürgerungswillige auf äusserste nervös und eingeschüchtert war. Da kann man doch keinen normalen Gedanken mehr fassen. Ich wiederhole mich, es geht nicht an dass bei Schüchternheit dann die falschen Rückschlüsse gezogen werden und die narzisstischen Machtgelüste destruktiv durchbrechen. Dann solche blöden Fangfragen wie die umliegenden Berge benennen, oder 10 Gemeinden. Man sieht es ja im Video ideal, der SVP-Hardliner & auch die Frau von der grünen Partei haben bei der gleichen Fragestellung selber erbärmlich versagt. Ich hoffe da sind wir uns jetzt einig.

    Im übrigen sollte betr. grundsätzlich viel zu liberaler Einbürgerungen – ja heute schon fast automatisch auf dem Verwaltungswege – wie sie die SP/grüne Koalition praktiziert, das müsste endlich unterbunden werden. Die Schweiz hat ja darum die meisten Einbürgerungen in ganz Europa pro Einwohner. Ebenso wollen sie die ganze Welt “retten” und alle Migranten i.d. Schweiz holen, nicht aber aus Menschlichkeit, sonder aus reiner Profitgier mit der Asylindustrie, notabene gegen die rechtmässigen Verträge Dublin – Schengen.

    Menschen​​​kenntnis

    Mensche​n​k​enntnis ist Macht.
    Diese Macht zu kontrollieren ist
    schwerer, als die Menschen durch die Macht.

    © Nico Szaba
    (*1970), deutscher Schriftsteller und Weltbürger

    Quelle:​​​ »Das rot-schwarze Buch« – Bilder einer Seele

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  • Juni 30, 2017

    Was denn nun? Ich dache Einbürgerung ist ganz böse, besonders von Muslimen?

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    • Juli 19, 2021

      Wenn man dann einen konkreten Fall sieht, merken manchmal sogar SVP-Anhänger, dass sie noch ein Herz haben. Es war auch schon eine SVP-Frau in der Gratiszeitung, die gegen eine unverhältnismässige Ausschaffung protestiert hat, weil sie den Betroffenen persönlich gekannt hat.

      Schade ist, dass sich diese Leute das nicht überlegen, b e v o r sie fremdenfeindlichen Initiativen oder Gesetzen zustimmen.

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    • Juli 19, 2021

      Regulierende Gesetze sind nicht per se fremdenfeindlich…so​ndern da wir plus minus noch ein Souveräner Staat sind, dem Land die Möglichkeit, regulierend zu wirken.

      Regulieren​d heisst nicht Hirnlos, nicht Fremdenfeindlich, …

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  • Juni 30, 2017

    Ich finde, der Fall zeigt beispielhaft auf wie absurd es ist, Schweizer Einbürgerungen an die Behörden zu delegieren. Denn Behörden können die für die Schweiz und die Schweizer entscheidenden Kriterien weder erfassen, noch beurteilen.

    Deshalb kommt es wie im vorliegenden Fall zu solch irren Situationen, wo als Entscheidungsgrundlag​en das Wissen über die Adresse des Dorfbäckers oder der Altölsammelstelle und die Aufzählungsfähigkeit von kantonalen Berggipfeln mit gleicher Gewichtung bewertet werden, wie Sprach- oder Staatskundekenntnisse​.
    Schlussendlich wird dann das Urteil von ein paar wenigen „Kommissionsmitgliede​rn“ gefällt, von denen ohne weiteres auch die Mehrheit aus ideologischen „Hardlinern“ bestehen kann. Ob nun „Hardliner“ auf die eine oder andere Seite.

