1. Aussenpolitik

EU-Verhandlungsmandat: Souveränität der Schweiz ist nicht verhandelbar!

Das EU-Verhandlungsmandat des Bundesrates muss folgende Randbedingungen einhalten:

die Unabhängigkeit der Schweiz ist nicht verhandelbar;

kein Abkommen, das eine automatische, zwingende (dynamische) Übernahme von EU-Recht und eine Streitbeilegung durch den EuGH beinhaltet;

keine Umwandlung der bislang freiwilligen sogenannten Kohäsionsmilliarde in eine regelmässig zu bezahlende Marktzutritts-Prämie;

die Zuwanderung ist endlich eigenständig und im Interesse unseres Landes und gemäss Verfassungsauftrag zu regeln.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: EU-Verhandlungsmandat: Souveränität der Schweiz ist nicht verhandelbar!
  • Juli 26, 2023

    O.K., dann diktieren wir der EU unsere Gesetzgebung, wenn wir Güter exportieren möchten? Ich denke nicht, dass dies geht. Folglich muss man sich dem Land, in welches man exportieren möchte anpassen. Zudem sind wir von der EU umgeben (Transit von Gütern einkalkulieren).

    Ich stelle mir auch die Frage, ob die Schweiz in der globalisierten, kapitalistischen Welt wirklich so unabhängig sein kann. Wohl kaum, denke ich.

    Wie soll die Migration gesteuert werden, wenn die Firmen eh die Fachkräfte kriegt, welche sie benötigt? Welche Lösung haben Sie für die ständige CH-Bevölkerung diesbezüglich? Mir scheint mehr und mehr, dass der Staat und die Bevölkerung für die Firmen da sind und nicht die Firmen für Bevölkerung und Staat.

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  • Juli 29, 2023

    Immerhin könnte die Schweiz von der EU fordern wie ein normales Drittland behandelt zu werden.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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