    Die Frau wäre an einer Gemeindeversammlung wo die betroffenen Bürger gemeinsam über die Aufnahme in ihre Gemeinschaft entscheiden (auch bei geheimer Wahl, oder bei Urnenabstimmung) mit Sicherheit eingebürgert worden. Besonders dann, wenn eine solche Einbürgerungskandidat​in nicht als blosse Namenszeile auf einem Formular erscheint, sondern ihren Mitbürgern vorgestellt wird oder wenn sie (vielleicht wegen ihrer regen Teilnahme am Gemeindegeschehen) bereits genügend bekannt ist.
    Jeder würde ihr zutrauen und es begrüssen, sie als ihre Mitbürgerin mit vollen Mitwirkungsrechten dabeizuhaben. Und man wäre auch davon überzeugt, dass sie als Eingebürgerte ihre Pflichten der Schweiz gegenüber erfüllen wird.

    Faktoren wie Vertrauen, Sozialverhalten, kulturelle Assimilation oder Empathiewerte können administrativ wie gesagt nicht abgebildet werden, sind aber für die Schweizer Mitbürger, die den Entscheid fällen (sollten) absolut vorrangig.

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    • Juli 19, 2021

      Man vergleiche den Fall dieser Türkin mit jenem des Basler Polizisten, der Erdogans Häschern politische Gegner aus der Schweiz, (auch Schweizer) verraten und ans Messer geliefert hat.
      https://www.vimenti​s.ch/dialog/readartic​le/asylgesuch-abgeleh​nt-dann-kommt-der-sch​weizerpass/?open=8694​&jumpto=203490

      Bei​des sind grundfalsche Einbürgerungsentschei​de, beide von der Administration gefällt. Beide Fälle wären anders entschieden worden, wenn sie den Bürgern überlassen worden wären.

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    • Juli 19, 2021

      An einer Gemeindeversammlung wäre die Frau schon alleine wegen ihres türkischen Namens nicht eingebürgert worden. Siehe Fall Emmen.

      Es ist gut, dass Frau Ylmaz den Entscheid anficht. Mal schauen, was das Gericht dazu sagt. Wie man liest, gab es das im Aaargau schon öfter, dass eine Kommission Leute willkürlich nicht einbürgern wollte und vom Gericht zur Ordnung gerufen werden musste.

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    • Juli 19, 2021

      “Beide Fälle wären anders entschieden worden, wenn sie den Bürgern überlassen worden wären.”

      Daran habe ich meine Zweifel. Das ist auch nicht die Aufgabe der Bürger. Das Parlament (und bei Abstimmungen das Volk) bestimmt macht die Einbürgerungskriterie​n, und die Kommission soll überprüfen, ob die Kandidaten die Kriterien erfüllen. Wenn ein abgelehnter Kandidat glaubt, dass die Kommission ihn willkürlich abglehnt hat, so hat er die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten, so wie Frau Ylmaz das getan hat.

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    • Juli 19, 2021

      Was durch die anmassende und gewaltenteilungsverle​tzende Verordnung durch Behörden und Judikative geändert hat, ist dass die Kommission jetzt auch über die Einbürgerungen abschliessend entscheiden soll.

      Das war eben bisher nicht der Fall. Die Einbürgerungskommissi​on (auf Gemeindestufe) hatte bisher nur die Aufgabe, Einbürgerungsgesuche darauf zu prüfen, ob die nötigen Minimalbedingungen erfüllt sind. Wenn ja, hat die Kommission die Gesuche an der Gemeindeversammlung oder in einem anderen bürgerbestimmten Verfahren zur Entscheidung vorgelegt.

      Neu sollen die Bürger nichts mehr dazu sagen können, wer mit ihnen die Entscheidungen über die eigenen Geschicke und jene des eigenen Landes fällt.
      Der Trend geht sowieso dahin, dass auch in der Schweiz immer weniger Entscheide durch die Bürger gefällt und diese wie in allen anderen „Demokratien“ Schrittweise vom Stimmvolk zum reinen Wahlvolk degradiert werden sollen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall, das Problem sind doch genau Leute wie Thomas Müller.

      “Daran habe ich meine Zweifel. Das ist auch nicht die Aufgabe der Bürger.”

      Damit sagt er Ihnen ja schon, dass Sie als Bürger, über Einbürgerungen etc. gar nicht zu entscheiden haben. Und er sagt Ihnen sogar wieso! Weil ER glaubt, Schweizer die zur Gemeindeversammlung gehen seien überwiegend sowieso einfach fremdenfeindlich und würden eine Frau Yilmaz niemals einbürgern. Nur schon weil sie nun mal Yilmaz heißt. Da kommen einem ja wirklich schon fast die Tränen! Die Frage, ja müssen wir das denn, stellt sich ihm gar nicht und zwar egal ob bei Frau Yilmaz oder Erdogans Schnüffler. Den Kollateralschaden nimmt man einfach in Kauf.

      “Neu sollen die Bürger nichts mehr dazu sagen können, wer mit ihnen die Entscheidungen über die eigenen Geschicke und jene des eigenen Landes fällt. ”

      Ja weil Typen wie Thomas Müller, das genauso wollen! Und eine Schriftstellerin mit ungarischen Wurzeln erklärte uns in der Arena dazu noch ganz klar, dass man mit uns “Andersdenkenden”, da auch gar keinen Nenner finden will. Noch nicht mal zuhören will! Denn man weiß es besser, ist besser und überhaupt! Entweder Bürgern wir jeden ein der 4. von 5. Kriterien erfüllt, oder steht für die gar nicht erst zur Diskussion. Frau BR Sommaruga ist dafür auch ein gutes Beispiel! Anders ist eben nicht gleich Anders. Als Migrant haben Sie da den Bonus und als als Schweizer der nicht gleichgültig einfach mit dem Strom schwimmt eh schon verloren. Sie schreien zwar Fremdenfeinde, doch im Grunde fürchten sie uns doch als ihre Feinde!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall,

      die Bürger sind keine Richter! Die Bürger können im Referendumsfall über Gesetze entscheiden. Für die Anwendung der Gesetze im Einzelfall sind die Behörden und Gerichte zuständig.

      Die Kommission muss ihre Entscheide begründen. Ja heisst: alle Kriterien erfüllt. Nein heisst mindestens ein Kriterium nicht erfüllt. DIe Betroffenen, in diesem Fall Frau Ylmaz können diesen Entscheid anfechten, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Und dann entscheidet ein Gericht. Und auch dieses muss seinen Entscheid begründen.

      Der Stimmbürger Hans Rechts dagegen kann an der Urne allen mit ic-Namen die Einbürgerung verweigern, weil er keine “Jugos” will, und er muss seinen Entscheid nicht begründen. Deshalb funktioniert Einbürgerung per Volksentscheid nicht. Zu willkürlich.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Thomas Müller,
      Muss man Richter sein? Was haben Einbürgerungs-willige​ denn verbrochen?

      Wenn sich eine Person Familie der Einbürgerung stellt, an dem Ort wo sie wohnen und leben, haben sie Kontakt zu der Bevölkerung, das seit Jahren.
      Das heisst, man weiss wer die Personen sind. Kennt man sie nicht, ob wohl sie seit Jahren in einem Ort leben, läuft etwas schief.

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  • Juni 30, 2017

    Lieber Herr Hottinger
    Der Sextourist war eine spontane Eingebung, auf Ihre Frage wer’s bewilligt hat. Nur laut gedacht…

    Doch Fakt ist nun mal nach fünf Jahren Ehe mit einem Schweizer, einer Schweizerin dürfen Ausländer den Pass beitragen. Was ja grundsätzlich nicht verkehrt ist, wenn man als Familie in der Schweiz seinen Lebensmittelpunkt hat. Und Sie können den Leuten ja nicht vorschreiben wen sie heiraten und mit wem sie Kinder kriegen. Da ist der Kollateralschaden halt auch nicht nicht zu vermeiden. Das ist er ja nie.

    Zum Fall: Natürlich scheint da was schief gelaufen zu sein! Aber wir wissen ja nicht mehr.
    Geografie und Staatskunde sind lernbar. Integration muss gelebt werden! Und wie Herr Gasser richtig sagte, wir haben keine Akteneinsicht. Natürlich spielt es keine Rolle ob einer alle neun Gemeinden aufzählen kann und die höchsten 5 Berge. Aber das konnte Sie ja! Nur genau da worüber wir Nichts wissen, aber doch eigentlich das Wichtigste ist, hat Sie’s wieso auch immer, für die gewählte Kommission vergeigt . Deshalb… ?

    Wenn Sie Herr Gasser aber zugehört haben, Herr Hottinger. Er erwähnte Parallelgesellschafte​n mit Schweizer Pass und das deshalb mit auf den ersten Blick ev. komischen Fragen überprüft werden soll, ob jemand eben wirklich mit uns oder nur neben uns lebt. (Bei Mischehen kein Thema mehr) Im Fussballclub zu sein und beim Beck auf dem Schulweg sein Gipfeli kaufen, reichen mir leider auch nicht um das zu bejahen. Dafür reicht meine Menschenkenntnis leider nicht aus. Und es mag ja sein, dass Sie in der Aufregung die Hälfte vergessen hat. Nur das Bild einer 25 jährigem Schweizerin spiegelt Sie für mich, leider auch nicht unbedingt wieder.
    Ich hätte in diesem Fall (ohne Akteneinsicht) aber sicher auch dafür gestimmt, denn Sie hat ihr ganzes Leben hier verbracht, fällt keinem zur Last und stellt wohl kaum eine Gefahr dar. Ob Sie es “verdient” hat kann ich nicht beurteilen! Das könnte in ihrem Fall ev. die Gemeindeversammlung! Ich sehe das eher pragmatisch. Und die junge Schweiz/Türkin hat ja die Möglichkeit sich zu wehren und so weit kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Sie die Staatsbürgerschaft nicht bekommt. Jetzt ja sowieso, da Sie noch politisches Maskottchen ist!

    Sehen Sie es mal so, richterliches Ermessen. Da gibt es auch Hardliner und Andere. Genau den Ermessensspielraum, will die Frau von den Grünen nun aber abschaffen, wegen einem Einzelfall. Der die Akteneinsicht aber verweigert. Und weil Sie glaubt, Frankreich sei ein ganz anderer Planet. Für mich ist Das das tragische an dem Fall! Denn wenn Sie vor dem Bezirksrichter verlieren, kommen Sie auch nicht mit den Grünen und der Presse gerannt, sondern gehen vor Obergericht. Und wie gesagt, hätte Sie einen Jogginganzug an und einen Bart. Weiß nicht, ob Sie jetzt auch im Fernsehen wär.

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    • Juli 19, 2021

      Der Mann heisst Glarner, nicht Gasser. Und sein Auftritt war ziemlich peinlich. Seine Grundaussage: “Frau Ylmaz, Sie sind genauso sehr Schweizerin wie ich, aber ich würde Sie trotzdem nicht einbürgern.”

      Deutl​icher und peinlicher kann man die Fremdenfeindlichkeit nicht zeigen. Der Mann würde n i e m a n d e n einbürgern, wenn er allen bestimmen könnte. Nicht mal eine junge Frau, die ihr ganzes Leben hier verbracht hat, perfekt Dialekt spricht und den schriftlichen Einbürgerungstest mit Bestnote bestanden hat.

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    • Juli 19, 2021

      Das hat Herr Glarner, garantiert so nicht gesagt. ( Ist ja eh kaum zu Wort gekommen)
      Er konnte gar keine Stellung zu diesem Fall nehmen, da ja keiner wissen darf, was Frau Yilmaz der Kommission überhaupt erzählt hat, Sie erlaubte ihm ja die Akteneinsicht nicht! was Herrn Glarner, zu einem JA fehlte, konnte er nicht einsehen.

      Uns so perfekt, ist ihr Dialekt gar nicht! Oder lag das auch nur an der Nervosität? Mag ja sogar sein, aber wenn man eine Prüfung verhauen hat, dann liegt das nicht an den Prüfern sondern am Kandidat…! Ausser natürlich, man kann den Fall schön emotional politisch ausschlachten und irgendwem Fremdenfeindlichkeit unterstellen. Auch wenn’s komplett an den Tatsachen vorbei geht.

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    • Juli 19, 2021

      Dass Sie Glarners Fremdenfeindlichkeit nicht erkennen wollen, überrascht mich nicht.

      Dass Frau Ylmaz dem “Aargauer Mörgeli” (wie Glarner sich selber schon genannt hat) keine Akteneinsicht gibt, kann ich verstehen. Geht ihn auch nichts an. Und man soll den Troll ja nicht füttern.

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    • Juli 19, 2021

      Das Sie ungeachtet der Fakten urteilen, überrascht mich auch nicht!
      Dass man den Fall aber breitschlägt, sich lauthals über angebliche Diskriminierung beschwert und gleichzeitig «geht euch doch nichts an schreit» muss aber keiner verstehen, Herr Müller.

      Linker Populismus in Reinkultur! Ich denke nicht, dass Frau Yilmaz damit geholfen wird. Aber das geht ja auch keinen was an. Interessiert schlussendlich aber auch keinen.

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    • Juli 19, 2021

      Fakt ist, dass diese Frau seit ihrer Geburt in der Schweiz lebt, Dialekt spricht und im schriftlichen Test alle Fragen richtig beantwortet hat. Viel integrierter kann man nicht sein.

      Akteneinsicht braucht das Gericht, das beurteilen soll, ob der Entscheid der Kommission gerechtfertigt ist. Herr Glarner dagegen hat in diesem Fall keine offizielle Funktion und braucht sicher kein Futter für seine Fremdenfeindlichkeit.​

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    • Juli 19, 2021

      Das Futter braucht offensichtlich nur Frau Dingsbums von den Grünen, Herr Müller!

      “Fakt ist, dass diese Frau seit ihrer Geburt in der Schweiz lebt, Dialekt spricht und im schriftlichen Test alle Fragen richtig beantwortet hat. Viel integrierter kann man nicht sein”

      Das Ihre Meinung, Herr Müller, und die von Frau DB Grüne.
      Hat mit dem Einbürgerungsverfahre​n aber immer noch nichts zu tun, denn dazu müssen von 5 Punkten nun mal auch 5 erfüllt sein! Und es gibt keinen Grund, wieso das für Frau Yilmaz nicht genauso gelten sollte. Meines Erachtens hat Herr Glarner, klar dargelegt wieso weshalb und warum Punkt 5, eben nicht völlig irrelevant ist. Wäre dem so, brächte es keine Kommission sondern lediglich noch ein Antragsformular und Staatskundeprüfungsbo​gen. Daher sehe ich das Problem gar nicht von Frau Yilmaz und der Dame von den Grünen. Läuft doch alles korrekt und wenn nicht, wird’s die nächste Instanz schon richten. Also was soll dieses Glätsch eigentlich? Reine Effekthascherei und viel Geschrei um Nichts! Populismus nennt man das doch, oder?

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  • Juli 18, 2017

    Neues im Fall Ylmaz:
    Einer der Gründe für die Nicht-Einbürgerung war, dass die junge Frau nicht im Dorflädeli einkaufte, sondern in der Migros. Die Az-Medien haben mittlerweile das Gesprächsprotokoll veröffentlicht.

    https://www.aarga​uerzeitung.ch/aargau/​aarau/das-einbuergeru​ngs-protokoll-diese-9​2-fragen-musste-funda​-yilmaz-beantworten-1​31524081

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  • Juli 18, 2017

    Ein paar Infos zum Einbürgerungsverfahre​n in Buchs und allgemein:

    Die Gemeinde Buchs (AG) hat aktuell ca. 8’000 Einwohner, ca. 4’300 davon sind stimmberechtigt. Bereits 1970 wurde die Gemeindeversammlung in Buchs durch einen Volksentscheid auf-gehoben und ersetzt durch einen Einwohnerrat (Gemeindeparlament) mit 40 Mitgliedern, die alle 4 Jahre vom Volk gewählt werden.

    Die Einbürgerungskommissi​on von Buchs setzt sich aus 6 Mitgliedern dieses Einwohnerrats zusammen. Sie prüft die Einbürgerungsgesuche und hört die Gesuchsteller an. Schlussendlich gibt die Einbürgerungskommissi​on aber lediglich eine Empfehlung zuhanden des Einwohnerrats ab. Sie entscheidet also nicht selber über das Einbürgerungsgesuch. Der Entscheid wird durch den gesamten Einwohnerrat gefällt – und damit durch insgesamt 40 gewählte Volksvertreter.

    In​ anderen Gemeinden aber, wo weiterhin eine Gemeindeversammlung abgehalten wird, darf diese über Einbürgerungsgesuche entscheiden. Es steht diesbezüglich jeder Gemeinde frei, sich politisch selber zu organisieren – inkl. des Einbürgerungsverfahre​ns. Wer also behauptet, dass Behörden und/oder Gerichte auf eigene Faust verfügt haben sollen, dass Einbürgerungs-entsche​ide künftig ausschliesslich von Behörden gefällt werden dürfen, liegt falsch und fällt durch den Staatskundetest.

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    • Juli 19, 2021

      Aber genau das ist die Absicht der Gerichte, Herr Vaucanson. Diese haben verfügt, dass Einbürgerungsentschei​de nur noch abgelehnt werden können, wenn sie die absoluten Minimalbedingungen (die von den Behörden festgelegt werden) nicht erfüllen.

      Damit ist bereits klar, dass an Gemeindeversammlungen​ oder auch durch Gemeindeparlamente keine freien Entscheide möglich sind. Die Behörden können die Gesuche geradesogut allein prüfen, zu einem anderen als deren Resultat dürfen die Bürger ja seit dem skandalösen Grundsatzurteil der Richterkaste gar nicht mehr kommen.

      Ich bin also, wie ich bereits begründet habe, weiterhin der Meinung, dass die hier besprochenen Beispiele aus Basel und Buchs dramatisch aufzeigen, wie falsch es herauskommt, wenn die Einbürgerungsentschei​de an Behörden delegiert werden.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall

      Es gab nie eine solche richterliche Verfügung, Herr Knall. Das haben Sie sich ausgedacht.

      Einbürgerungsents​cheide an der Urne wurden ausserdem vom Schweizer Stimmvolk direkt abgelehnt.

      Die Kriterien für Einbürgerungswillige (d. h. die Minimalbedingungen) werden im Übrigen auch nicht einfach von irgendwelchen Behörden festgelegt, sondern im jeweils festgelegten gesetzgeberischen Prozess auf der jeweiligen Ebene (Bund – Kanton – Gemeinde) mit direkter oder indirekter Beteiligung des Volkes (obligatorische oder fakultatives Referendum). In der Gemeinde Buchs würde also der Einwohnerrat abschliessend über diese Kriterien beschliessen.

      Sie schreiben zudem, dass das Beispiel von Buchs aufzeige, wie falsch es herauskomme, wenn eine Behörde den Einbürgerungsentschei​d fälle. Nun, im Fall Buchs hat nun – wie erläutert – eben keine Behörde sondern der Einwohnerrat bestehend aus 40 gewählten Volksvertretern entschieden.

      Worau​f wollen Sie also hinaus? Dass alle Gemeinden per sofort wieder eine Gemeindeversammlung einführen müssen?

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